Die Landesarbeitsgemeinschaft der Eltern, Angehörigen und gesetzlichen Betreuer von Menschen mit geistiger Behinderung in Baden-Württemberg informiert auf einer eigenen Website vor allem über Inklusion aber auch über die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung.
Die Summe der Teilnehmer ist innerhalb kurzer Zeit gewachsen von 10 auf 200 Millionen Nutzer. Diese Popularität hat Zoom zum attraktiven Ziel für Hacker gemacht. Der Autor des Blogtextes hat sich darauf konzentriert Sicherheitsprobleme von Zoom zu finden. Das Ergebnis seiner Suche waren mehrere ernsthafte Gefahren. Unter anderem auch die Verschlüsselung von Zoom ist problematisch. Aber Zoom hat sehr schnell auf öffentlich berichtete Sicherheitsprobleme reagiert. Der Autor hat jedoch nicht auf alle seine Eingaben an Zoom eine Antwort bekommen, in einem Fall bekam er die Antwort erst nach vier Monaten. Zum Beispiel ist der Austausch von verschlüsselten Nachrichten zwischen Nutzern im Volltext auf der Festplatte gespeichert. Die Datenbank von Zoom ist für alle Benutzer zu erreichen inklusive der angeblich verschlüsselten Nachrichten sowie der Zugangsschlüssel. Insgesamt muss man sich bei der Nutzung klar darüber sein, dass die geltenden Vorschriften des Datenschutzes innerhalb der EU unter Umständen nicht eingehalten werden können. Wer Facebook nutzt hat zwar das juristische Recht sich zu beschweren, jedoch ist er nicht schlechter gestellt, weil seine Daten ja schon an über 400 Werbenetzwerke und viele Geheimdienste kopiert wurden.
Unser Dachverband in Bayern nimmt am 14. Oktober diesen Jahres an einem Fachgespräch der Ausschüsse für Gesundheit und Pflege sowie Arbeit und soziales, Jugend und Familie zum Thema “Menschen mit Behinderung im Krankenhaus” teil. Folgende Themenkomplexe werden behandelt:
Medizinische Forschung schafft Wissen, rettet Leben und spendet Menschen mit Erkrankungen neue Hoffnung. Das gilt auch für Menschen mit Down-Syndrom, auch wenn sich deren Eltern oder Betreuer um adäquaten Zugang kümmern müssen. Um Fortschritte in der Diagnose, Therapie und Vorsorge von Erkrankungen zu erzielen, brauchen Forscherinnen und Forscher Zugang zu den Daten der Patientinnen und Patienten. Den Schutz dieser Daten und der Menschen mit Down-Syndrom im Forschungszusammenhang müssen ebenfalls Eltern und Betreuer sichern.
Sofern bei Mitgliedern Interesse an einer Weiterbildung zum BTHG besteht, bitte wir bis zum 14. September um eine Rückmeldung per E-Mail an .(Javascript muss aktiviert sein, um diese Email-Adresse zu sehen).
Die Nennung spezieller Fragen und Themenschwerpunkte hilft uns bei der Planung. Weitere Informationen folgen dann rechtzeitig. Sofern die Weiterbildung online abgehalten wird entstehen keine Kosten, bei der Möglichkeit der Präsenzveranstaltung übernimmt der Verein die Fahrtkosten.
Das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) hat eine neue Gesundheitsinformation in Leichter Sprache zum Thema Rückenschmerzen veröffentlicht. Weitere Informationen.
Familienzentren in ihrer Vielfalt und Pluralität sind bundesweit eine wichtige Form der Familienförderung. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. will mit seinen aktuellen Empfehlungen die erfolgreiche Arbeit von Familienzentren stärken. Dazu braucht es weiterentwickelte strukturelle Rahmenbedingungen.
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. legt eine Bestandsaufnahme und Empfehlungen für die Umsetzung und Weiterentwicklung des Unterstützungssystems der Teilhabe am Arbeitsleben vor.
