Seit Juni 2022 ist InA.Coach, die neue kostenlose App des LVR-Inklusionsamts in den bekannten AppStores für iOS- und Android-Geräte verfügbar. Die Vorlage Nr. 15/1586 für den LVR-Sozialausschuss stellt nun den aktuellen Stand vor: In den App-Stores wurden bereits über 1.000 Downloads und über 530 registrierte Nutzende verzeichnet. Die Entwicklerfirma steht über die gesamte Projektlaufzeit in engem Austausch mit den Nutzenden, um deren Bedarfe zu erkennen und die App dementsprechend weiter zu entwickeln. Die nächsten Updates werden beispielsweise eine Browseranwendung und eine Quiz-Funktion beinhalten.
InA.Coach richtet sich insbesondere an Menschen mit Lernschwierigkeiten und kognitiven Beeinträchtigungen in den Bereichen Arbeit, Wohnen, Schule, Haushalt etc. Die App hilft dabei, Aufgaben im Arbeitsalltag zu erledigen, indem sie komplexe Tätigkeiten in kleine, überschaubare Einheiten zerlegt und an wichtige Arbeitsschritte erinnert.
Mehr Informationen zur App finden Sie unter ina.coach. https://akds.info/inacoach
Mit der Inklusiven Bauprojektförderung unterstützt der LVR seit 2018 die Schaffung von inklusiven Wohnmöglichkeiten mit dem Ziel, die Selbstständigkeit von Menschen mit Behinderung zu stärken. Die Vorlage Nr. 15/1598 für den Sozialausschuss fasst die Entwicklung der Inklusiven Bauprojektförderung zusammen, benennt Herausforderungen und informiert zudem über die im Jahr 2022 bewilligten Wohnprojekte. So wurden 2022 drei Projekte in Mechernich, Xanten und Wermelskirchen gefördert. Bei dem Projekt in Xanten werden drei Mehrfamilienhäuser errichtet, in denen insgesamt 15 barrierefreie Wohnungen Platz finden. Um die Menschen mit und ohne Teilhabebeeinträchtigungen zusammen zu bringen und eine inklusive Gemeinschaft zu ermöglichen, soll ein großer Gemeinschaftsbereich im Erdgeschoss des Wohnhauses für gemeinsam geplante Feste, Bildungsangebote oder Freizeitaktionen genutzt werden. Bislang wurden insgesamt acht Wohnprojekte durch die inklusive Bauprojektförderung gefördert. Für das Jahr 2023 sind aktuell vier weitere Bauprojekte kurz vor Abschluss des Bewilligungsverfahrens.
Im September 2021 hat der LVR die Vorlage „Grundsätze des Gewaltschutzes im LVR“ vorgelegt, in der verschiedene Vorkehrungen zum Gewaltschutz festgelegt wurden. Das Grundsatzpapier soll einen Beitrag dazu leisten, dass alle Menschen, für die der LVR arbeitet und die im LVR arbeiten, eine einheitliche Qualität des Gewaltschutzes im LVR erwarten können und bestmöglich vor Gewalt geschützt werden. Der erste Monitoring-Bericht ( Vorlage Nr. 15/1044) gibt nun einen ersten Überblick über den aktuellen Umsetzungsstand hinsichtlich der im Grundsatzpapier getroffenen Vorkehrungen zum Gewaltschutz.
Neben den LVR-eigenen Einrichtungen hat sich der LVR mit seinem Grundsatzpapier auch vorgenommen, externe Leistungserbringer beim Gewaltschutz zu unterstützen. Hierfür hat das LVR-Dezernat Soziales unter anderem das „Eckpunktepapier zum Gewaltschutz bei Leistungen der sozialen Teilhabe“ veröffentlicht. Alle Leistungserbringer der Eingliederungshilfe im Rheinland wurden dazu aufgefordert, entsprechende einrichtungsbezogene Konzepte einzureichen. Alle Leistungserbringer erhalten eine differenzierte Rückmeldung, um die Konzepte an die Qualitätsstandards des LVR anzupassen. Zum Thema „Gewaltschutz in der Eingliederungshilfe“ hat das Dezernat zudem im November letzten Jahres gemeinsam mit dem LVR-Dezernat Klinikverbund und Verbund Heilpädagogischer Hilfen eine Fachtagung durchgeführt. Die Vorlage Nr. 15/1602 fasst nun die wesentlichen Inhalte und daraus resultierenden Handlungsempfehlungen zusammen.
