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Für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen soll es künftig einfacher werden. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey stellte diese Woche den Entwurf eines Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes vor. Sie führt nach dem Beschluss des Kabinetts aus:
“Menschen mit Behinderungen werden oft als Bittsteller behandelt, schlecht beraten und erhalten die ihnen zustehenden Leistungen vielfach erst nach langem Kampf. So fühlt sich nur ein kleiner Teil der Befragten von der zuständigen Stelle kompetent beraten. Einige Teilnehmer*innen der Umfrage gaben sogar an, sie fühlten sich unter Druck gesetzt, ihren Antrag zurückzuziehen oder weniger zu beantragen. Außerdem fühlen sie sich gegenüber den Behörden eher als „Bittsteller“ und müssen sich selbst umfassend mit der Rechtslage befassen, um die Unterstützung zu erhalten, die sie benötigen.“
Ohrenkuss ist ein Magazin, das von Menschen mit Down-Syndrom geschrieben wird und bereits seit 1998 eindrucksvoll zeigt, dass Menschen mit Down-Syndrom lesen, schreiben und rechnen können.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisiert, dass in der “Corona-Teststrategie” Menschen mit Behinderung eher eine untergeordnete Rolle spielten. Für Betroffene und ihre Angehörigen bedeute das banges Warten auf die neuen Antigen-Schnelltests. Eine Mutter schilderte ihren Fall auf rbb|24.
Unsere vierte Ausgabe der “Mitteilungen” in 2020 ist erschienen. Unter anderem mit einem Intwerview mit Verena Elisabeth Turin, die über ihr Buch “Superheldin 21” berichtet.

Anlässlich des ersten Europäischen Inklusionsgipfels führte rbb Inforadio ein Gepräch mit Jürgen Dusel, den Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen. Zum Nachhören: Leben mit Behinderung in Europa.
Bielefeld hat den Corona-Frühwarnwert wieder deutlich überschritten. Heute (15.10.) werden laut RKI 49 Neuinfektionen gemeldet. Die Geschäftsstelle bleibt weiter für Publikum geschlossen. Infomaterial kann uneingeschränkt über die Website bestellt werden und wird zeitnah versendet. Die telefonischen Beratungen gehen uneingeschränkt weiter.
Zwischen 12. November und 13. November 2020 findet die DIVERSITY 2020 als Digitalkonferenz statt. Tickets können auf der Website bestellt werden.
Auf der Website gedenkort-t4.eu/ wird unter der Überschrift “Die Namen von Euthanasieopfern zu nennen ist keine Schande - im Gegenteil” über einen offenen Brief von Angehörigen von Opfern der NS-Euthanasie-Verbrechen an den Leiter der Gedenkstätte Hadamar berichtet. Die Angehörigen wenden sich gegen mehrere Angriffe auf die Gedenkstätte mit denen gegen die Nennung der Namen der Opfer und für ein Recht auf vergessen polemisiert wurde. In dem offenen Brief heißt es unter anderem “Wer - wenn nicht wir als Angehörige - könnte glaubwürdiger bezeugen, dass die Opfer keine anonyme Masse waren?!”
Unter der Webadresse https://mazinahmed.net/blog/hacking-zoom/ findet sich der Text, welcher der folgenden Zusammenfassung zugrundeliegt:

