Blog Aktuell
Die Europäische Union hat mit dem KI-Gesetz die weltweit erste umfassende Verordnung über künstliche Intelligenz (KI) eingeführt. Ziel des Gesetzes ist es, sicherzustellen, dass in der EU entwickelte und eingesetzte KI vertrauenswürdig ist und die Grundrechte der Menschen schützt. Die meisten Vorschriften treten am 2. August 2026 in Kraft.
Die CDU/CSU-Fraktion hat kürzlich eine Kleine Anfrage (Drucksache 20/11709) an die Bundesregierung gestellt, um den aktuellen Stand der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Wissenschaft und Forschung zu ermitteln. In ihrer Antwort vom 7. Juni 2024 (Drucksache 20/12232) hat die Bundesregierung detaillierte Informationen über den prozentualen Anteil von Menschen mit Behinderung in verschiedenen renommierten Forschungseinrichtungen bereitgestellt.
Geflüchtete Menschen mit Behinderungen gehören zu den besonders schutzbedürftigen Gruppen unter den Zugewanderten. Sowohl die UN-Behindertenrechtskonvention als auch die EU-Aufnahmerichtlinie verpflichten staatliche Stellen dazu, diese Menschen zu identifizieren, bedarfsgerecht zu beraten und zu versorgen. Leider werden viele Behinderungen nicht oder erst spät erkannt, da es an einer flächendeckenden systematischen Erfassung der besonderen Unterstützungsbedarfe bei der Ankunft in Deutschland und während des Asylverfahrens mangelt.
Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag dazu verpflichtet, Deutschland in allen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens barrierefrei zu gestalten. Sie plant, das Behindertengleichstellungsgesetz zu überarbeiten. Doch trotz dieses Versprechens bleibt die Frage offen: Warum wird dieses Vorhaben nicht umgesetzt?
Sozialminister Hubertus Heil hat bereits einen Gesetzentwurf vorgelegt, der jedoch seit Monaten innerhalb der Koalition blockiert wird. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) fordert daher zusammen mit einem breiten Bündnis von Verbänden die Bundesregierung auf, ihr Versprechen einzuhalten und das Behindertengleichstellungsgesetz noch vor der Bundestagswahl 2025 zu reformieren.
Zwangsbehandlungen bei rechtlich betreuten Menschen sind ein hochsensibles und kontroverses Thema. Sie dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen und bisher nur in Kliniken durchgeführt werden, da dort die medizinische Nachsorge gewährleistet ist. Doch nun stellt sich die Frage, ob Ausnahmen von der Krankenhausbehandlung möglich sind. Diese Frage beschäftigt derzeit das Bundesverfassungsgericht.
Die Herausforderung für das Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht (BVG) steht vor einer schwierigen Entscheidung. Es muss klären, ob rechtlich betreute Menschen im Falle einer notwendigen Zwangsbehandlung generell und unbedingt in einem Krankenhaus behandelt werden müssen, oder ob eine Behandlung auch in ihrer Wohneinrichtung möglich ist.
Aktuell wurde der Referentenentwurf zum Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung (PflAssEinfG) veröffentlicht. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) und andere Verbände wurden aufgefordert, bis zum 5. August 2024 Stellung zu nehmen. Der DBfK sieht in dem Entwurf noch erheblichen Nachbesserungsbedarf.
Die Präsidentin des DBfK, Vera Lux, fasst den Entwurf zusammen: „Das Problem ist erkannt und ein Weg eingeschlagen, der endlich eine bundesweite Vereinheitlichung der Pflegeassistenzausbildungen eröffnet. Allerdings müssen wesentliche Aspekte nachgebessert werden, sonst werden wir massive Defizite in der Ausbildungsqualität haben.“
Es ist eine traurige Wahrheit, dass Menschen mit Behinderungen einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind, Gewalt in verschiedenen Lebensbereichen zu erleben. Ihre strukturelle und rechtliche Situation macht sie besonders anfällig, insbesondere wenn sie in Einrichtungen der Behindertenhilfe leben und arbeiten.
Das Institut für empirische Soziologie (IfeS) hat diese dringende Angelegenheit erkannt und im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sowie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine umfassende Studie durchgeführt. Der Fokus lag auf sexueller Belästigung und Gewalt in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen.
Am 3. und 4. Juni 2024 fand die 11. Auflage der Inklusionstage statt, eine Veranstaltung, die sich der Förderung der Inklusion und der Verbesserung der Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen widmet. Unter dem Motto „MOBILITÄT barrierefrei • selbstbestimmt • zeitgemäß“ stand dieses Jahr die barrierefreie Mobilität im Mittelpunkt der Diskussionen.
Die Veranstaltung, organisiert vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales, zog ein breites Fachpublikum an. Darunter befanden sich Menschen mit Behinderungen, ihre Organisationen und Interessensverbände, Vertreter*innen der Politik, Leistungsträger und -erbringer.
