Eine gute Idee den Datenschutz auch Kindern bereits zu erklären. Wenn man nur daran denkt, ab welchem Alter heute der Besitz dieser universell einsetzbaren Mobiltelefone, was sag ich? Handys, Smartphones oder was auch immer zu beobachten ist. Und wenn man in meinem Alter damit auch noch nicht so recht klar kommt? Dann hilft ja vielleicht der Blick in Texte in einfacher Sprache, oder gleich Videos? Und diese Lücke hat der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) gefüllt: Die Inhalte orientieren sich am Pixi-Wissen “Was ist Datenschutz?”, dass der BfDI ebenfalls kostenlos zur Verfügung stellt. Schauen Sie mal rein: https://akds.info/pixiwissen
Impfungen gehören zur sogenannten Primärprävention, auf die gesetzlich Versicherte einen Anspruch haben. Impfungen verhindern zahlreiche Infektionskrankheiten, die einen schweren Verlauf nehmen oder sogar zum Tod führen können.
Eine detaillierte Aufstellungen welche Impfungen in welchem Alter empfohlen werden (und wie sie bezahlt werden) erhalten Sie auf der Website der AOK unter https://akds.info/impfenherbst2023
Es besteht dringender Handlungsbedarf bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vor allem im Bereich inklusiver Bildung (Artikel 24 UN-BRK)!Das ist die Botschaft eines Offenen Briefes, der heute in Berlin an die Minister Hubertus Heil (BMAS) und Bettina Stark-Watzinger (BMBF) übergeben wurde.Initiatorinnen der Aktion sind Eltern von Kindern mit Behinderung aus mehreren Bundesländern, die am 29./30. August bei der UNO in Genf anlässlich der Staatenprüfung Deutschlands zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention gegen die fehlende Realisierung der inklusiven Bildung protestiert hatten.Unterzeichnet haben den Brief mehr als 140 Verbände und Organisationen sowie mehr als 1.400 Einzelpersonen aus ganz Deutschland, darunter viele Eltern von Kindern mit Behinderung und in der Bildungspraxis und der Wissenschaft Tätige.In der heutigen Episode sprechen wir über den Brief und die Aktion vom Verein Mittendrin e.V. in Genf ende August bei der Staatenprüfung.
Der Arbeitskreis Down-Syndrom Deutschland e. V. hat den Aufruf unterzeichnet.
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Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach hat gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern aus den Bereichen Politik und Zivilgesellschaft den Erarbeitungsprozess des Aktionsplans für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen auf den Weg gebracht. Damit soll ein wesentlicher Beitrag geleistet werden, Hindernisse beim Zugang zur Versorgung für die Menschen in all ihrer Verschiedenheit und Vielfalt abzubauen.
Wir waren an dem Tag beim Gedenken an die Transporte von Grunewald in die Konzentrationslager. Wir haben den Minister gebeten uns zu einem späteren Zeitpunkt noch anzuhören. Denn der Faktor ZEIT spielt bei unseren Überlegungen eine große Rolle. Und an Zeit zur Kommunikation mit Menschen mit Down-Syndrom fehlt es im Gesundheitssystem an allen Ecken und Kanten.
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Angesichts der Kürzungspläne im Bundeshaushalt warnen die Wohlfahrtsverbände Arbeiterwohlfahrt (AWO), Diakonie Deutschland und der Paritätische vor einem Zusammenbruch der sozialen Infrastruktur. Viele soziale Angebote in ganz Deutschland drohen vollständig wegzubrechen, da gestiegene Kosten finanziell nicht ausreichend kompensiert werden können. Trotz steigender Nachfrage mussten vielerorts bereits Angebote und Hilfen eingeschränkt bzw. reduziert oder sogar ganz eingestellt werden. Darüber hinaus drohen kurzfristig weitere Kürzungen ihrer Einnahmen.
