Blog Aktuell
Inflationsausgleichs-Sonderzahlung für Betreuungsvereine
Die Vergütung für berufliche Betreuer, Betreuungsvereine und ehrenamtliche Betreuer soll zeitlich begrenzt erhöht werden. Die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben einen Gesetzentwurf (Drucksache 20/8864) vorgelegt, mit dem eine Inflationsausgleichs-Sonderzahlung ermöglicht werden soll. Damit reagieren die Fraktionen auf die stark gestiegenen Preise und auf die erhöhten Personalkosten. Diese würden vor allem bei Betreuungsvereinen anfallen, die ihre Mitarbeitenden nach TVöD bezahlen und den jüngsten Tarifabschluss umsetzen müssen. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Sonderzahlung soll sich an diesem Tarifabschluss orientieren.
Gesetzentwurf: https://dserver.bundestag.de/btd/20/088/2008864.pdf
Unter Vorsitz der Arbeiterwohlfahrt e.V. (AWO) als dem derzeit federführenden Verband in der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) wird aufgrund der Sparpläne der Bundesregierung zu einer Kundgebung in Berlin am 8. November 2023 aufgerufen: »#Sozialkürzungen stoppen!« Auf der Website der AWO finden sich alle Infos zur Kundgebung gegen die Kürzungen im Bundeshaushalt.
https://awo.org/kundgebung-gegen-die-sparplaene-der-bundesregierung
Seit November 2022 ist die Finanzierung der Begleitung von Menschen mit Behinderung im Krankenhaus gesetzlich geregelt. Nun soll geprüft werden, wie praktikabel und wirksam die neuen Vorschriften sind. Wir sind an der Überprüfung beteiligt und würden uns freuen, wenn Sie uns dabei unterstützen und bis zum 10. November an unserer Umfrage teilnehmen. Wir gehören übrigens zum Fachverband LEBENSHILFE.
https://www.surveymonkey.de/r/8DD8HNV
Von der Bundesregierung geplant sind fortlaufende verständliche interaktive Informationen darüber, an welchem Krankenhausstandort in Deutschland welches Leistungsangebot (Leistungsgruppen) mit welcher Häufigkeit und welcher fachärztlichen und pflegerischen Ausstattung erbracht wird. Darüber hinaus soll der sogenannte Krankenhausatlas patientenrelevante Qualitätsergebnisse wie Komplikationsraten, Mortalitätsraten etc. enthalten. Positiv ist auch die geplante Einteilung der Krankenhäuser in Versorgungsstufen (von der Grundversorgung bis Maximalversorgung) als Orientierungshilfe für die Patientinnen und Patienten bei der Suche nach einem geeigneten Krankenhaus.
Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen veranstaltet am 9. November gemeinsam mit dem Deutschen Institut für Menschenrechte ein Fachgespräch „Gewaltschutz in der Eingliederungshilfe im Licht des § 37a SGB IX“ im Kleisthaus in Berlin.
Eine gute Idee den Datenschutz auch Kindern bereits zu erklären. Wenn man nur daran denkt, ab welchem Alter heute der Besitz dieser universell einsetzbaren Mobiltelefone, was sag ich? Handys, Smartphones oder was auch immer zu beobachten ist. Und wenn man in meinem Alter damit auch noch nicht so recht klar kommt? Dann hilft ja vielleicht der Blick in Texte in einfacher Sprache, oder gleich Videos? Und diese Lücke hat der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) gefüllt: Die Inhalte orientieren sich am Pixi-Wissen “Was ist Datenschutz?”, dass der BfDI ebenfalls kostenlos zur Verfügung stellt. Schauen Sie mal rein: https://akds.info/pixiwissen
Impfungen gehören zur sogenannten Primärprävention, auf die gesetzlich Versicherte einen Anspruch haben. Impfungen verhindern zahlreiche Infektionskrankheiten, die einen schweren Verlauf nehmen oder sogar zum Tod führen können.
Eine detaillierte Aufstellungen welche Impfungen in welchem Alter empfohlen werden (und wie sie bezahlt werden) erhalten Sie auf der Website der AOK unter https://akds.info/impfenherbst2023
Es besteht dringender Handlungsbedarf bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vor allem im Bereich inklusiver Bildung (Artikel 24 UN-BRK)!Das ist die Botschaft eines Offenen Briefes, der heute in Berlin an die Minister Hubertus Heil (BMAS) und Bettina Stark-Watzinger (BMBF) übergeben wurde.Initiatorinnen der Aktion sind Eltern von Kindern mit Behinderung aus mehreren Bundesländern, die am 29./30. August bei der UNO in Genf anlässlich der Staatenprüfung Deutschlands zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention gegen die fehlende Realisierung der inklusiven Bildung protestiert hatten.Unterzeichnet haben den Brief mehr als 140 Verbände und Organisationen sowie mehr als 1.400 Einzelpersonen aus ganz Deutschland, darunter viele Eltern von Kindern mit Behinderung und in der Bildungspraxis und der Wissenschaft Tätige.In der heutigen Episode sprechen wir über den Brief und die Aktion vom Verein Mittendrin e.V. in Genf ende August bei der Staatenprüfung.