http://www.lvr.de
Ab sofort können Menschen mit angeborener oder bis zum 18. Lebensjahr erworbener Taubheit oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit ihren Antrag auf finanziellen Nachteilsausgleich online und barrierefrei auf dem LVR-Beratungskompass stellen. Eine Formularnavigation unterstützt beim Ausfüllen und gibt Hilfestellungen für jeden Schritt des Antrags. Neben dem Antragsformular für das Gehörlosengeld steht dort bereits der Antrag auf Blindengeld beziehungsweise die Hilfe für Menschen mit hochgradiger Sehbehinderung online zur Verfügung.
http://www.lvr.de
Prof. Dr. Dagmar Felix legt einleitend dar, dass sich der Mangel an Pflegefachkräften als erhebliche Belastung für Pflegeeinrichtungen erweist. Angesichts der Tatsache, dass ambulante Pflegedienste zunehmend Anfragen von pflegebedürftigen Menschen ablehnen müssen und Pflegeplätze in stationären Einrichtungen nicht belegt werden können, könnte der Personalmangel gerade angesichts des prognostizierten Bedarfs bis zum Jahr 2035 zukünftig die pflegerische Versorgung in Deutschland insgesamt gefährden.
Eltern haben seit Jahrzehnten für die Normalisierung der Lebensverhältnisse von Kindern mit Behinderung im Gemeinsamen Unterricht gekämpft. Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich die Situation umgekehrt und das Elternwahlrecht wurde als „Herzstück“ der inklusiven Schulentwicklung bezeichnet. Jedoch ist das Elternwahlrecht ohne Gewährleistung und Einklagbarkeit angemessener Unterstützung für Kinder mit Behinderung nicht wirkungsvoll. Auch gibt es andere lohnende Aufgabenfelder für den Kampf um den Aufbau inklusiver Bildung in den Schulen.
https://akds.info/elternwahlrecht
Mobbing, Selbstzweifel und fehlende Unterstützung. Jennifer Sonntags Erfahrungen in der Schule zeigen, dass die Verantwortung für gelingende Inklusion nicht allein auf den Schultern behinderter Kinder liegen darf. In ihrer Kolumne erzählt sie ihre Geschichte und zeigt Fehler im System auf.
https://dieneuenorm.de/kolumne/inklusion-schule/
Die neuen Informationen des Ärztlichen Zentrums für Qualität in der Medizin (ÄZQ) richten sich an Menschen mit Behinderungen, eingeschränkter Lesekompetenz oder geringen Deutschkenntnissen. Auch Ältere oder Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen können von den Texten profitieren.
“Über Behinderungen wird einfach zu wenig gesprochen”, findet Verena Niethammer. Mit ihren Inklusionsboxen will die Schulsozialarbeiterin das ändern. Die Spielsachen und Bücher, die sie in die Boxen packt, schickt sie an Kindergärten, Schulen und Vereine. Ihr Ziel: Sie will Gespräche über das Thema Behinderung in Gang bringen. Denn für die meisten Kinder wie auch Erwachsenen seien Behinderungen im Alltag einfach kein Thema - zumindest so lange, bis sie direkt damit konfrontiert werden.
Youtube-Video bei Kirchenfernsehen.de unter https://akds.info/inklusionsbox
Erlebnisreiche Auszeit im Hochtaunuskreis – Vater Kind Wochenende
Das Wochenende richtet sich an Väter mit ihrem Kind mit Behinderung (Mindestalter 6 Jahre) mit Wohnort in Hessen. Mal ein Wochenende nur mit Papa allein und eine Menge Spaß und Abenteuer erleben. Das Wochenende bietet Vätern eine ungestörte Vater-Kind-Interaktion und die Möglichkeit mit anderen Vätern ins Gespräch zu kommen. Das Programm ist barrierearm gestaltet.