Sind Sie betroffen? Schreiben Sie uns an .(Javascript muss aktiviert sein, um diese Email-Adresse zu sehen)
Wir haben fast zwei Wochen Pause gemacht. Haben Sie es gemerkt? Dann gehören Sie zu den treuen Leserinnen und Lesern für die wir diese Website täglich aktuell halten. Wenn Sie es nicht gemerkt haben? Macht nichts, dann haben Sie nichts versäumt und wir keinen Fehler gemacht.
Wenn Sie sich daran gestört haben und die Nachrichten vermissten, dann sollten Sie einmal darüber nachdenken selber auch aktiv zu werden im Sinne von SELBSTHILFE. Wir suchen aktive Redakteure, die diese Website nutzen wollen und Nachrichten und Informationen von und für Menschen mit Down-Syndrom ins Internet stellen wollen.
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Die völlig neu überarbeitete und erweiterte Auflage des Lebenshilfe-Ratgebers „Recht auf Teilhabe“ mit Rechtsstand 1. Januar 2023 liegt jetzt druckfrisch vor. Das 520 Seiten starke Buch liefert einen Überblick über alle Rechte und Sozialleistungen, die Menschen mit Behinderung aktuell zustehen. Berücksichtigt wurden unter anderem Änderungen durch das Teilhabestärkungsgesetz, das Bürgergeldgesetz, die Reform des Wohngeldes und das neue Vormundschafts- und Betreuungsrecht, das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz sowie die Neuregelung zur Begleitung im Krankenhaus.
Das „Recht auf Teilhabe“ (ISB-Nummer: 978-3-88617-587-1) kann für 34,50 Euro plus Versandkosten unter http://www.lebenshilfe.de im Online-Shop der Bundesvereinigung Lebenshilfe oder unter Telefon 06421/491-123 bestellt werden.
Erstmalig hat der Bericht auch das Thema der Transition aufgegriffen, bei dem sich viele Verbände der Selbsthilfe schon lange für eine Verbesserung der Versorgung einsetzen. Im Kurzbericht heißt es dazu:
„Der Übergang von chronisch kranken und behinderten Jugendlichen in die Erwachsenenmedizin (Transition) ist oft mit großen Herausforderungen verbunden. Viele Jugendliche verlieren nach dem Wechsel den regelmäßigen Kontakt zur medizinischen Betreuung. Transitionsprogramme bieten Lösungen, um eine kontinuierliche und angemessene Versorgung zu ermöglichen. Hier müssen notwendige Strukturen mit entsprechender Finanzierung geschaffen werden um bestehende Programme zu evaluieren. Gleichzeitig sollten Transitionsprozesse im Leistungskatalog für hochspezialisierte Leistungen etabliert und eine Anpassung der Vergütung für eine interdisziplinäre Versorgung von versorgungsintensiven Patient*innen erfolgen.“
Am 18. September 2023 war eine von über 90.000 Menschen unterstützte Petition zu Freiwilligendiensten Thema in einer öffentlichen Anhörung im Petitionsausschuss (Petition ID 150963). Die Petition stammte aus dem Mai 2023 und hatte ihren Ursprung nicht in den beabsichtigten Haushaltskürzungen. Über 29.000 zeichneten sie auf dem Online-Portal des Deutschen Bundestages, dazu fast 63.000 offline. Die 19-jährige Petentin Marie Sophie Elisa Beimen aus Schwerte (Nordrhein-Westfalen) trug in ihrem Eingangsstatement ihre Kritik an den allgemeinen, schlechten Rahmenbedingungen für Freiwilligendienste vor, die sozial ausschließend aufgestellt sind. Sie fordert ein deutlich höheres Taschengeld, angelehnt an den BAföG-Höchstsatz, ohne Nachteile für sozial schwache Familien sowie einen Inflationsausgleich. Die Teilnahme an einem Freiwilligendienst sei zu oft vom finanziellen Hintergrund der Person und ihrer Familie abhängig, heißt es in der Petition. Als Zeichen der Wertschätzung für das Engagement der jungen Leute sprach sie sich außerdem für die kostenlose Bereitstellung eines Deutschlandtickets und Freifahrten im Fernverkehr aus. Die geplanten Kürzungen kritisierte sie als den Tropfen, der das Fass fehlender Anerkennung durch die Bundespolitik zum Überlaufen bringt. Begleitet wurde sie von der Sprecherin des Bundesarbeitskreises FSJ, Kristin Napieralla, die angesichts der Kürzungen vor dem Wegfall jeden vierten Einsatzplatzes warnte. Wer wissen will, warum es gesellschaftspolitischer Unsinn ist, bei den Freiwilligendiensten zu kürzen, statt dort die Rahmenbedingungen zu verbessern, braucht nur dem Eingangsstatement der Petentin zuhören – was sie sagt und wie sie es sagt.
