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Die G7-Staats- und Regierungschefs haben bei ihrem Treffen vom 13. bis 15. Juni in Borgo Egnazia, Italien, einen bedeutenden Schritt in Richtung Inklusion unternommen. In ihrem Abschlusskommuniqué wurde erstmals ein gemeinsames Vorhaben zur Inklusion festgehalten. Unter dem Titel “Inklusion und Behinderung” wurde festgelegt: “Wir werden unsere Maßnahmen zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ausweiten.”
Das Bundeskabinett hat kürzlich den Haushaltsentwurf für das Jahr 2025 verabschiedet. Besonders hervorzuheben ist der Etat des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), der für das kommende Jahr Ausgaben in Höhe von rund 14,44 Milliarden Euro vorsieht. Dies entspricht einer Steigerung von etwa vier Prozent im Vergleich zum Vorjahr, was einem Plus von 570 Millionen Euro entspricht.
Bundesministerin Lisa Paus betonte die positive Entwicklung des Etats trotz starker Sparvorgaben. Sie unterstrich das Engagement der Regierung, Kinder, Familien und die Demokratie in Deutschland zu stärken. Ein umfangreiches Kinderpaket soll ein gutes Aufwachsen in Deutschland fördern. Das Ziel ist es, Kinderarmut zu bekämpfen und für eine gute frühkindliche Bildung zu sorgen.
Die soziale Pflegeversicherung (SPV) in Deutschland steht vor einer Reihe von Herausforderungen. Mit einer alternden Bevölkerung, einem Mangel an Fachkräften und steigenden Kosten ist die Situation kritisch. Es ist an der Zeit, die SPV auf ein neues Fundament zu stellen.
Die aktuelle Lage
Die SPV, die 1995 als fünfte Säule der Sozialversicherung eingeführt wurde, steht fast 30 Jahre später vor dem Kollaps. Mehr als 5,2 Millionen Menschen in Deutschland sind derzeit pflegebedürftig, und diese Zahl wird voraussichtlich auf 7,7 Millionen im Jahr 2070 ansteigen. Gleichzeitig fehlen Fachkräfte, um die Bedürftigen zu versorgen, und die Kasse der SPV klafft ein riesiges Loch in Milliardenhöhe. Nach Berechnungen des BKK Dachverbandes reichen die Einnahmen aus den Versichertenbeiträgen gerade noch bis zum Jahresende 2024, um die Ausgaben für pflegerische Leistungen zu decken.
Der Evangelische Fachverband für Teilhabe (BeB) äußert sich entschieden gegen die jüngsten Äußerungen von Maximilian Krah, dem AfD-Spitzenkandidaten zur Europawahl. Krah hat in den Sozialen Medien die ARD Tagesschau in Einfacher Sprache als „Nachrichten für Idioten“ bezeichnet und damit die Zielgruppe des Angebots in unerträglicher Weise verunglimpft.
Angebote in Leichter und Einfacher Sprache sind ein wichtiger Bestandteil unserer Gesellschaft. Sie ermöglichen es vielen Menschen, darunter Personen, die (noch) nicht ausreichend die deutsche Sprache verstehen, älteren Menschen und Menschen mit Lernschwierigkeiten oder geistiger Beeinträchtigung, Informationen zu verstehen und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Es ist ein großer Gewinn, wenn Journalismus Inhalte für breite Zielgruppen aufbereitet.
Die bundesweite Aktionswoche #OhneFachkräfteKeineTeilhabe, die vom 22. bis 28. April 2024 stattgefunden hat, war ein großer Erfolg. Der Evangelische Fachverband für Teilhabe (BeB) freut sich über die erfreuliche Resonanz der Veranstaltung. Über 145 Einrichtungen der Eingliederungshilfe und Organisationen haben sich an der Kampagne beteiligt und in den sozialen Medien über die wichtige Arbeit von Fachkräften für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung und psychischen Erkrankungen berichtet.
Ziel der Aktionswoche
Die Aktionswoche hatte zum Ziel, den Personalmangel in der Eingliederungshilfe und Sozialpsychiatrie sichtbar zu machen und die Wertschätzung sowie Anerkennung für diese Berufe zu stärken. Fachkräfte in diesen Bereichen spielen eine entscheidende Rolle dabei, sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderung ihr Recht auf Teilhabe wahrnehmen können. Der bedrohliche Mangel an Fachkräften hat jedoch nicht nur organisatorische Folgen, sondern beeinträchtigt auch direkt die Teilhabe von Menschen mit Behinderung.
