Gesundheit ist Menschenrecht – 19 Verbände fordern ein barrierefreies Gesundheitswesen
Zum 40-jährigen Bestehen des Forums chronisch kranker und behinderter Menschen im Paritätischen haben 19 Organisationen eine gemeinsame Erklärung unterzeichnet. Ihre Botschaft: Menschen mit Behinderung und chronischen Erkrankungen gehören ins Zentrum der anstehenden Gesundheitsreformen.
Leistungsfähig – aber nicht für alle
Das deutsche Gesundheitssystem gilt als leistungsfähig. Doch längst nicht alle profitieren gleichermaßen davon. Rund 40 Prozent der Menschen in Deutschland leben mit einer chronischen Erkrankung, knapp 10 Prozent mit einer anerkannten Behinderung. Für sie gibt es strukturelle Barrieren, die den gleichberechtigten Zugang zu einer angemessenen Versorgung erschweren oder sogar verhindern. Darauf weisen der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) und 18 weitere Organisationen hin – darunter Autismus Deutschland, die Deutsche Gesellschaft für Muskelkranke, der Deutsche Schwerhörigenbund und der Sozialverband VdK.
Die Unterzeichnenden berufen sich ausdrücklich auf die UN-Behindertenrechtskonvention: Gleichberechtigte Teilhabe sei kein Randthema, sondern Ausdruck eines menschenrechtsbasierten Sozialstaats.
Sechs Forderungen an die Politik
1. Solidarische Finanzierung: Alle Bürgerinnen und Bürger sollen mit allen Einkommensarten in ein einheitliches, solidarisches Versicherungssystem einbezogen werden. Denn gerade Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung sind überdurchschnittlich häufig von Zuzahlungen, Eigenanteilen und Beitragsschulden betroffen.
2. Zugang und Barrierefreiheit: Freie Arztwahl und benachteiligungsfreie Versorgung – einschließlich medizinischer Rehabilitation – müssen auch tatsächlich gelten. Praxen, Kliniken, Reha-Einrichtungen und Beratungsstellen sollen baulich, kommunikativ, digital und im Behandlungskonzept barrierefrei sein. Fehlende Angebote sollen aufgebaut werden.
3. Selbstbestimmung schützen: Menschen müssen über ihre eigene Versorgung selbst entscheiden können – frei von Fremdbestimmung und gesellschaftlichen Normen.
4. Assistenz und Versorgungskontinuität: Assistenzleistungen sollen bedarfsgerecht ausgebaut und gesetzlich abgesichert werden. Versorgungslücken beim Übergang zwischen ambulanter, teilstationärer und stationärer Behandlung sollen durch bessere Vernetzung geschlossen werden.
5. Erfahrungsexpertise einbeziehen: Die Erfahrungen – auch Diskriminierungserfahrungen – der Betroffenen und das Wissen der Selbsthilfe sollen frühzeitig und verbindlich in Gesetzgebung und Selbstverwaltungsgremien einfließen. “Betroffenenbeteiligung ist kein Zusatz, sondern Voraussetzung guter Gesundheitspolitik”, heißt es in der Erklärung.
6. Qualifiziertes Personal: Fachkräfte brauchen bessere Arbeitsbedingungen sowie Fortbildungen zu Diversitätskompetenz und zu den Auswirkungen körperlicher, seelischer, geistiger und Sinnesbeeinträchtigungen. Auch die schnellere Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse wird als wichtig genannt.
Was das für Familien bedeutet
Viele Familien von Menschen mit Down-Syndrom kennen die Hürden aus dem Alltag: Praxen, in denen Abläufe nicht auf Menschen mit Lernschwierigkeiten zugeschnitten sind, fehlende Assistenz im Krankenhaus oder Brüche beim Übergang von einer Versorgungsform in die nächste. Die Forderungen nach kommunikativer Barrierefreiheit, Assistenz, Selbstbestimmung und fachlich geschultem Personal greifen genau diese Punkte auf. Besonders wichtig ist der Gedanke der Selbstbestimmung: Auch Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung haben das Recht, über ihre Behandlung mitzuentscheiden – und dafür die nötige Unterstützung zu bekommen.
Expertise anbieten
Die Verbände fordern die Verantwortlichen auf, diese Grundsätze zur Leitlinie der anstehenden Gesundheitsreformen zu machen, und bieten sich ausdrücklich als Gesprächspartner an. Für Selbsthilfe und Familien ist das eine Einladung, sich mit eigenen Erfahrungen in die Debatte einzubringen.
Thema: Informationen Gesundheit Familie & Kind Selbsthilfe | 02.11.2026 |