Blog Aktuell
Menschen mit #Downsyndrom verschwinden zunehmend aus der deutschen Gesellschaft. Durch immer genauer werdende Pränataldiagnostik kann Trisomie 21 früh in der Schwangerschaft erkannt werden. Mittlerweile übernehmen Krankenkassen auch die Kosten für den pränatalen Bluttests auf Trisomien. Fällt dieser Test positiv auf das Downsyndrom aus ...
https://www.youtube.com/watch?v=753wjv2zzho
Das Recht auf inklusive Beschulung ist seit 2009 ein Bundesgesetz. In der Realität jedoch wird das Menschenrecht auf inklusive Bildung in Deutschland noch immer nicht flächendeckend gewährt – eine auch für den Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen nicht akzeptable Situation, wie er in seinem Forderungspapier vom 9.12.2022 deutlich gemacht hat. Um die gesetzlich verbriefte inklusive Beschulung zu realisieren, braucht es vor allem zweierlei: eine differenzierte Betrachtung der Behinderung sowie Lehrkräfte mit entsprechendem Fachwissen und Beratungskompetenz. Das sind zwei zentrale Ergebnisse der Studie der Praxis für Kinder- und Jugendhilfe Iris Schneider.
das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat nun den zweiten Zwischenbericht über die Studie zu einem transparenten, nachhaltigen und zukunftsfähigen Entgeltsystem für Menschen mit Behinderungen in Werkstätten für behinderte Menschen und deren Perspektiven auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt veröffentlicht.
Heute fordert die Lebenshilfe die im Rahmen der T4-Aktion ermordeten Menschen mit Behinderung offiziell als Verfolgte des Nazi-Regimes anzuerkennen.
Dies sei lange überfällig, so Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, da ohne diese Anerkennung die Opfer von “Euthanasie” und Zwangssterilisation bis zum heutigen Tag ohne Grund zu Opfern zweiter Klasse gemacht werden. Auch würden die NS-Verbrechen bis in die Gegenwart weiterwirken. “Statt Ausgrenzung brauchen wir eine Willkommenskultur”, betont Ulla Schmidt. “Es gibt kein lebensunwertes Leben, Menschen mit Behinderung gehören zur menschlichen Vielfalt dazu – ohne Wenn und Aber.”
Was denken Sie? Soll sich die Elternschaft dieser Forderung anschließen? Hat das nach so langer Zeit noch einen Sinn? Schreiben Sie uns Ihre Meinung an .(Javascript muss aktiviert sein, um diese Email-Adresse zu sehen)
Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) hat seinen bewährten Ratgeber zum Kindergeld aktualisiert. Er erklärt die maßgeblichen Voraussetzungen für den Bezug des Kindergeldes anhand vieler konkreter Beispiele.
Für ein behindertes Kind können Eltern über das 18. Lebensjahr hinaus und ohne altersmäßige Begrenzung Kindergeld erhalten, wenn das Kind aufgrund einer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Die Feststellung, ob im Einzelfall ein Anspruch auf Kindergeld besteht, ist nicht immer einfach. In verständlicher Sprache gibt der bvkm deshalb den Eltern einen Überblick über ihre Rechte. Verwiesen wird in der Broschüre immer wieder auf Passagen aus der aktuellen Dienstanweisung zum Kindergeld. Diese Angaben helfen Eltern, ihre Rechte wahrzunehmen, falls es zu Unstimmigkeiten mit der Familienkasse kommt.
Im zweiten Teil des Merkblatts werden die Steuervorteile erläutert, deren Inanspruchnahme vom Bezug des Kindergeldes abhängig ist. Hierzu zählen zum Beispiel der Behinderten-Pauschbetrag und der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. In Teil drei geht das Merkblatt auf die von der Bundesregierung geplante Kindergrundsicherung ein. Die Entlastungsfunktion, die das Kindergeld für Eltern erwachsener Kinder mit Behinderung hat, darf bei dieser neuen Unterstützungsleistung nicht verloren gehen, fordert der bvkm und erläutert hierzu seinen Standpunkt.
https://akds.info/kindergeld2023
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat auf seinem Internetportal einfach teilhaben eine Studie “Eltern von Kindern mit Beeinträchtigungen – Unterstützungsbedarfe und Hinweise auf Inklusionshürden“ (Stand: 08.12.2022) veröffentlicht. Laut BMAS untersucht die Studie auf Basis einer umfangreichen Befragung die verschiedenen Herausforderungen, Unterstützungs- und Inklusionsbedarfe von Familien mit beeinträchtigten bzw. behinderten Kindern.