In einer kürzlich veröffentlichten gemeinsamen Stellungnahme haben Expert:innen des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe (DBfK), des Vereins demokratischer Ärztinnen (vdää) und des Vereins demokratischer Pharmazeutinnen und Pharmazeuten (VdPP) ihre Bedenken zur aktuellen Apothekenreform zum Ausdruck gebracht. Sie argumentieren, dass die Reform weder die dringenden Probleme in der Medikamentensicherheit adressiert noch die Möglichkeit für eine Verbesserung der Gesundheitsversorgung nutzt.
Am 15. Juli fand der zweite EU-weite Gedenktag für die Opfer der globalen Klimakrise statt. Die Zeremonie in Brüssel, an der auch Kommissar Janez Lenarčič und Vertreter der belgischen Regierung teilnahmen, war eine Gelegenheit, über die Auswirkungen des Klimawandels nachzudenken und darüber, wie wir Katastrophen verhindern oder abmildern können.
Gedenken der Opfer, Blick auf künftige Herausforderungen
Kommissar Janez Lenarčič, zuständig für Krisenmanagement, betonte die Bedeutung des Gedenkens: „Heute gedenken wir der Menschen, die bei Klimakatastrophen auf der ganzen Welt ums Leben gekommen sind, am Jahrestag der schrecklichen Überschwemmungen, die an diesem Tag vor drei Jahren in Belgien, Deutschland, Luxemburg und den Niederlanden so viele Menschenleben gefordert haben. Wir nutzen diese Gelegenheit auch, um einen Blick auf die kommenden Herausforderungen zu werfen. Die Europäische Union wird ihre Anstrengungen zur Eindämmung des Klimawandels sowie zur Stärkung der Klimaanpassung und der Widerstandsfähigkeit fortsetzen, um der nächsten Generation Hoffnung auf eine bessere und sicherere Zukunft zu geben.“
In einem kürzlich erschienenen Meinungsartikel von Ottmar Miles-Paul, Redakteur bei kobinet, wurde die Frage aufgeworfen: Wo bleibt der Referentenentwurf für das Behindertengleichstellungsgesetz? Die Regierungskoalition aus SPD, Grünen und FDP hat am 5. Juli 2024 einen Entwurf für den Bundeshaushalt 2025 vorgelegt. Dies sollte eigentlich den Weg für eine Reihe von Reformen ebnen, die im Koalitionsvertrag festgelegt sind und noch umgesetzt werden müssen.
Menschen mit Behinderungen sind es gewohnt, lange zu warten. Aber irgendwann reißt auch ihnen der Geduldsfaden. Seit 1990, als das US-amerikanische Antidiskriminierungsgesetz für behinderte Menschen verabschiedet wurde, fragen sich viele: Warum können wir nicht auch private Anbieter von Dienstleistungen und Gütern in Deutschland zur Barrierefreiheit verpflichten?
Am 26. Juni 2024 organisierte das Bundesgesundheitsministerium einen interministeriellen Runden Tisch zum Thema „Familien mit schwerst-mehrfach behinderten Kindern“. Die Veranstaltung, an der auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend beteiligt waren, zog hochrangige Vertreter*innen der Ministerien, den Bundesbehindertenbeauftragten Jürgen Dusel und Abgeordnete des Bundestages an.
Die breit aufgestellte Verbändelandschaft war ebenfalls vertreten. Das Hauptziel der Veranstaltung war es, die Bedürfnisse von Familien mit schwerst-mehrfach behinderten Kindern zu diskutieren und Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Situation zu identifizieren.
In einer kürzlich veröffentlichten Pressemitteilung des Deutschen Behindertenrats (DBR) heißt es: “Am 3.7.2024 fand die dritte Sitzung des DBR-Arbeitsausschusses in Präsenz in der Bundesgeschäftsstelle des VdK statt. Allen Teilnehmer*innen ein herzliches Dankeschön fürs Kommen und die rege Beteiligung.”
Die Mitteilung berichtet weiter von einem erschreckenden Vorfall: “In der Nacht auf den 27. Mai warfen vermutlich Rechtsextreme einen Ziegelstein mit der Aufschrift „Euthanasie ist die Lösung“ auf ein Haus, in dem eine Wohnstätte der Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung untergebracht ist. Wenige Tage zuvor hatte es auch einen Anschlag auf die Lebenshilfe-Geschäftsstelle gegeben.”
