Blog Aktuell
Deutschland hat im europäischen Vergleich trotz hoher Gesundheitsausgaben eine unterdurchschnittliche Lebenserwartung. Der aktuelle OECD-Bericht „Health at a Glance: Europe 2024“ zeigt, dass die Lebenserwartung in Deutschland im Jahr 2023 bei 81,2 Jahren lag. Dies ist um 0,3 Jahre niedriger als der EU-Durchschnitt von 81,5 Jahren. Im Vergleich zu Spanien, dem Spitzenreiter der EU, leben die Menschen in Deutschland fast drei Jahre kürzer. Interessanterweise führt Deutschland bei den Gesundheitsausgaben. Im Jahr 2023 betrugen die Ausgaben pro Bürger durchschnittlich 5.300 Euro, was etwa 50 Prozent mehr ist als der EU-Durchschnitt. Christian Karagiannidis, Intensivmediziner und Mitglied der Klinikreformkommission der Bundesregierung, kommentierte auf der Plattform X, dass diese Zahlen „viele Schwächen des Systems“ aufzeigen und forderte eine „umfassende Gesundheitsreform“.
Ein gerechtes Steuersystem bildet das Fundament für ein starkes Gemeinwesen. Es ermöglicht die Finanzierung von Lehrkräften, Sozialarbeitenden, Erzieherinnen und Polizistinnen. Gute Schulen, Kitas, Sportplätze und Schwimmbäder sind essenziell für den sozialen Zusammenhalt. Derzeit weist das Steuersystem jedoch erhebliche Lücken auf, die es einigen ermöglichen, sich der Verantwortung für das Gemeinwohl weitgehend zu entziehen. Die Grünen betonen, dass es an der Zeit ist, diese Gerechtigkeitslücken zu schließen und sicherzustellen, dass alle entsprechend ihrer finanziellen Möglichkeiten einen fairen Beitrag leisten.
Nach dem Ende der Ampelkoalition warnt der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) eindringlich vor den Risiken, die durch die Verschiebung wichtiger Pflegegesetze entstehen könnten. Die Präsidentin des DBfK, Vera Lux, betont, dass Reformen im Pflegebereich keinen Aufschub dulden. Angesichts des demografischen Wandels und der Baby-Boomer-Generation, die absehbar zunehmend Pflegebedarf erzeugt, ist schnelles Handeln geboten. Ein Stillstand in der Pflegepolitik ist nicht hinnehmbar, erklärt Lux. Besonders betroffen sind das Pflegekompetenzgesetz, das Pflegefachassistenzgesetz und das angekündigte APN-Gesetz, die nun auf der Kippe stehen. Der DBfK appelliert an alle demokratischen Parteien, diese Gesetze rasch wieder aufzugreifen und mit noch mehr Mut und Tempo umzusetzen. Neuwahlen bieten die Gelegenheit, die Reformen weiter zu verbessern und den Pflegeberuf nachhaltig zu stärken, so Lux weiter. Taktische Blockaden dieser wichtigen Gesetze können wir uns aufgrund der bereits bestehenden Versorgungsengpässe in der Akut-, Langzeit- und ambulanten Pflege nicht länger leisten.
Im November tritt ein bedeutendes Gesetz in Kraft, das den Schutz von Schwangeren erhöht. Das Gesetz zur Verhinderung von Gehsteigbelästigungen schützt Frauen, die Schwangerschaftsberatungsstellen und medizinische Einrichtungen aufsuchen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Bundesfrauenministerin Lisa Paus betont die Bedeutung dieses Gesetzes: „Frauen auf dem Weg zur Beratungsstelle müssen nun keinen Spießrutenlauf mehr fürchten. Das Gesetz stellt die Letztverantwortung der Schwangeren in dieser höchstpersönlichen Angelegenheit sicher und stärkt ihre Rechte auf unvoreingenommene Beratung und eine selbstbestimmte Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch.“
Im Rahmen der Jahreskonferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder (MPK) am 24. Oktober 2024 in Leipzig haben die Beauftragten von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderungen (KBB) eine wegweisende „Leipziger Erklärung“ verabschiedet. Diese Erklärung betont die dringende Notwendigkeit, die Rechte und die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu stärken.
