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30.10.2026

Inklusion darf kein Sparmodell sein – bvkm kritisiert Kinder- und Jugendhilfereform und Pflegegesetz

Zwei Gesetzesvorhaben sorgen bei Familien von Kindern mit Behinderung für Unruhe: Die Reform der Kinder- und Jugendhilfe bleibt hinter der versprochenen „Inklusiven Lösung“ zurück, und das geplante Pflegeneuordnungsgesetz soll flexible Entlastungsleistungen abschaffen. Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) fordert Nachbesserungen.

Die „Inklusive Lösung“ – nur noch ein Test?

Seit Jahren warten Familien auf die sogenannte „Inklusive Lösung“: Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung sollen ihre Leistungen künftig aus einer Hand über die Kinder- und Jugendhilfe erhalten. Das Gesetz zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (1. KJHSRG) befindet sich derzeit zwischen erster und zweiter Lesung im Bundestag.

Der aktuelle Entwurf sieht nach Darstellung des bvkm statt der versprochenen Inklusiven Lösung jedoch nur eine freiwillige Testphase vor – ohne Zeitplan. Für Familien bedeutet das: Die Zuständigkeiten bleiben auf unbestimmte Zeit zersplittert, und Eltern müssen sich weiterhin zwischen verschiedenen Ämtern und Trägern zurechtfinden.

Bildungsassistenz als Gruppenangebot?

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Schulbegleitung. Bildungsassistenzen sollen nach dem Entwurf vorrangig als Gruppenangebote organisiert werden. Der bvkm warnt, dass dabei individuelle Bedarfe nicht gedeckt werden könnten. Gerade Kinder mit komplexen Behinderungen sind oft auf eine verlässliche, auf sie persönlich abgestimmte Begleitung angewiesen, um am Unterricht teilhaben zu können. Das Recht auf inklusive Bildung nach Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention setzt voraus, dass angemessene Vorkehrungen für den einzelnen Menschen getroffen werden. Der bvkm fasst seine Forderung klar zusammen: „Inklusion darf kein Sparmodell sein.“

Pflegeneuordnungsgesetz: Rückschritt für pflegende Eltern

Auch beim Entwurf für das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) sieht der bvkm großen Handlungsbedarf. In seiner Stellungnahme vom 28. Oktober 2026 bezeichnet der Verband den Entwurf als enormen Rückschritt für pflegende Angehörige. Besonders kritisch sieht er die geplante Abschaffung der flexiblen Entlastungsleistungen. Diese wirke sich verheerend für Eltern von Kindern mit Behinderung aus, die oft über viele Jahre und rund um die Uhr Pflege und Betreuung leisten. Der bvkm warnt: „Wer bei pflegenden Angehörigen spart, fährt das System auf Dauer an die Wand.“

Positiv bewertet der Verband, dass die ursprünglich geplante Rentenkürzung für pflegende Angehörige inzwischen vom Tisch ist.

Was bedeutet das für Familien?

Beide Vorhaben betreffen den Alltag vieler Familien unmittelbar – vom Schulbesuch bis zur Frage, wie Eltern sich Entlastung organisieren können. Jetzt, während die Gesetze noch beraten werden, ist der richtige Zeitpunkt, die Perspektive von Menschen mit Behinderungen und ihren Angehörigen einzubringen, etwa über Verbände, Selbsthilfegruppen oder im Gespräch mit Abgeordneten.

Quelle: Newsletter „kurz & knapp KW 44 // 2026“ des Bundesverbands für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm), 29. Oktober 2026 – https://bvkm.de/&source=gmail&ust=1793429870931000&sa=E

Thema: Informationen Gesundheit Familie & Kind Selbsthilfe | 30.10.2026 |

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