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15.10.2026

Pflegereform – Sparpaket trifft Eltern von Kindern mit Behinderung hart

Mit dem Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) will die Bundesregierung den Gemeinsamen Jahresbetrag für Entlastungsleistungen streichen. Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) warnt: Für Eltern, die ihre Kinder mit Behinderung oft über Jahrzehnte zu Hause pflegen, ist das ein enormer Rückschritt.

Was beschlossen wurde

Am 30. September 2026 hat die Bundesregierung das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) beschlossen. [Korrektur: die Regierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen.] Darin wird der Gemeinsame Jahresbetrag in Höhe von 3.539 Euro gestrichen. Mit diesem Betrag können pflegende Angehörige bisher flexibel und unkompliziert eine Ersatzpflege finanzieren, wenn sie etwa wegen wichtiger Termine oder eines Urlaubs selbst nicht pflegen können. Einen adäquaten Ersatz sieht das PNOG nach Darstellung des bvkm nicht vor.

Warum das Familien besonders trifft

„Wer ohne Pause pflegt, wird schnell selbst zum Pflegefall“, sagt Beate Bettenhausen, Vorsitzende des bvkm. Eltern von Kindern mit Behinderung pflegen ihre Kinder oft über viele Jahrzehnte in der eigenen Wohnung und sind dabei großen körperlichen und psychischen Belastungen ausgesetzt. Sie brauchen regelmäßig Auszeiten – und müssen sich darauf verlassen können, dass ihr Kind in dieser Zeit von vertrauten Bezugspersonen versorgt wird.

Genau dafür ist der flexible Jahresbetrag gedacht. „Wer hier spart, schwächt die häusliche Pflege, schafft neue teure Folgeprobleme und fährt das Pflegesystem, das zum größten Teil von den pflegenden Angehörigen getragen wird, auf Dauer an die Wand“, so Bettenhausen.

Teilhabe der ganzen Familie

Entlastung ist keine Nebensache. Sie entscheidet darüber, ob Eltern gesund bleiben, ob Geschwisterkinder Aufmerksamkeit bekommen und ob Familien am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Die UN-Behindertenrechtskonvention betont ausdrücklich, dass Familien von Menschen mit Behinderungen den notwendigen Schutz und die nötige Unterstützung erhalten sollen (Präambel, Buchstabe x, sowie Artikel 23). Für Kinder und junge Menschen mit Behinderung ist es zudem wichtig, auch außerhalb der Familie verlässliche, vertraute Unterstützung zu erleben.

Was der bvkm fordert [nicht nur der]

Der Verband fordert echte Entlastung für pflegende Angehörige:

  • die Beibehaltung des bisherigen Gemeinsamen Jahresbetrags,
  • eine flexiblere Einsetzbarkeit des geplanten neuen Sozialraumbudgets, insbesondere die Möglichkeit, es für eine längere Auszeit anzusparen,
  • den Ausbau der Pflegeinfrastruktur, vor allem von Kurzzeitpflege-Angeboten für pflegebedürftige Kinder und Menschen mit Behinderung mit hohen Unterstützungsbedarfen,
  • die Einführung einer Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige.

Bereits im Sommer hatte der bvkm pflegende Eltern mit einer Musterbrief-Aktion aufgerufen, sich an die Bundestagsabgeordneten zu wenden. Zum Referentenentwurf hatte der Verband am 10. Juni 2026 eine ausführliche Stellungnahme abgegeben.

Was jetzt wichtig ist

Das Gesetz muss noch durch das parlamentarische Verfahren. Familien, Selbsthilfegruppen und Verbände können ihre Erfahrungen jetzt gegenüber Abgeordneten deutlich machen: Wie wichtig ist der Entlastungsbetrag im eigenen Alltag? Was würde sein Wegfall konkret bedeuten? Solche Schilderungen machen sichtbar, was hinter den Zahlen steht.

Quelle/Anlass: Pressemitteilung des Bundesverbands für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e. V. (bvkm)

Thema: Informationen Familie & Kind Selbsthilfe | 15.10.2026 |

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