Der Arbeitskreis Down-Syndrom Deutschland e. V. hat den Aufruf unterzeichnet.
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Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach hat gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern aus den Bereichen Politik und Zivilgesellschaft den Erarbeitungsprozess des Aktionsplans für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen auf den Weg gebracht. Damit soll ein wesentlicher Beitrag geleistet werden, Hindernisse beim Zugang zur Versorgung für die Menschen in all ihrer Verschiedenheit und Vielfalt abzubauen.
Wir waren an dem Tag beim Gedenken an die Transporte von Grunewald in die Konzentrationslager. Wir haben den Minister gebeten uns zu einem späteren Zeitpunkt noch anzuhören. Denn der Faktor ZEIT spielt bei unseren Überlegungen eine große Rolle. Und an Zeit zur Kommunikation mit Menschen mit Down-Syndrom fehlt es im Gesundheitssystem an allen Ecken und Kanten.
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Angesichts der Kürzungspläne im Bundeshaushalt warnen die Wohlfahrtsverbände Arbeiterwohlfahrt (AWO), Diakonie Deutschland und der Paritätische vor einem Zusammenbruch der sozialen Infrastruktur. Viele soziale Angebote in ganz Deutschland drohen vollständig wegzubrechen, da gestiegene Kosten finanziell nicht ausreichend kompensiert werden können. Trotz steigender Nachfrage mussten vielerorts bereits Angebote und Hilfen eingeschränkt bzw. reduziert oder sogar ganz eingestellt werden. Darüber hinaus drohen kurzfristig weitere Kürzungen ihrer Einnahmen.
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Wir haben fast zwei Wochen Pause gemacht. Haben Sie es gemerkt? Dann gehören Sie zu den treuen Leserinnen und Lesern für die wir diese Website täglich aktuell halten. Wenn Sie es nicht gemerkt haben? Macht nichts, dann haben Sie nichts versäumt und wir keinen Fehler gemacht.
Wenn Sie sich daran gestört haben und die Nachrichten vermissten, dann sollten Sie einmal darüber nachdenken selber auch aktiv zu werden im Sinne von SELBSTHILFE. Wir suchen aktive Redakteure, die diese Website nutzen wollen und Nachrichten und Informationen von und für Menschen mit Down-Syndrom ins Internet stellen wollen.
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Die völlig neu überarbeitete und erweiterte Auflage des Lebenshilfe-Ratgebers „Recht auf Teilhabe“ mit Rechtsstand 1. Januar 2023 liegt jetzt druckfrisch vor. Das 520 Seiten starke Buch liefert einen Überblick über alle Rechte und Sozialleistungen, die Menschen mit Behinderung aktuell zustehen. Berücksichtigt wurden unter anderem Änderungen durch das Teilhabestärkungsgesetz, das Bürgergeldgesetz, die Reform des Wohngeldes und das neue Vormundschafts- und Betreuungsrecht, das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz sowie die Neuregelung zur Begleitung im Krankenhaus.
Das „Recht auf Teilhabe“ (ISB-Nummer: 978-3-88617-587-1) kann für 34,50 Euro plus Versandkosten unter http://www.lebenshilfe.de im Online-Shop der Bundesvereinigung Lebenshilfe oder unter Telefon 06421/491-123 bestellt werden.