Die Probleme und Einschränkungen im Familienalltag sowie Ansätze zu ihrer Lösung bzw. zumindest für eine bessere Unterstützung werden aus der Angehörigenperspektive beschrieben.
Weitere Infos zur Studie sowie die Studie selbst sind unter folgendem Link abrufbar:
https://akds.info/elternstudie
Am 19.01.2023 hat das ARD-Fernsehmagazin MONITOR u.a. einen Beitrag zum Thema Inklusion an Schulen mit dem Titel „Wie Kinder behindert gemacht werden“ ausgestrahlt. In diesem Beitrag wird zum Einen eindrücklich dargestellt, dass nach wie vor für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen, die eine Förderschule besuchen, der Wechsel zur Regelschule mit vielen Hürden verbunden ist. Zum Anderen wird aufgrund von Recherchen offen gelegt, dass zunehmend Kinder auf Regeschulen zu Unrecht als „behindert“ eingestuft werden, mit schwerwiegenden Folgen sowohl für die Eltern als auch für die Kinder und Jugendlichen selbst.
https://akds.info/inklusion2023
Die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) ist mit Veränderungen in das neue Jahr gestartet: In den Jahren 2023 und 2024 übernimmt der Deutsche Familienverband (DFV) turnusmäßig die Federführung vom Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf. Neuer Vorsitzender ist Dr. Klaus Zeh, Präsident des DFV. Die bisherige Vorsitzende, Sidonie Fernau, wird seine Stellvertreterin.
Mehr Honorare erzwingen, mit diesem Ziel drohen HNO-Ärzte, die Behandlung bedrohlicher Kindererkrankungen einzustellen.
Der Krankenhausexperte Reinhard Busse hat die Vorschläge der Expertenkommission zur Klinikreform verteidigt. Bei der Einstufung in Einrichtungen der Grund-, Regel- und Schwerpunkt- sowie Maximalversorgung gehe es nicht darum, „dass weniger Häuser übrigbleiben, sondern dass klarer wird, welches Haus was macht“, sagte der Mediziner und Professor für Gesundheitsmanagement an der TU Berlin dem Sender „rbb24“. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hatte gestern prognostiziert, dass bei einer Umsetzung des Konzeptes 38 Prozent der Krankenhäuser als medizinische Versorgungszentren ohne Notfallaufnahme eingestuft würden.
Wo passieren in Ihrer Stadt die meisten Verkehrsunfälle? Das zeigt der Unfallatlas. Darin lässt sich auch darstellen, ob Radfahrer und -fahrerinnen oder Autofahrer und -fahrerinnen an den Unfällen beteiligt sind. Schauen Sie mal rein: unfallatlas.statistikportal.de
Wenn Sie neugierig sind lohnt sich immer mal ein Blick auf die Webseiten des Statistischen Bundesamtes. Die Zahlen sind immer so aktuell wie möglich.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will im Rahmen der für dieses Jahr angekündigten Pflegereform vor allem die Situation der Pflege durch Angehörige und durch ambulante Dienste zu Hause verbessern. „Die brauchen unsere Unterstützung. Zumal die Personalkosten in der ambulanten Pflege auch zu Recht gestiegen sind“, sagte der SPD-Politiker der Zeitschrift „Stern“. Zugleich stimmte Lauterbach die Arbeitnehmer auf höhere Abgaben vom Lohn für die Pflege ein. Deutschland werde „nicht umhinkommen, dass die Beitragssätze steigen“. Im Koalitionsvertrag seien zudem „zu Recht“ auch weitere Steuerzuschüsse vorgesehen. „Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, auch weil durch mehr Pflege zu Hause das System insgesamt entlastet wird.“
Wie sieht die medizinische Versorgung in Deutschland im Detail aus? Wie hoch sind Ausgaben für die einzelnen Bereiche? Wie viele Behandlungen erfolgen im Krankenhaus und in den Arztpraxen?
https://akds.info/gkv-zahlen
Das aktualisierte 644-seitige Werkstätten-Verzeichnis der Bundesagentur für Arbeit bietet einen Überblick über alle 733 anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) in Deutschland sowie deren Leistungen und Produkte. Egal wie man sich zu den Werkstätten und dem dahinter stehenden System positioniert ist das dennoch unter Umständen eine Hilfe als Information.