Der Ausgangspunkt der Erklärung ist das Bekenntnis zu Artikel 3 des Grundgesetzes: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ In Deutschland leben rund 13 Millionen Menschen mit Behinderungen, davon etwa 8 Millionen schwerbehindert. Diese Zahlen verdeutlichen die Bedeutung, die Bedürfnisse dieser Bevölkerungsgruppe in den Fokus zu rücken.
In den jüngsten Medienberichten wurde deutlich, dass die Pflegeversicherung vor einer finanziellen Krise steht. Die Diakonie Deutschland betont die Dringlichkeit einer umfassenden Reform, um das System zu stabilisieren und nachhaltig zu gestalten.
Maria Loheide, Vorständin für Sozialpolitik bei der Diakonie Deutschland, äußerte sich besorgt über die aktuelle Lage: „Es zeigt sich nun, dass das Aufschieben einer grundlegenden Reform der Pflegeversicherung durch die Bundesregierung schwerwiegende Konsequenzen hat.“ Laut Loheide fehlen derzeit 5,9 Milliarden Euro, um die pandemiebedingten Kosten zu decken – ein Betrag, den der Bund bislang nicht erstattet hat. Auch die im Koalitionsvertrag versprochene Übernahme der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige steht noch aus.
Im Oktober 2024 äußerte sich die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) bezüglich des Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetzes (IKJHG). Obwohl die DVfR diese Bemühungen grundsätzlich begrüßt, gibt es innerhalb des Verbandes eine intensive Diskussion darüber, ob die neuen gesetzlichen Regelungen tatsächlich die gewünschten Verbesserungen für Kinder, Jugendliche und deren Familien bringen werden.
Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) verfolgt das Ziel, alle Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe im Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) inklusiv zu gestalten. Bis 2028 sollen alle relevanten Leistungen unter einem Dach vereint werden, um jungen Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen die notwendige Teilhabe zu ermöglichen. Der vorliegende Referentenentwurf zum IKJHG stellt die Vorbereitung für die Umsetzung der dritten Reformstufe dar.
In ihrem aktuellen Bericht „Das Recht auf inklusive Berufsausbildung und Arbeit von Menschen mit Behinderungen in Berlin“ weist die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte auf wesentliche Defizite hin. Der Bericht untersucht, wie gut das in Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention verankerte Recht auf gleichberechtigte Beschäftigung in einem inklusiven und barrierefreien Arbeitsmarkt in Berlin umgesetzt wird. „Die Überprüfung durch die Vereinten Nationen zeigte, dass Deutschland in vielen Bereichen Nachholbedarf hat. Unsere Untersuchung zur Lage in Berlin bestätigt dies“, so Frieder Kurbjeweit, wissenschaftlicher Mitarbeiter des Länderprojekts Berlin der Monitoring-Stelle.
Einsamkeit kennt jeder, und viele Menschen genießen es, hin und wieder Zeit für sich zu haben. Doch Einsamkeit, besonders wenn sie ungewollt ist, kann auf Dauer traurig machen und sogar krank. Studien zeigen, dass Menschen, die viel ungewollt allein sind, ein bis zu doppelt so hohes Risiko haben, an Alzheimer zu erkranken. Die gemeinnützige Alzheimer Forschung Initiative e.V. erklärt die Zusammenhänge und gibt Tipps, was man gegen Einsamkeit tun kann.
Soziales Miteinander hält geistig fit. Zwar führt Einsamkeit nicht automatisch zu Alzheimer, dennoch gilt ungewolltes Alleinsein als großer Risikofaktor. Einsamkeit und fehlende Ansprache können dazu führen, dass das Gehirn nicht mehr gefordert wird und die kognitive Leistung abnimmt. Zudem kann Einsamkeit Auslöser für Depressionen sein, die die Forschung mit der Entstehung von Alzheimer in direkten Zusammenhang bringt.