Die Veranstaltung findet in Kooperation mit dem Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Hessen e.V. statt.
Kontakt und Anmeldung:
lvkm Hessen: Laura Ebert, .(Javascript muss aktiviert sein, um diese Email-Adresse zu sehen) // 06171-95191-16
bvkm: Sven Reitemeyer, .(Javascript muss aktiviert sein, um diese Email-Adresse zu sehen) // 0211-64004-13
Die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Rheinland-Pfalz hat eine Online-Galerie mit Leichte-Sprache-Bildern zum Themenfeld „Gesundheitsbezogene Selbsthilfe“ erstellt. Die Bilder können nach dem Akzeptieren der Nutzungsvereinbarung kostenfrei heruntergeladen werden. Es ist auch möglich, Begriffe zeichnen zu lassen, die für die eigene Arbeit relevant sind.
https://www.lag-sb-rlp.de/projekte/bildergalerie-leichte-sprache
Krieg, Energiekrise, Inflation – Pflegende Angehörige sind von den aktuellen sozialen Krisen besonders stark betroffen. Steigenden Lebensmittel- und Energiepreisen stehen oft geringe Einkommen gegenüber. Die Zuzahlungen zu Pflegeleistungen sind zum Teil deutlich gestiegen. Die Leistungssätze der Pflegeversicherung verlieren durch die Inflation an Wert. Das Pflegegeld wurde trotz gesetzlicher Verpflichtung seit 2017 nicht mehr erhöht.
Wir wollen den politisch Verantwortlichen mit konkreten Berichten aus dem Lebens- und Pflegealltag die Auswirkungen der gegenwärtigen Kostenexplosionen vor Augen führen und schnelle, konkrete Unterstützung fordern.
Dafür brauchen wir belastbare Fakten zu dieser Entwicklung. Deshalb fragen wir Sie! Welche Auswirkungen hat die Kostenexplosion auf Ihren Lebens- und Pflegealltag? Schicken Sie uns Ihren Lagebericht und Ihre Forderungen an die Politik an .(Javascript muss aktiviert sein, um diese Email-Adresse zu sehen)
Teilweise erbittert wird in den letzten Monaten über die Versorgung von Kindern durch Krankenhäuser diskutiert. Dabei wird befürchtet, dass es bald keine Versorgung in der Nähe des Wohnorts mehr geben würde. Vermischt wird das oft mit der Diskussion um die “Kinderkrankenpflege” und gegen die neugeordnete “Generalistische Pflegeausbildung”. Letzterer wird vorgeworfen die Auszubildenden nicht genügend auf die Arbeit an und mit kranken Kindern vorzubereiten. Zur Versachlichung der Debatten und mit dem Ziel von sachlicher Information gibt es ein Angebot: https://www.blickpunkt-klinik.de
Aus Sicht von Eltern sollten überall, wo die kassenärztlichen Vereinigungen nicht für aufnahmebereite Kinderärzte oder Fachärzte für die Behandlung von Kindern in anderen Disziplinen sorgen können, sollten Krankenhäuser berechtigt sein entsprechende Angebote zu unterbreiten und dafür bezahlt zu werden.
Im September 2021 hat der LVR die Vorlage „Grundsätze des Gewaltschutzes im LVR“ vorgelegt, in der verschiedene Vorkehrungen zum Gewaltschutz festgelegt wurden. Das Grundsatzpapier soll einen Beitrag dazu leisten, dass alle Menschen, für die der LVR arbeitet und die im LVR arbeiten, eine einheitliche Qualität des Gewaltschutzes im LVR erwarten können und bestmöglich vor Gewalt geschützt werden. Der erste Monitoring-Bericht ( Vorlage Nr. 15/1044) gibt nun einen ersten Überblick über den aktuellen Umsetzungsstand hinsichtlich der im Grundsatzpapier getroffenen Vorkehrungen zum Gewaltschutz.