Foto: Pixabay/gerald
Die Summe der Teilnehmer ist innerhalb kurzer Zeit gewachsen von 10 auf 200 Millionen Nutzer. Diese Popularität hat Zoom zum attraktiven Ziel für Hacker gemacht. Der Autor des Blogtextes hat sich darauf konzentriert Sicherheitsprobleme von Zoom zu finden. Das Ergebnis seiner Suche waren mehrere ernsthafte Gefahren. Unter anderem auch die Verschlüsselung von Zoom ist problematisch. Aber Zoom hat sehr schnell auf öffentlich berichtete Sicherheitsprobleme reagiert. Der Autor hat jedoch nicht auf alle seine Eingaben an Zoom eine Antwort bekommen, in einem Fall bekam er die Antwort erst nach vier Monaten. Zum Beispiel ist der Austausch von verschlüsselten Nachrichten zwischen Nutzern im Volltext auf der Festplatte gespeichert. Die Datenbank von Zoom ist für alle Benutzer zu erreichen inklusive der angeblich verschlüsselten Nachrichten sowie der Zugangsschlüssel. Insgesamt muss man sich bei der Nutzung klar darüber sein, dass die geltenden Vorschriften des Datenschutzes innerhalb der EU unter Umständen nicht eingehalten werden können. Wer Facebook nutzt hat zwar das juristische Recht sich zu beschweren, jedoch ist er nicht schlechter gestellt, weil seine Daten ja schon an über 400 Werbenetzwerke und viele Geheimdienste kopiert wurden.
Unser Dachverband in Bayern nimmt am 14. Oktober diesen Jahres an einem Fachgespräch der Ausschüsse für Gesundheit und Pflege sowie Arbeit und soziales, Jugend und Familie zum Thema “Menschen mit Behinderung im Krankenhaus” teil. Folgende Themenkomplexe werden behandelt:
Medizinische Forschung schafft Wissen, rettet Leben und spendet Menschen mit Erkrankungen neue Hoffnung. Das gilt auch für Menschen mit Down-Syndrom, auch wenn sich deren Eltern oder Betreuer um adäquaten Zugang kümmern müssen. Um Fortschritte in der Diagnose, Therapie und Vorsorge von Erkrankungen zu erzielen, brauchen Forscherinnen und Forscher Zugang zu den Daten der Patientinnen und Patienten. Den Schutz dieser Daten und der Menschen mit Down-Syndrom im Forschungszusammenhang müssen ebenfalls Eltern und Betreuer sichern.
Das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) hat eine neue Gesundheitsinformation in Leichter Sprache zum Thema Rückenschmerzen veröffentlicht. Weitere Informationen.

Das Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG lädt vom 29.09.2020 – 30.09.2020 zu einer Fachveranstaltungen ein: “Die neuen Leistungsarten zur Teilhabe am Arbeitsleben: Instrumente für die erfolgreiche Integration auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt?” Anmeldeschluss: 22. September 2020
Ein wesentliches Ziel des BTHG ist es, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderungen personenzentriert weiterzuentwickeln. Anreize auf persönlicher und institutioneller Ebene sollen Menschen mit Behinderungen unterstützen, eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufzunehmen.
In der öffentlichen und medialen Debatte um Infektionsrisiken einerseits und politische Entscheidungen zu angemessenen Vorkehrungen gegen die (erneute) Ausbreitung der Corona-Pandemie spielen bisher Menschen mit (geistiger) Behinderung kaum eine Rolle. Fachverbände und Selbstvertretungsverbände müssen sich immer wieder dafür einsetzen, dass diese Personengruppe mit ihren legitimen Ansprüchen wahrgenommen wird. In vielen Verfügungen werden Menschen mit Behinderungen in Wohneinrichtungen gemeinsam mit Bewohner/innen von Altenpflegeheimen genannt. Bei den Vorkehrungen gegen die Ausbreitung von Infektionen in Heimen wird kaum zwischen den Personengruppen und Einrichtungsarten unterschieden. Diese Gleichsetzung ist – so zeigen ersten Studien zu Infektions- und Sterberaten bei Menschen mit geistiger Behinderung aus dem internationalen Raum – der Realität nicht angemessen.
Die Geschäftsstelle des Arbeitskreises Down-Syndrom Deutschland e.V. bietet auch eine Reihe Bücher rund um die Themen Down-Syndrom, Familienleben und Lebensfreude an. Diese können Sie nun unkompliziert bei uns bestellen. Zur Bücherauswahl

Foto: Conny Wenk
Die Situation in der häuslichen Pflege hat sich in der Corona-Pandemie deutlich verschlechtert. Dies ist das Ergebnis einer Studie von Wissenschaftlern der Universität Mainz. Fast die Hälfte der 330 von den Forschern Befragten gibt danach an, dass sich die Krise negativ auf den Gesundheitszustand der Pflegebedürftigen ausgewirkt habe. In Deutschland werden den Angaben zufolge 2,6 Millionen Menschen zu Hause von Angehörigen versorgt.
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