Die Pressemitteilung erinnert daran, dass “Euthanasie” in den Jahren 1933 bis 1945 die systematische Ermordung von insgesamt etwa 216.000 Menschen mit körperlichen, geistigen und seelischen Behinderungen während der Zeit des Nationalsozialismus in Deutschland und den besetzten oder annektierten Gebieten bezeichnete.
Quelle: http://www.deutscher-behinderten-rat.de
Im November 2023 hat das Verwaltungsgericht (VG) Bremen in einem bemerkenswerten Beschluss festgestellt, dass auch nach dem Erreichen des Rentenalters ein Anspruch auf notwendige Arbeitsassistenz für die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit bestehen kann.
Der Fall betraf eine selbständige Körper- und Atemtherapeutin, die mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 100 (Merkzeichen BL und H) als schwerbehindert eingestuft ist. Sie erhielt Leistungen der Arbeitsassistenz gemäß § 185 Abs. 5 SGB IX.
Am 11. Juli 2024 öffnete das LVR-Landeshaus (Landschaftsverband Rheinland) in Köln-Deutz seine Türen für eine bemerkenswerte Ausstellung: „Gruppe Nebelhorn – Projekte 1995 - 2024“. Diese Ausstellung präsentiert die beeindruckende Bandbreite des künstlerischen Schaffens der inklusiven Künstlergruppe Nebelhorn über fast drei Jahrzehnte hinweg.
Die Sammlung umfasst Zeichnungen, Collagen, Skulpturen und Installationen, die im Rahmen verschiedener Themenprojekte entstanden sind, darunter Spiegelbilder, Flucht, Macht-Missbrauch, Veränderung und Grenzüberschreitungen. Mit ihren Werken reflektiert die Künstlergruppe gesellschaftliche Herausforderungen und konfrontiert die Besucher*innen zum Teil mit bedrückenden Eindrücken. Gleichzeitig setzt sie ein starkes Signal für die Bedeutung von Inklusion und Diversität.
Urlaub zu machen ist für jeden eine Freude. Für Menschen mit Behinderungen und ihre Familien kann es jedoch eine Herausforderung sein, geeignete barrierefreie Urlaubsmöglichkeiten zu finden. Glücklicherweise gibt es immer mehr Optionen, um einen solchen Urlaub zu ermöglichen.
Immer mehr Reiseanbieter erkennen die Bedeutung von barrierefreien Urlaubsangeboten. Ob es nun physische Barrieren wie Stufen vor Sehenswürdigkeiten oder komplexe Sprache in Busansagen sind, Reisen kann für Menschen mit Behinderungen eine Herausforderung sein. Neben physischen und informationellen Hindernissen treten in unserer zunehmend digitalen Welt auch digitale Barrieren auf. Daher gibt es einige wichtige Ratschläge und Adressen für einen barrierefreien Urlaub.
Ein neues Gesetz, das die Unterstützung für Schwangere ausbaut und die vertrauliche Geburt regelt, bietet nun Frauen, die ihre Schwangerschaft aufgrund einer besonderen Notlage nicht offenlegen möchten, die Möglichkeit, ihr Kind anonym und medizinisch sicher zur Welt zu bringen. Dies kann entweder in einer Klinik oder bei einer Hebamme erfolgen.
Während der Schwangerschaft und danach erhalten die betroffenen Frauen Beratung, Betreuung und Begleitung von den bundesweit rund 1600 Schwangerschaftsberatungsstellen.
Extreme Temperaturen können eine Vielzahl von Problemen verursachen, insbesondere für diejenigen, die regelmäßig Medikamente einnehmen. Dieser Leitfaden beleuchtet die typischen Veränderungen in der Wirksamkeit und den Nebenwirkungen von Medikamenten bei Hitze und bietet praktische Lösungen.
Nach einem heißen Sommer 2023 zeichnet sich ab, dass der Sommer dieses Jahres ähnlich hohe Temperaturen mit sich bringen wird. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wie sich hohe Temperaturen auf die Wirkung von Medikamenten auswirken können. „Die Wirksamkeit von Medikamenten kann sich bei stark steigenden Temperaturen verändern. Dies betrifft auch Nebenwirkungen und die Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten. Diese Veränderungen sind oft nicht sichtbar“, erklärt Heidi Günther, Apothekerin bei der BARMER. Sie rät dringend dazu, die Hinweise der Hersteller im Beipackzettel zu beachten und die ärztlichen Empfehlungen zur Einnahme zu befolgen. Besonders betroffen sind Kleinkinder und Senioren sowie Menschen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Nierenschwäche, Diabetes mellitus oder Lungenerkrankungen. Auch Patienten mit neurologischen Erkrankungen, Demenz oder Multipler Sklerose könnten feststellen, dass ihre Medikamente bei steigenden Temperaturen nicht wie gewohnt wirken.