Das Portal für die Information zu Entschädigungsmöglichkeiten nach §56 Abs. 1 und §56 Abs. 1a des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ist online. Dort können online Anträge auf Entschädigung eingereicht werden. Entschädigung kann erhalten, wer einen Verdienstausfall infolge von Quarantäne oder eines Tätigkeitsverbots hat. Das Tätigkeitsverbot oder die Quarantäne muss vom Gesundheitsamt oder einer anderen zuständigen Stelle angeordnet sein. Weiterhin kann eine Entschädigung erhalten, wer durch die Betreuung von Kinder aufgrund einer Schließung von Schulen oder Betreuungseinrichtungen für Kinder (z.B. Kita) bzw. für Menschen mit einer Behinderung nicht arbeiten konnte/kann und deshalb einen Verdienstausfall erleidet. Neben der Möglichkeit, online einen Antrag einzureichen, gibt es auch eine umfangreiche FAQ-Liste. Hier geht es direkt zur Website.
Das Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG lädt vom 29.09.2020 – 30.09.2020 zu einer Fachveranstaltungen ein: “Die neuen Leistungsarten zur Teilhabe am Arbeitsleben: Instrumente für die erfolgreiche Integration auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt?” Anmeldeschluss: 22. September 2020
Ein wesentliches Ziel des BTHG ist es, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderungen personenzentriert weiterzuentwickeln. Anreize auf persönlicher und institutioneller Ebene sollen Menschen mit Behinderungen unterstützen, eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufzunehmen.
Da die Infektionszahlen auch in Bielefeld wieder steigen bleibt unsere Geschäftsstelle weiter für Publikumsverkehr geschlossen. Wir machen gerne im September wieder auf, können aber das Risiko immer noch nicht abschätzen. Telefonisch und per Mail sind wir uneingeschränkt ansprechbar. Wer auf unserem Anrufbeantworter landet und eine Nachricht hinterlässt wird auch zurück gerufen.
Darüber hinaus planen wir regelmäßige Videokonferenzen anzubieten. Bereits jetzt ist ein Konferenzraum eingerichtet. Der Anbieter ist die Deutsche Telekom zusammen mit Cisco. Unter der Webadresse https://down-syndrom.webex.com/meet/down-syndrom-deutschland sind wir erreichbar. Niemand muss sich die Software des Anbieters laden, die Konferenz funktioniert auch über den Browser. Die spezielle Software des Anbieters macht die Teilnahme komfortabler, zwingt allerdings auch zur Angabe von persönlichen Daten. Wir verpflichten dazu nicht, aber es ist für uns deutlich angenehmer wenn wir wissen mit wem wir sprechen. Das können wir aber im Einzelfall miteinander aushandeln.
In der öffentlichen und medialen Debatte um Infektionsrisiken einerseits und politische Entscheidungen zu angemessenen Vorkehrungen gegen die (erneute) Ausbreitung der Corona-Pandemie spielen bisher Menschen mit (geistiger) Behinderung kaum eine Rolle. Fachverbände und Selbstvertretungsverbände müssen sich immer wieder dafür einsetzen, dass diese Personengruppe mit ihren legitimen Ansprüchen wahrgenommen wird. In vielen Verfügungen werden Menschen mit Behinderungen in Wohneinrichtungen gemeinsam mit Bewohner/innen von Altenpflegeheimen genannt. Bei den Vorkehrungen gegen die Ausbreitung von Infektionen in Heimen wird kaum zwischen den Personengruppen und Einrichtungsarten unterschieden. Diese Gleichsetzung ist – so zeigen ersten Studien zu Infektions- und Sterberaten bei Menschen mit geistiger Behinderung aus dem internationalen Raum – der Realität nicht angemessen.
Das Portal REHADAT-ICF-Lotse wurde überarbeitet und ist nun online: in neuem Layout, mit erweiterten Inhalten und für mobile Endgeräte optimiert. Nutzerinnen und Nutzer können dort Informationen zu den Themen Behinderung, Arbeit und Teilhabe mithilfe der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) finden.