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK), der Verein demokratischer Ärztinnen (vdää) und der Verein demokratischer Pharmazeutinnen und Pharmazeuten (VdPP) fordern eine zentrale Rolle der Pflegeberufe in den geplanten Gesundheitsreformen. Die aktuellen Pläne der Bundesregierung sehen große Änderungen im ambulanten, stationären und Notfallbereich vor. Auch das Gesundes-Herz-Gesetz bringt Neuerungen in der Prävention. Doch laut den Verbänden fehlt es im Pflegekompetenzgesetz (PKG) an den nötigen Weichenstellungen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden.
Die Reformen zielen auf die Einführung von Primärversorgungszentren, regionalen Gesundheitszentren, sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen und integrierten Notfallzentren ab. Dabei müsse die Einführung strukturierter Patient*innenpfade zu den vordringlichsten Zielen gehören. Pflegefachpersonen sollen von der Erstbegutachtung über Patientenlotsen und Case Management bis hin zur aufsuchenden Behandlung im ländlichen Raum eine maßgebliche Rolle übernehmen können.
Am 9. Oktober hat der Gesundheitsausschuss des Bundestages 16 Expertinnen zur Notwendigkeit eines Monitorings der Folgen der Kassenzulassung des nicht-invasiven Pränataltests (NIPT) befragt. Dabei gab es deutliche Unterschiede zwischen Pränataldiagnostikerinnen und Vertretern von Selbstvertretungen und Beratungsstellen.
Bereits im Juni 2023 hatte der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, begleitende Maßnahmen für NIPT einzuführen, darunter ein Monitoring zur Umsetzung und den Folgen der Bluttests. Ein Expert*innengremium soll die rechtlichen, ethischen und gesundheitspolitischen Grundlagen der Kassenzulassung prüfen und die Bundesregierung beraten.
Nach einer hitzigen Debatte und gegenseitigen Vorwürfen zwischen Regierung und Opposition hat der Bundestag die umstrittene Krankenhausreform beschlossen. Am 17. Oktober 2024 stimmten 373 Abgeordnete in namentlicher Abstimmung für den veränderten Regierungsentwurf zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen. 285 Abgeordnete stimmten dagegen, es gab eine Enthaltung.
Die Reform zielt darauf ab, die Vergütungsstrukturen zu verändern und die Versorgung zu verbessern. Das Ziel ist die Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität, die Gewährleistung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung, die Steigerung der Effizienz und eine Entbürokratisierung.
Menschen mit Behinderungen haben Anspruch auf Arbeitsassistenz, also regelmäßige Unterstützung am Arbeitsplatz, wenn diese aus medizinischer Sicht notwendig ist. Damit dieser Anspruch erfüllt werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein. Es muss eine Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 vorliegen und ein regelmäßiger Unterstützungsbedarf zur Ausführung der Arbeiten bestehen. Die Arbeitsassistenz soll lediglich Hilfstätigkeiten übernehmen, die behinderungsbedingte Einschränkungen ausgleichen, wie zum Beispiel Vorlesen oder Botengänge. Der schwerbehinderte Arbeitnehmer muss seine arbeitsvertraglichen Aufgaben jedoch selbst erledigen.
Am 17. Oktober 2024 präsentierte der Deutsche Frauenrat zusammen mit 26 zivilgesellschaftlichen Verbänden einen neuen Gesetzentwurf zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs. Dieser Entwurf soll zeigen, dass und wie Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland im Einklang mit dem Grundgesetz, den Menschenrechten der Betroffenen und internationalen Gesundheitsstandards geregelt werden können.
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe schlägt Alarm: Das Betreuungswesen in Deutschland steht auf dem Spiel, sollte der aktuelle Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums für ein „Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern“ in seiner jetzigen Form verabschiedet werden. Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und ehemalige Bundesministerin, fordert eine Rücknahme und Überarbeitung des Entwurfs. „Für ein selbstbestimmtes Leben brauchen Menschen mit geistiger Beeinträchtigung eine gute rechtliche Betreuung, die ihren Wünschen und ihrem Willen folgt. Der vorliegende Entwurf macht das unmöglich. So darf das Gesetz nicht in Kraft treten“, betont Schmidt.