Der Entwurf eines Gesetzes zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz) ist eine Ohrfeige für pflegende Angehörige und kann nur als erneutes Feigenblatt-Reförmchen bezeichnet werden. Eigentlich bleibt für uns Familienangehörige mit Pflegeleistungen nur die Beitragserhöhung und die Verminderung der kaufbaren Zeit weil professionelle Pflege besser bezahlt werden soll und muss. Die FDP blockiert Verbesserungen für die Familien, die seit 8 Jahren keine Erhöhungen mehr bekommen haben. Wir müssen also weiterhin dicke Bretter bohren!
Es gibt fünf Millionen Menschen mit Pflegebedarf in Deutschland. Blickt man in offizielle Pflegebroschüren, könnte man meinen, dass es sich dabei ausschließlich um ältere Menschen handelt. Doch circa 3 Prozent von ihnen sind minderjährig. Diese Kinder und Jugendlichen werden überwiegend zu Hause gepflegt. Sie leben mit ihren Familien in besonders belasteten, oftmals prekären Verhältnissen. Das ist längst bekannt und durch Studien wie die des Kindernetzwerks aus dem Jahr 2014 belegt. Dennoch werden pflegende Eltern seit Jahrzehnten übergangen. Weder die Familien- noch die Pflegepolitik hat sie auf dem Schirm.
https://akds.info/maerchen
Unter dem Motto „Gelingensbedingungen für guten Ganztag“ veranstalten das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gemeinsam einen Kongress zur Ganztagsbetreuung von Grundschüler*innen in Berlin. Der zweitägige Fach-Kongress bietet Gelegenheit, Erfahrungen zum aktuellen Stand des Ganztagsausbaus auszutauschen, sich über die Investitionshilfen des Bundes zu informieren und Fragen des Rechtsanspruchs zu diskutieren. In Präsenz und im Online-Format soll der Kongress zusammen mit Wissenschaft und Verbänden fachliche Impulse und Denkanstöße für Schulverwaltungen und Kinder- und Jugendhilfe geben sowie zur Qualitätsentwicklung der Ganztagsbildung und -betreuung beitragen.
Jeder Mensch hat irgendwann einmal Schmerzen. Sie warnen uns vor gesundheitlichen Problemen und verschwinden zum Glück meist wieder. Ein besonderes Problem ist es, wenn sie hartnäckig bleiben und Menschen dauerhaft belasten. Mit diesen Tipps lässt sich Abhilfe schaffen.
Berlin. Zur neuen Barbie-Puppe mit Down-Syndrom sagt Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a. D.: „Dass es nun eine Barbie mit Down-Syndrom gibt, finde ich gut – obwohl die Figuren auch problematische Schönheitsideale vorgeben. Mit der neuen Barbie können sich auch Mädchen mit Trisomie 21 identifizieren und als schön empfinden. Es gibt ja außerdem schon junge Frauen mit Down-Syndrom, die als Models arbeiten – wie Ellie Goldstein, Madeline Stuart oder Sofia Jirau. Im besten Fall leistet die neue Puppe zusätzlich einen Beitrag zu mehr Inklusion und mehr Akzeptanz für Menschen mit Down-Syndrom in unserer Gesellschaft. Bis heute ist es so, dass sie in Deutschland nach vorgeburtlichen Untersuchungen in den meisten Fällen abgetrieben werden.“
Der Vorstand des AK Down-Syndrom Deutschland e. V. schließt sich dieser Wertung nicht an.
“Wir freuen uns, dass wir mit SPD und FDP zwei weitere Gesetze vereinbaren konnten. Mit einem davon werden wir uns dem System der Werkstätten für behinderte Menschen, den Arbeitsbedingungen und der Entlohnung dort sowie den Alternativen dazu widmen.”
Wir können gespannt sein was die Regierung dazu auf den Weg bringen wird. Auf jeden Fall müssen wir deutlich machen, dass es nicht um Ideologie körperbehinderter Aktivistinnen alleine gehen kann, dass Down-Syndrom auf einer Skala von 0-100 deutlich wird, es gibt nicht nur die, die in Reden vor dem Parlament glänzen, es gibt noch anders talentierte Menschen.
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