Reform der Kinder- und Jugendhilfe – öffentliche Anhörung am 12. Oktober
Das Erste Gesetz zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (1. KJHSRG) ist im Bundestag angekommen. Für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und ihre Familien stehen wichtige Weichenstellungen an. Wer mitverfolgen will, wie es weitergeht, hat dazu im Oktober zwei Gelegenheiten. Außerdem haben sich Verbände, darunter der Bundesverband behinderter und chronisch kranker Eltern, zum Kinderschutz-Paragrafen § 8a SGB VIII geäußert.
Der Stand des Verfahrens
Das Bundeskabinett hat den Entwurf des 1. KJHSRG am 12. August 2026 verabschiedet. Seit Ende September 2026 befindet sich das Gesetz im parlamentarischen Verfahren in Bundesrat und Bundestag.
Öffentliche Anhörung: live verfolgen
Am Montag, 12. Oktober 2026, findet eine öffentliche Anhörung des Ausschusses zum Regierungsentwurf statt:
- Zeit: 13:30 bis 15:15 Uhr
- Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 400
- Übertragung: live im Internet auf der Website des Bundestags
Hinweise zur Anhörung und zur Anmeldung gibt es hier:
https://www.bundestag.de/ausschuesse/a13_Bildung-Familie-Senioren-Frauen-und-Jugend/OeffentlicheSitzungen/1221656-1221656
Die Live-Übertragung ist eine niedrigschwellige Möglichkeit, demokratische Beteiligung barrierearm zu erleben: Familien, Selbstvertreterinnen und Selbstvertreter sowie Fachkräfte können von zu Hause aus verfolgen, welche Argumente Sachverständige vortragen.
Warum die Reform für Familien wichtig ist
Für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen geht es bei der Reform der Kinder- und Jugendhilfe um die Frage, wie ihre Teilhabeleistungen künftig organisiert werden und wer dafür zuständig ist. Die Debatte um eine „Inklusive Lösung“, also die Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für alle jungen Menschen – mit und ohne Behinderung –, begleitet die Reform seit Langem. Verbände der Behindertenhilfe und die Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen bringen sich intensiv in das Verfahren ein.
Zwischenruf zu § 8a SGB VIII
Darüber hinaus wurde eine verbändeübergreifende Stellungnahme vom 2. Oktober 2026 zu § 8a SGB VIII verbreitet, die vom Bundesverband behinderter und chronisch kranker Eltern e. V. (bbe e. V.) übermittelt wurde. § 8a regelt den Schutzauftrag des Jugendamts bei Kindeswohlgefährdung. Dass sich ein Verband von Eltern mit Behinderungen hier zu Wort meldet, unterstreicht: Auch Mütter und Väter mit Behinderungen sind von den Regelungen der Kinder- und Jugendhilfe unmittelbar betroffen. Ihr Recht auf Elternschaft und Familienleben ist in Artikel 23 der UN-Behindertenrechtskonvention verankert.
Was Sie tun können
- Anhörung am 12. Oktober verfolgen.
- Eigene Erfahrungen mit Jugendamt, Eingliederungshilfe oder Schulbegleitung an Verbände oder Abgeordnete weitergeben.
- Sich über die Positionen der Selbsthilfeverbände informieren.
Quelle/Anlass: Information der BAG SELBSTHILFE zum aktuellen Sachstand des 1. KJHSRG vom 5. Oktober 2026
Thema: Informationen Gesundheit Familie & Kind Selbsthilfe | 08.10.2026 |