Der Verband Sonderpädagogik e.V. hat sich im Vorfeld der Ministerpräsidentenkonferenz der Länder in Leipzig mit einem dringenden Appell an die Politik gewandt. In einem offenen Brief fordert der Verband die Regierungschefinnen und Regierungschefs auf, sich intensiv für die Belange von Menschen mit Behinderung und die Weiterentwicklung der Inklusion im Bildungsbereich einzusetzen.
Bei der Ministerpräsidentenkonferenz, die dieses Jahr vom Freistaat Sachsen ausgerichtet wurde, standen Themen wie Migration und die aktuellen Herausforderungen der Kommunen im Mittelpunkt. Am Rande des Treffens tauschten sich die 16 Regierungschefs auch mit Fachverbänden für Inklusion sowie den Beauftragten von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderungen aus.
Ende August sorgte Bundesjustizminister Marco Buschmann mit einem Interview im RedaktionsNetzwerk Deutschland für Aufsehen. Mit den Worten „Wir sind keine Selbsthilfegruppe, sondern eine Bundesregierung“ und „Diese ganzen pseudotherapeutischen Selbstbespiegelungen sind mir zutiefst fremd“ zielte er sarkastisch auf seine Ampel-Kolleg*innen. Doch diese Aussagen bedienen leider alle Klischees, die Selbsthilfegruppen völlig zu Unrecht entgegengebracht werden.
Wir alle kennen die störenden Geräusche des Alltags: das laute Schleudern der Waschmaschine, das Rauschen des Verkehrs oder das Dröhnen der Baustelle nebenan. Diese Lärmquellen können Stress auslösen und uns belasten. Doch wann wird aus einem normalen Geräusch eine Gefahr für unsere Gesundheit?
Lärm wird wissenschaftlich als jede Form von unerwünschtem oder störendem Schall definiert, der unsere Lebensqualität beeinträchtigt. Laut Andrea Jakob-Pannier, Psychologin bei der BARMER, hängt die Schädlichkeit von Lärm nicht nur von der Lautstärke, sondern auch von der Dauer und der individuellen Empfindlichkeit ab. Ein Lärmpegel ab 65 Dezibel kann gesundheitsschädlich sein, während nächtlicher Lärm ab 40 Dezibel unseren Schlaf stören kann.
In Großbritannien sorgen geplante Kürzungen der Tory-Regierung im Wohlfahrtsbereich für heftige Kritik, insbesondere von Behindertenverbänden. Mehr als 400.000 Menschen mit Mobilitäts- und psychischen Problemen werden bald nicht mehr als arbeitsunfähig eingestuft und müssen mit Leistungskürzungen rechnen. Diese Kürzungen, die ab April 2025 in Kraft treten sollen, werden von Labour nicht rückgängig gemacht, was viele ihrer Abgeordneten verärgert.
Liz Kendall, die britische Arbeits- und Rentenministerin, hat in den letzten Wochen versucht, Wege zu finden, um die Wohlfahrtskürzungen zu stoppen oder abzumildern. Ihr wird jedoch bewusst, dass es zu spät ist, um vor dem Budget Änderungen vorzunehmen. Sie setzt auf langfristige Reformen und argumentiert, dass mehr lokale Unterstützung der Weg sei, um Langzeiterkrankte wieder in Arbeit zu bringen.
Der Deutsche Caritasverband und der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) setzen sich entschieden für die Beibehaltung der Beratungspflicht bei Schwangerschaftskonflikten ein und unterstützen die derzeitigen Regelungen im Strafgesetzbuch. Sie betonen, dass ein Schwangerschaftsabbruch ohne vorherige Beratung oder gegen den Willen der Frau auch in den ersten Schwangerschaftswochen nicht rechtmäßig sein darf. Ein rechtlicher Rahmen ist notwendig, der sowohl die Rechte der schwangeren Frau als auch die ihres ungeborenen Kindes berücksichtigt.
Vor dem Hintergrund eines neuen Gesetzgebungsvorschlags betont Yvonne Fritz vom SkF, dass Frauen in schwierigen Situationen oft Unterstützung, Schutz und Zeit benötigen, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können. Beratungseinrichtungen sind essenziell, da sie Frauen in Notlagen begleiten und ihnen helfen, in komplexen Situationen eine Entscheidung zu treffen.
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