Erstmalig hat der Bericht auch das Thema der Transition aufgegriffen, bei dem sich viele Verbände der Selbsthilfe schon lange für eine Verbesserung der Versorgung einsetzen. Im Kurzbericht heißt es dazu:
„Der Übergang von chronisch kranken und behinderten Jugendlichen in die Erwachsenenmedizin (Transition) ist oft mit großen Herausforderungen verbunden. Viele Jugendliche verlieren nach dem Wechsel den regelmäßigen Kontakt zur medizinischen Betreuung. Transitionsprogramme bieten Lösungen, um eine kontinuierliche und angemessene Versorgung zu ermöglichen. Hier müssen notwendige Strukturen mit entsprechender Finanzierung geschaffen werden um bestehende Programme zu evaluieren. Gleichzeitig sollten Transitionsprozesse im Leistungskatalog für hochspezialisierte Leistungen etabliert und eine Anpassung der Vergütung für eine interdisziplinäre Versorgung von versorgungsintensiven Patient*innen erfolgen.“
Am 18. September 2023 war eine von über 90.000 Menschen unterstützte Petition zu Freiwilligendiensten Thema in einer öffentlichen Anhörung im Petitionsausschuss (Petition ID 150963). Die Petition stammte aus dem Mai 2023 und hatte ihren Ursprung nicht in den beabsichtigten Haushaltskürzungen. Über 29.000 zeichneten sie auf dem Online-Portal des Deutschen Bundestages, dazu fast 63.000 offline. Die 19-jährige Petentin Marie Sophie Elisa Beimen aus Schwerte (Nordrhein-Westfalen) trug in ihrem Eingangsstatement ihre Kritik an den allgemeinen, schlechten Rahmenbedingungen für Freiwilligendienste vor, die sozial ausschließend aufgestellt sind. Sie fordert ein deutlich höheres Taschengeld, angelehnt an den BAföG-Höchstsatz, ohne Nachteile für sozial schwache Familien sowie einen Inflationsausgleich. Die Teilnahme an einem Freiwilligendienst sei zu oft vom finanziellen Hintergrund der Person und ihrer Familie abhängig, heißt es in der Petition. Als Zeichen der Wertschätzung für das Engagement der jungen Leute sprach sie sich außerdem für die kostenlose Bereitstellung eines Deutschlandtickets und Freifahrten im Fernverkehr aus. Die geplanten Kürzungen kritisierte sie als den Tropfen, der das Fass fehlender Anerkennung durch die Bundespolitik zum Überlaufen bringt. Begleitet wurde sie von der Sprecherin des Bundesarbeitskreises FSJ, Kristin Napieralla, die angesichts der Kürzungen vor dem Wegfall jeden vierten Einsatzplatzes warnte. Wer wissen will, warum es gesellschaftspolitischer Unsinn ist, bei den Freiwilligendiensten zu kürzen, statt dort die Rahmenbedingungen zu verbessern, braucht nur dem Eingangsstatement der Petentin zuhören – was sie sagt und wie sie es sagt.
Video der Anhörung im Petitionsausschuss
Dokumentation Text und Verlauf der Petition zu Freiwilligendiensten
Das European Disability Forum (EDF) führt derzeit eine Kampagne gegen Zwangssterilisation von Frauen mit Behinderungen durch. Anlass ist das EU-Gesetzgebungsverfahren für die Richtlinie gegen Gewalt gegen Frauen. Einige deutsche Medien haben das Thema aufgegriffen, zum Beispiel die ZDF-Nachrichten, auch in einer ZDF-Berichterstattung sowie der TV-Sender ARTE in einer Dokumentation.
Die Demenz Support Stuttgart gGmbH startet im Oktober ein neues Angebot: Eine Online-Selbsthilfegruppe für Angehörige von Menschen mit Down-Syndrom und Demenz. Die Online-Selbsthilfegruppe trifft sich erstmalig am Montag, 23. Oktober 2023 von 18:00 Uhr - 19:30 Uhr.
Bis zu zehn Prozent der Heimbewohner werden in einigen Regionen Deutschlands dauerhaft mit Schlaf- und Beruhigungsmitteln behandelt. Das geht aus dem Pflege-Report hervor, den der AOK-Bundesverband in Berlin vorstellte via https://t.co/xBlxggEdIL
Von Seiten der Ärzteschaft werden immer wieder Anforderungen an die Betreuer gestellt, die mit der Gesetzeslage nicht vereinbar sind – die Einwilligungsfähigkeit der Betreuten wird oft nicht oder nur sehr vereinfacht gesehen. Auch beim Umgang mit Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten gibt es häufig Unsicherheiten. Erschwert wird dies durch das neue Ehegattennotvertretungsrecht.
Unsicherheiten bestehen auch aufgrund der sich mit dem 1.1.2023 geänderten betreuungsrechtlichen Vorschriften in den §§ 1827-1834 BGB (neu). Wenn es Interesse an einer Schulung zu diesen Themen gibt:
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Das Brettspiel „Rund ums Auge“ für Grundschulkinder entsteht derzeit für die diesjährige Woche des Sehens, die vom 8. bis 15. Oktober stattfindet. Es soll bereits früh über die vielen Aspekte des Themas „Sehen“ aufklären und kann in den Fächern Sachkunde, Ethik, Religion, aber auch fächerübergreifend eingesetzt werden. Das Spiel kann ab Oktober 2023 bestellt sowie heruntergeladen und ausgedruckt werden.
Im Rheinland besteht mittlerweile eine nahezu flächendeckende Versorgung mit interdisziplinärer Frühförderung. Dies teilte der Landschaftsverband Rheinland (LVR) bei einer Sitzung des LVR-Landesjugendhilfeausschusses in Köln mit. Während Familien im Jahr 2019 noch in fünf der 26 kreisfreien Städten oder Landkreisen im Rheinland keinerlei entsprechende Leistungen zur Verfügung standen, sind heute in 25 der LVR-Mitgliedskörperschaften rund 60 Standorte von interdisziplinären Frühförderstellen angesiedelt.
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