Blog Aktuell
Der Deutschlandfunk zitierte bereits im letzten Jahr den Medizinethiker Giovanni Maio, der die Coronakrise “auch als gesundheitspolitischen Weckruf” begreift und dabei der Fallpauschale kein gutes Zeugnis ausstellte. Sie habe “zu einem Regime der Knappheit geführt”. Krankenhäuser in der Coronakrise: System der Fallpauschale „in vielerlei Hinsicht gescheitert“.
Kommentar: Der Medizinethiker Giovanni Maio stellt seine Sicht der Dinge dar als wären das Fakten. Praktikable Alternativen zu den Fallpauschalen gibt es bis jetzt nicht. Viele andere Länder lassen sich von der deutschen Art der Fallpauschale inspirieren um ihr Gesundheitswesen in den Griff zu bekommen. Sie sind nicht ideal. Sie sind in fortwährendem Verbesserungsprozess. Sie sind missbrauchbar und werden missbraucht. Es gibt aber kein System, das nicht missbrauchbar wäre und missbraucht würde. Der Elternverein macht sich die über ein Jahr alte Sicht des Arztes ausdrücklich nicht zu eigen. - Wolf-Dietrich Trenner
rbb24 fragt in einem ratgebenden Beitrag, “wer entscheidet, ob ein Kind oder Jugendlicher geimpft wird”, wenn sie geistig eingeschränkt sind und eine Betreuungsperson an ihrer Seite haben? Wer für wen über die Corona-Impfung entscheidet.
Die Aussage des Stiko-Vorsitzenden Thomas Mertens zu Covid-19-Impfung für 5– bis 11-Jährige hat für Irritationen gesorgt. Die RiffReporter haben genauer hingeschaut und kommen zu dem etwas pathetischen Schluß: Stiko-Chef Mertens sendet fatales Signal.
Mit der ersten Fassung von SelfHTML habe ich im Frühjahr 1996 in kurzer Zeit HTML gelernt, um unter Zeitdruck eine Website für eine Präsentation zu bauen. Nicht nur ich war damals Stefan Münz für dieses Angebot sehr dankbar. Und nun wartet das mittlerweile Kollektiv agierende Projekt mit dem Adventskalender zum Thema Barrierefreiheit auf. Toll!
Das Deutsche Institut für Menschenrechte verschickte folgende Presseerklärung mit weiterführenden Links (siehe unten):
“Menschen mit Behinderungen haben das gleiche Recht auf ein selbstbestimmtes Leben und Inklusion in die Gemeinschaft wie Menschen ohne Behinderungen. Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) betont ihr Wunsch- und Wahlrecht im Hinblick auf die Frage wie, wo und mit wem sie leben möchten. Menschen mit Behinderungen dürfen nicht gezwungen sein, in einer bestimmten Wohnform zu leben, um Unterstützung zu erhalten. Öffentliche Einrichtungen müssen barrierefrei gestaltet sein, damit alle Bürger_innen gleichberechtigten Zugang haben.
Die Arbeitsmarktsituation für behinderte Menschen hat sich während der Pandemie wesentlich verschlechtert, darüber berichtet Aktion Mensch in dem Artikel Inklusionsbarometer Arbeit 2021.
Mit der neuen Notruf-App „nora“ können Menschen künftig mit nur wenigen Klicks in Notsituationen die Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienste rufen. „nora“ ist so aufgebaut, dass ein Notruf ganz ohne den Einsatz von Sprache abgesetzt werden kann. Die neue App bietet damit besonders für Menschen mit Hör- und Sprachbeeinträchtigung einen Fortschritt. Bislang stand für diese lediglich ein Notruf-Fax und ein Gebärdendolmetscherdienst (TESS-Relay) zur Verfügung. Die bundesweite Notruf-App ist unter Federführung des nordrhein-westfälischen Innenministeriums entstanden. Aufgrund der großen Nachfrage ist die App derzeit nicht über die App Stores, sondern nur über den Support erhältlich: Menschen mit Sprach- oder Hörbehinderung können einen individuellen Zugang per Mail (über .(Javascript muss aktiviert sein, um diese Email-Adresse zu sehen)) beantragen. Weitere Informationen zu nora unter https://www.nora-notruf.de/
Quelle: LVR
Der Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen in der Arbeit mit Menschen mit Behinderung steht zu Recht unter besonderer Beobachtung. Das LVR-Dezernat Soziales informierte den Sozialausschuss über zwei Untersuchungen zu diesem Thema. Zum einen hat das Dezernat im Rahmen eines Trainee-Projektes eine Befragung und Erhebung bei Fallmanagement und externen Expert*innen durchgeführt. Zum anderen hat die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe einen Sachstandsbericht zu freiheitsbeschränkenden Maßnahmen auf der Basis einer Mitgliederbefragung erstellt. Die Vorlage skizziert auch die Handlungsbedarfe und weiteren Schritte, die sich aus den Untersuchungen für das LVR-Dezernat Soziales ergeben. In einem ersten Schritt soll die Einrichtung von regionalen Runden Tischen, bestenfalls eingebettet in die regionalen Planungs- und Steuerungsgremien, geprüft werden. Daneben sollen der Fachdialog gefördert und ein Fachtag im Jahr 2022 dazu durchgeführt werden. – Zur Vorlage.
Quelle: LVR
Das im Rahmen der modellhaften Erprobung des Bundesteilhabegesetzes vom Bundessozialministerium geförderte LVR-Modellprojekt NePTun (Neue Grundlagen von Pflege und Teilhabe) ist abgeschlossen und der Abschlussbericht (PDF, 338 KB) veröffentlicht. Das Projekt hatte zum Ziel, festzustellen, ob und wie weit es auf Grundlage der neuen gesetzlichen Regelungen möglich ist, Leistungen der Eingliederungshilfe von Leistungen der Pflegeversicherung (SGB XI) bzw. der Hilfe zur Pflege (SGB XII) inhaltlich-fachlich voneinander abzugrenzen.
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