Die zukünftige “Verordnung über den leistungsberechtigten Personenkreis in der Eingliederungshilfe (VOLE)” soll festlegen, wer Anspruch auf Eingliederungshilfe hat. Eine im Januar 2024 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Auftrag gegebene Studie, die “Vorabevaluation Leistungsberechtigter Personenkreis”, hat die Auswirkungen der Umsetzung der VOLE aus juristischer, medizinischer und sozialwissenschaftlicher Sicht untersucht. Besonderes Augenmerk wurde darauf gelegt, ob die VOLE das Ziel erreicht, den Kreis der leistungsberechtigten Personen im Vergleich zur derzeit geltenden Eingliederungshilfe-Verordnung (EinglHV) weitgehend unverändert zu lassen.
Mit ihrem am 19. September 2023 veröffentlichten Positionspapier machen 20 Verbände auf Probleme bei der Umsetzung des Gesetzes zur Stärkung der intensivpflegerischen Versorgung und medizinischen Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung aufmerksam und fordern den Gesetzgeber zu Nachbesserungen auf.
Das sehr umstrittene Gesetz zur Stärkung der intensivpflegerischen Versorgung und medizinischen Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung ist bereits 2020 in Kraft getreten. Ab dem 31. Oktober 2023 entfaltet es jedoch erst seine volle Wirkung: Ab diesem Zeitpunkt entfällt der Anspruch auf häusliche Krankenpflege für die betroffenen Versicherten endgültig und sie haben dann nur noch einen Anspruch auf außerklinische Intensivpflege.
Am 25. Juni 2024 erzielte die 28-jährige Berlinerin Sonja M. (Name geändert) einen bedeutenden Sieg für Frauen mit Behinderungen. Sie gewann eine Verfassungsbeschwerde, die sie 2022 beim Landesverfassungsgerichtshof Berlin eingereicht hatte, vertreten durch Professorin Dr. Theresia Degener und die Rechtsanwält*innen Ronska Grimm und Lea Beckmann.
Sonja M. hatte 2020 Anzeige erstattet und ausgesagt, dass sie von ihrem Vorgesetzten in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen sexuell belästigt wurde. Die Berliner Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen gegen den Beschuldigten ein, weil Sonja M. wegen einer kognitiven Beeinträchtigung angeblich nicht fähig sei, eine Aussage zu machen. Gegen diese Entscheidung wehrte sie sich vor Gericht und wurde dabei von Frauen- und Behindertenrechtsorganisationen unterstützt.
In einem kürzlich veröffentlichten Bericht wurde ein wichtiger Schritt zur Unterstützung werdender und frischgebackener Eltern in Deutschland hervorgehoben. Die Gesundheitsministerkonferenz aus Lübeck-Travemünde hat einstimmig einen Finanzierungsvorschlag für Lotsendienste an Geburts- und Kinderkliniken verabschiedet. Diese Dienste sind ein unverzichtbares präventives Angebot, das gesetzlich verankert und sicher finanziert werden muss.
Die Präsidentin von Caritas, Eva Maria Welskop-Deffaa, begrüßte diesen Schritt nachdrücklich. Sie betonte, dass eine Regelfinanzierung den frisch gebackenen Eltern Halt und Sicherheit gibt. Sie bietet den Kliniken, die bereits Lotsen beschäftigen, sowie denen, die dies planen, Planungssicherheit und die Möglichkeit, werdenden Eltern und ihren Babys einen verlässlichen Start ins Leben zu ermöglichen.
In einem kürzlich veröffentlichten Bericht wurde ein erschütternder Vorfall in Mönchengladbach dokumentiert. Eine Einrichtung der Lebenshilfe wurde zum Ziel eines rechtsradikalen Anschlags. “Mitarbeitende entdeckten am Morgen einen Ziegelstein mit der Aufschrift ‘Euthanasie ist die Lösung’ neben einer beschädigten Tür”, heißt es in dem Bericht.
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