Aufruf: Mitmachaktionen mit dem TNB Inklusionsmobil. Für Rollifahrer und Fußgänger:
• Tennis für Menschen mit geistiger Behinderung
• Gehörlosentennis
• Rollstuhltennis
• Blindentennis
Wir freuen uns über viele interessierte Menschen! Lassen Sie uns gemeinsam im Tennis Inklusion leben! Anmeldung für interessierte Familien oder Spielerinnen und Spieler unter .(Javascript muss aktiviert sein, um diese Email-Adresse zu sehen) Siehe auch das PDF zum Download
Die Geschäftsstelle des Arbeitskreises Down-Syndrom Deutschland e.V. bietet auch eine Reihe Bücher rund um die Themen Down-Syndrom, Familienleben und Lebensfreude an. Diese können Sie nun unkompliziert bei uns bestellen. Zur Bücherauswahl
Die Situation in der häuslichen Pflege hat sich in der Corona-Pandemie deutlich verschlechtert. Dies ist das Ergebnis einer Studie von Wissenschaftlern der Universität Mainz. Fast die Hälfte der 330 von den Forschern Befragten gibt danach an, dass sich die Krise negativ auf den Gesundheitszustand der Pflegebedürftigen ausgewirkt habe. In Deutschland werden den Angaben zufolge 2,6 Millionen Menschen zu Hause von Angehörigen versorgt.
Ebenso, wie es im Bereich des Bildnerischen Gestaltens möglich ist, durch das Bereitstellen von Raum und anregender Atmosphäre ein enormes kreatives Potenzial auch bei stark behinderten Menschen zur Geltung zu bringen, ist dies auch auf dem Gebiet des Kreativen Schreibens mit geistig behinderten Menschen möglich. Auch hier geht es darum, die Menschen darin zu unterstützen, ihren ganz persönlichen (Schreib-) Stil zu entwickeln. Auch hier ist die Freude am Tun das wichtigste, geht es nicht um richtig oder falsch, sondern um sich ausprobieren, sich ausdrücken, Entdeckungen machen, Neues wagen, die eigenen Spuren erkennen und verfolgen, sich wohlfühlen.
Bildnerisches Gestalten ist für Menschen mit geistiger Behinderung ein elementares Ausdrucksmittel. Gerade für Menschen, die starke sprachliche und z.T. auch körperliche Einschränkungen haben, hat diese Erweiterung ihrer Kommunikationsmöglichkeiten eine große Bedeutung. Sie können ihre Sprachlosigkeit in der Kunst und mit der Kunst überwinden, Gefühle darin ausdrücken, verarbeiten, sich zeigen und auf diesem Wege einen Dialog herstellen. Wenn ihnen eine stimulierende und haltgebende Umgebung geboten wird, kann ihre Kreativität wirksam werden und sich entfalten.
DeZIM-Lunch Discussion: „Wege in die Antidiskriminierungsberatung. Erfahrungen und Herausforderungen aus Betroffenenperspektive“
Online über Zoom – 13:00
Am 23. Januar 2025 wird die Studie „Wege in die Antidiskriminierungsberatung – Erfahrungen und Herausforderungen aus Betroffenenperspektive“ vorgestellt, die von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) im Rahmen einer Zuwendung an das Deutsche Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) gefördert wurde.
Im Rahmen eines explorativen multimethodischen Forschungsdesigns beleuchtet die Studie Betroffenenperspektiven auf Antidiskriminierungsberatung (AD-Beratung). Hierzu werden spezifisch die Umgangsweisen mit Diskriminierung sowie die Zugänge und Barrieren zu Beratungsangeboten in den Blick genommen. Dabei zeigen sich verschiedene Schwierigkeiten und Problemlagen für Betroffene, die nicht zuletzt an fehlende Kapazitäten der AD-Beratungsstellen geknüpft sind.
Im Rahmen der Lunch Discussion werden diese und weitere Ergebnisse sowie die daraus abgeleiteten Handlungsempfehlungen mit Expert*innen aus dem Feld der Antidiskriminierungsberatung diskutiert. Es wäre von großem Wert, Ihre Perspektive in den Austausch einzubringen, und die Teilnahme würde sehr geschätzt werden.
BEA Fachtagung in Bielefeld - Betroffene beraten Betroffene im Jobcenter - Peer-Begleitung im SGB II-Kontext
Bielefeld – 10:00
Fachtagung am 13. Februar 2025 in der Ravensberger Spinnerei, Bielefeld
Es sind noch einige Plätze verfügbar – nutzen Sie die Gelegenheit, wertvolle Einblicke in die Peer-Beratung im Jobcenter zu gewinnen und sich zu vernetzen. Anmeldeschluss ist der 18. Januar 2025.
Anmeldungen bitte per E-Mail an: .(Javascript muss aktiviert sein, um diese Email-Adresse zu sehen)