Wohlfahrtsverbände drängen auf Pflegereform im nächsten Jahr
Die Diakonie und der Sozialverband VDK Deutschland haben die Bundesregierung aufgefordert, 2023 die im Koalitionsvertrag angekündigte Pflegereform anzugehen. „Politik und Sozialverbände müssen sich Anfang des Jahres an einen Tisch setzen. Wir müssen gemeinsam überlegen, wie wir die soziale Infrastruktur in Deutschland zukunftssicher machen“, sagte Diakonie-Präsident Ulrich Lilie in der „Berliner Zeitung“.
Dürfen Kinder und Jugendliche Papa oder Mama, Oma oder Opa oder auch Freunde auf der Intensivstation oder in der Notaufnahme besuchen? Ist das nicht zu viel für ein Kind? All die Kabel und Schläuche? Das Bangen um Leben und Tod? Seit vielen Jahren wird hierüber kontrovers diskutiert. Typische Kontra-Argumente sind etwa, dass Kinder durch die belastenden Eindrücke traumatisiert werden könnten oder wechselseitige Infektionsgefahr besteht. Es gibt aber auch viele Hinweise darauf, dass ein Besuch unter bestimmten Bedingungen gesundheitsförderlich sein kann – für alle Beteiligten! Ein 33-köpfiges interdisziplinäres Experten-Team aus Österreich, Deutschland und der Schweiz hat innerhalb der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) einen Leitfaden als Hilfestellung rund um dieses Thema veröffentlicht – die in 10 Punkte gegliederte, konsentierten Empfehlungen „Kinder als Angehörige und Besuchende auf Intensivstationen, pädiatrischen Intensivstationen und in Notaufnahmen“.
Ob das auch für Kinder und ältere Menschen mit Down-Syndrom anwendbar wäre? Lesen Sie selbst!
https://akds.info/intensivbesuche
Der YouTube-Kanal „Jung und Naiv“ veröffentlichte am 8. Oktober ein Gespräch mit Ulrich Schneider (Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverband). In diesem vierstündigen Interview werden die Themen „Armut und Reichtum, Teilhabe, Mindestlohn in Werkstätten für Menschen mit Behinderung“ und vieles mehr diskutiert. Den Link zum Video finden Sie hier:
https://www.youtube.com/watch?v=8fVaeWImpSo
Das Europäische Parlament setzt sich für die Einrichtung eines eigenen EU-Zentrums für Barrierefreiheit ein. Die entsprechende Entschließung nahmen die Abgeordneten in Straßburg mit breiter Mehrheit an. Das Ärzteblatt hat über diesen Vorgang einen Artikel verfasst, den Artikel finden Sie hier:
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/137873/EU-Parlament-wuenscht-sich-Zentrum-fuer-Barrierefreiheit
Das Globalvorhaben Inklusion der GIZ hat die Seite https://inklusion-leben.org/en/ erstellt und bietet Menschen mit Behinderungen aus Ländern des globalen Südens eine Plattform. Auf der Website gibt es neben persönlichen Geschichten auch Informationen und Arbeitsmaterialien dazu, wie Inklusion gelingen kann.
Seit Oktober hat die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland eine Infoseite für geflüchtete Menschen mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen online gestellt. Auf dieser Seite möchte die ISL alle wichtigen Informationen rund um das Thema Flucht und Behinderung in Deutschland bereitstellen. Für dieses neue Projekt lädt die ISL zu einer Auftaktveranstaltung ein.
http://www.behinderung-und-flucht.isl-ev.de/
Gemeinsam leben, lernen, arbeiten und alt werden ist - spätestens seit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland – mehr als ein Wunsch. Inklusion ist ein Menschenrecht. Dennoch stoßen Menschen mit Behinderungen in ihrem Alltag auf viele Barrieren. Kaputte Aufzüge an der U-Bahn oder im Supermarkt, fehlende Leitsysteme für Menschen mit Seheinschränkungen in privaten und öffentlichen Räumen, keine barrierefreien Mietwohnungen, schwer verständliche Informationen für Menschen mit kognitiven Einschränkungen… All diese Barrieren machen eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen schwer oder unmöglich.
Wir wollen rund um den Welttag der Menschen mit Behinderungen in diesem Jahr darauf aufmerksam machen, wie viele Barrieren es im Alltag gibt. Auf welche Weise Betroffene mit unterschiedlichen Behinderungen ausgeschlossen werden, erfahren wir an diesem Tag aus erster Hand. Im Anschluss möchten wir gesellschaftliche und politische Forderungen formulieren.