Video der Anhörung im Petitionsausschuss
Dokumentation Text und Verlauf der Petition zu Freiwilligendiensten
Das European Disability Forum (EDF) führt derzeit eine Kampagne gegen Zwangssterilisation von Frauen mit Behinderungen durch. Anlass ist das EU-Gesetzgebungsverfahren für die Richtlinie gegen Gewalt gegen Frauen. Einige deutsche Medien haben das Thema aufgegriffen, zum Beispiel die ZDF-Nachrichten, auch in einer ZDF-Berichterstattung sowie der TV-Sender ARTE in einer Dokumentation.
Die Demenz Support Stuttgart gGmbH startet im Oktober ein neues Angebot: Eine Online-Selbsthilfegruppe für Angehörige von Menschen mit Down-Syndrom und Demenz. Die Online-Selbsthilfegruppe trifft sich erstmalig am Montag, 23. Oktober 2023 von 18:00 Uhr - 19:30 Uhr.
Bis zu zehn Prozent der Heimbewohner werden in einigen Regionen Deutschlands dauerhaft mit Schlaf- und Beruhigungsmitteln behandelt. Das geht aus dem Pflege-Report hervor, den der AOK-Bundesverband in Berlin vorstellte via https://t.co/xBlxggEdIL
Von Seiten der Ärzteschaft werden immer wieder Anforderungen an die Betreuer gestellt, die mit der Gesetzeslage nicht vereinbar sind – die Einwilligungsfähigkeit der Betreuten wird oft nicht oder nur sehr vereinfacht gesehen. Auch beim Umgang mit Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten gibt es häufig Unsicherheiten. Erschwert wird dies durch das neue Ehegattennotvertretungsrecht.
Unsicherheiten bestehen auch aufgrund der sich mit dem 1.1.2023 geänderten betreuungsrechtlichen Vorschriften in den §§ 1827-1834 BGB (neu). Wenn es Interesse an einer Schulung zu diesen Themen gibt:
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Das Brettspiel „Rund ums Auge“ für Grundschulkinder entsteht derzeit für die diesjährige Woche des Sehens, die vom 8. bis 15. Oktober stattfindet. Es soll bereits früh über die vielen Aspekte des Themas „Sehen“ aufklären und kann in den Fächern Sachkunde, Ethik, Religion, aber auch fächerübergreifend eingesetzt werden. Das Spiel kann ab Oktober 2023 bestellt sowie heruntergeladen und ausgedruckt werden.
Im Rheinland besteht mittlerweile eine nahezu flächendeckende Versorgung mit interdisziplinärer Frühförderung. Dies teilte der Landschaftsverband Rheinland (LVR) bei einer Sitzung des LVR-Landesjugendhilfeausschusses in Köln mit. Während Familien im Jahr 2019 noch in fünf der 26 kreisfreien Städten oder Landkreisen im Rheinland keinerlei entsprechende Leistungen zur Verfügung standen, sind heute in 25 der LVR-Mitgliedskörperschaften rund 60 Standorte von interdisziplinären Frühförderstellen angesiedelt.