Die diesjährige Veranstaltung des Deutschen Behindertenrates zum Welttag der Menschen mit Behinderungen hat den Titel „Ich bin nicht behindert – ich werde behindert!“ und findet statt am Freitag, 2. Dezember 2022 von 10 – 12 Uhr.
Die digitale Veranstaltung wird live gestreamt werden. Nähere Informationen folgen.
Lang erwartet – endlich da! Der bvkm hat sein Merkblatt zum Anspruch auf Kindergeld für erwachsene Menschen mit Behinderung aktualisiert. Anhand von Musterbeispielen können Eltern ganz einfach überprüfen, ob ihnen ein Anspruch auf Kindergeld zusteht. Auch werden die Steuervorteile erläutert, die vom Kindergeld abhängig sind.
ACHTUNG! Das Merkblatt wurde zuletzt am 14. November 2022 aktualisiert. Berücksichtigt ist das am 10. November 2022 vom Bundestag verabschiedete Inflationsausgleichsgesetz. Dieses sieht für 2023 u.a. mehr Kindergeld, einen höheren Kinderfreibetrag und den Anstieg des Grundfreibetrags vor.
https://akds.info/221117_kindergeld
Rechte von Menschen mit Behinderungen:
Berlin/Siegen. Viele Kommunen in Deutschland wollen die Rechte von Menschen mit Behinderungen im örtlichen Zusammenhang stärken. Sie nutzen dafür bisher „Aktionspläne“ und Formate kommunaler Behindertenpolitik wie die örtliche Teilhabeplanung. Hier sind zum Teil schon wichtige Impulse aus der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) aufgenommen worden.
Das neue Forschungsprojekt „UN-Behindertenrechtskonvention in den Kommunen“ will jetzt systematisch empirisch untersuchen, in welcher Weise Kommunen bundesweit aktiv geworden sind, um ein inklusives Gemeinwesen zu entwickeln, und welche Rolle partizipative Planungs- und Arbeitsstrukturen dabei spielen.
„Die Bedeutung der Kommunen in der Umsetzung eines inklusiven Gemeinwesens ist nicht zu unterschätzen“, so Professor Albrecht Rohrmann von der Universität Siegen. „Im Projekt untersuchen wir deutschlandweit, wie verbreitet systematische Planungsaktivitäten auf kommunaler Ebene sind. In ausgewählten Kommunen befragen wir dann Beteiligte vor Ort dazu, welche Faktoren für das Gelingen einer erfolgreichen partizipativen Planung wichtig sind. Wir sind gespannt darauf, so mit den Kommunen ins Gespräch zu kommen. Wir freuen uns, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales das dreijährige Forschungsprojekt finanziert und wir diesen Fragen gemeinsam mit dem Deutschen Institut für Menschenrechte nachgehen können“.
„Das Forschungsprojekt ist ressourcenorientiert angelegt“, erläutert Britta Schlegel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-BRK des Deutschen Instituts für Menschenrechte. „Wir wollen Wege aufzeigen, wie eine menschenrechtsbasierte kommunale Inklusionspolitik gut gestaltet werden kann. Dabei geht es etwa um die Barrierefreiheit vor Ort und im öffentlichen Nahverkehr oder alltagsbezogene Unterstützungsdienste. Die Forschungsergebnisse sollen die Kommunen darin unterstützen, Planungsprozesse vor Ort rechtebasiert zu entwickeln und zu realisieren. Wichtig ist dabei, dies nicht über die Köpfe der Menschen mit Behinderungen hinweg zu tun, sondern partizipativ umzusetzen..“
Ziel des Forschungsprojektes ist es, aufbauend auf den Forschungsergebnissen Empfehlungen, Arbeitshilfen und Angebote zur Unterstützung von Kommunen zu erarbeiten. Dies soll weitere Kommunen zur systematischen Umsetzung der UN-BRK anregen und den Erfolg solcher Prozesse verbessern.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales fördert das dreijährige Forschungsprojekt zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auf kommunaler Ebene von 2022 bis 2025. Das Projekt wird gemeinsam vom Zentrum für Planung und Entwicklung Sozialer Dienste der Universität Siegen und der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte durchgeführt.
Begleitet wird das Projekt durch einen Beirat. Dem Beirat gehören Interessensvertreter*innen von Menschen mit Behinderungen, Vertreter*innen von Kommunen sowie Forscher*innen aus dem Bereich der Disability Studies an.
Weitere Informationen über das Projekt finden Sie demnächst auf der Website: http://www.unbrk-kommunal.de/
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