Die frühere Bundesministerin Ulla Schmidt hieß rund 350 Abgesandte örtlicher Lebenshilfen aus ganz Deutschland, darunter mehr als 50 sogenannte Selbstvertreterinnen und Selbstvertreter mit geistiger Beeinträchtigung, in der Marburger Stadthalle willkommen. Heute und morgen soll es um wichtige Zukunftsfragen gehen: Wie können Selbstvertreter*innen mit geistiger Beeinträchtigung in der Lebenshilfe, in Politik und Gesellschaft mehr mitreden und mitentscheiden? Was kann die Lebenshilfe tun, damit auch Menschen mit schwerer und schwerster Behinderung umfassende Unterstützung erhalten? Und wie findet die Lebenshilfe die notwendigen Fachkräfte für ihre Arbeit?
Alle Menschen gut und verlässlich informieren – das ist das Ziel vom Ärztlichen Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ). Es hat daher zusammen mit Special Olympics Deutschland e. V. drei neue Gesundheitsinformationen in Leichter Sprache veröffentlicht.
Die neuen Informationen richten sich an Menschen mit eingeschränkter Lesekompetenz oder geringen Deutschkenntnissen.
Übersichtlich strukturiert informieren die Texte in Leichter Sprache über:
Es wird nicht lange dauern bis sich die bewährten großen Anstaltsträger rühmen, dass sie sich erfolgreich für uns Eltern durchgesetzt hätten:
Die Bundesregierung hat gestern den Gesetzentwurf für die Kindergrundsicherung beschlossen. Der Beschluss berücksichtigt eine Ausnahmeregelung für erwachsene Kinder mit Behinderung auf, die auch unser Vorstand in Gesprächen mit den Regierungsfraktionen gefordert hatten. Denn im vorangegangenen Referentenentwurf des Bundesfamilienministeriums war diese Leistung verschwunden. Durch die neue Regelung ist sichergestellt, dass das Kindergeld – das künftig Kindergarantiebetrag heißen soll – den betroffenen Eltern weiterhin zugutekommt.
Der Vorstand des Arbeitskreis Down-Syndrom Deutschland e. V.: „Eine wichtige finanzielle Leistung, die das Kindergeld für Eltern von erwachsenen Kindern mit Behinderung spielt, bleibt erhalten.“ Wir müssen weiter darauf achten, dass durch die Umbenennung nicht doch ein aufwändiger bürokratischer Prozess eingeführt wird.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Bundesfamilien- und Seniorenministerin Lisa Paus (Grüne) haben anlässlich der „Woche der Demenz“ zur Entstigmatisierung von Betroffenen aufgerufen. Zudem legten sie einen Zwischenstand zur Umsetzung der Nationalen Demenzstrategie vor. „Nach wie vor gibt es Vorurteile und Unsicherheiten im Umgang mit Demenz und Alzheimer“, erklärte Paus. „Ich bin froh, dass wir mit der Demenzstrategie ein starkes Bündnis haben, das dafür sorgt, dass offen über Demenz gesprochen wird, Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen gesehen und die Lebensbedingungen für betroffene Menschen verbessert werden.“
8,3 Millionen ältere Menschen in Deutschland haben 2022 mindestens einmal ein potenziell inadäquates Medikament (PIM) verordnet bekommen, das zu unerwünschten Wechsel- oder Nebenwirkungen führen kann. Das zeigt eine aktuelle Analyse des WIdO. Damit war mehr als jeder zweite Mensch ab 65 Jahren (50,3 Prozent) davon betroffen. Grundlage der Auswertung sind die an die 16,4 Millionen älteren GKV-Versicherten verordneten Arzneimittel, die auf der PRICUS-2.0-Liste verzeichnet sind.
Im Jahr 2022 ist eine aktualisierte PRISCUS-2.0-Liste von potenziell ungeeigneten Arzneimitteln für ältere Menschen ab 65 Jahren veröffentlicht worden. Anhand dieser Liste und auf Grundlage der alters- und geschlechtsadjustiert hochgerechneten Arzneiverordnungen für über 65-jährige GKV-Versicherte im Jahr 2022 ermittelte das WIdO, dass immerhin 12,3 Prozent aller an ältere Menschen verordneten Tagesdosen potenziell ungeeignet sind.
https://www.priscus2-0.de
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