Die Teilnehmenden tauschten sich in Podiumsdiskussionen und Projektvorstellungen aus und diskutierten über innovative und praktikable Lösungen für eine inklusive Gesellschaft. Expertinnen und Vertreterinnen aus Praxis, Wirtschaft, Politik und Wissenschaft traten in einen produktiven Dialog miteinander.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat kürzlich einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Reform der Notfallversorgung vorgelegt. Dieser Entwurf zielt darauf ab, die Notfallstrukturen - einschließlich des vertragsärztlichen Notdienstes, der Notaufnahmen der Krankenhäuser und der Rettungsleitstellen - stärker zu vernetzen. Das übergeordnete Ziel ist es, Patientinnen und Patienten im Notfall schnellstmöglich in die medizinisch geeignete Versorgungsebene zu leiten.
Die MITTEILUNGEN 123 in 2024 ist erschienen. Thematisiert wird unter anderem das Wohnprojekt “IWoK – Nicht einfach, aber machbar”. Einen Überblick über die weiteren Inhalte bietet das Editorial. Wir wünschen viel Freude beim Lesen.
In diesem Jahr raten Experten zu einer frühzeitigen Corona-Boosterkampagne. Sie prognostizieren, dass die Herbst- und Winterwelle möglicherweise früher einsetzen könnte als im Vorjahr. Der Molekularbiologe Ulrich Elling erklärte gegenüber der österreichischen Nachrichtenagentur Apa, dass die Sommerwelle bereits ein bis zwei Monate früher begonnen habe als im Vorjahr, als die Zahlen erst im August anstiegen.
Aktuell verzeichnen viele Länder steigende Infektionszahlen, angetrieben durch Immunfluchtvarianten wie KP.3 und KP.2. Auch das Robert-Koch-Institut (RKI) in Deutschland beobachtet diesen Trend. Die europäische Arzneimittelagentur Ema hat unterdessen ihre Entscheidung bekräftigt, bei den angepassten Corona-Boostern auf die Variante JN.1 zu setzen.
Der angepasste Corona-Impfstoff von BioNtech/Pfizer für die aktuelle Saison soll ab 12. August erhältlich sein. Er wurde speziell für die Omikron-Variante JN.1 weiterentwickelt und bietet verbesserten Schutz für die aktuell kursierenden Virusvarianten.
Die internationale Aids-Konferenz in München hat begonnen und bringt eine dringende Botschaft mit sich. Aktivisten, Wissenschaftler und Ärzte warnen vor möglichen Rückschritten im weltweiten Kampf gegen die Aids-Epidemie. Winnie Byanyima, die Leiterin von Unaids, betonte bei der Vorstellung des “Global Aids-Updates” der UN-Organisation in Genf, dass die Maßnahmen, die die Staats- und Regierungschefs in diesem Jahr ergreifen, entscheidend dafür sein werden, ob es uns gelingt, Aids bis 2030 zu besiegen.
Trotz der Bemühungen sind wir derzeit nicht auf dem richtigen Weg, um das Ziel bis 2030 zu erreichen. Die 25. Welt-Aids-Konferenz, die erstmals seit drei Jahrzehnten wieder in Deutschland stattfindet, wird auch von Bundeskanzler Olaf Scholz eröffnet.
Demenz ist eine Diagnose, die sowohl für die Betroffenen als auch für ihre Angehörigen erhebliche Herausforderungen mit sich bringt. Dieser Artikel soll als Leitfaden dienen, um die verschiedenen Formen der Demenzerkrankung zu verstehen, mögliche Warnsignale für eine frühzeitige Erkennung zu identifizieren und Angehörigen zu zeigen, wie sie den Betroffenen in der Anfangsphase unterstützen können.
Im Jahr 2023 starben in Deutschland 2.227 Menschen an den Folgen des Konsums illegaler Drogen und 150.000 Menschen infolge von Tabak- und Alkoholkonsum. Angesichts dieser alarmierenden Zahlen warnte Burkhard Blienert, der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen, vor weiteren Kürzungen in der Suchthilfe. Anlässlich des morgigen Gedenktages für verstorbene Drogengebrauchende betonte er die Notwendigkeit von “Anstrengungen von allen Seiten - in den Kommunen, den Ländern, im Bund und auch bei den Sozialversicherungsträgern, um für mehr Prävention, mehr Gesundheitsschutz und noch zielgenauere Beratung und Therapie zu sorgen”.
Aktuell hat das Kabinett vier lang erwartete Gesundheitsprojekte verabschiedet. Trotz der parlamentarischen Sommerpause wurden die Notfallreform, das Gesetz zur Gründung eines Präventionsinstituts in der Medizin, das Gesetz zur Umstrukturierung der Digitalagentur Gematik und das Gesetz zur Lebendorganspende diskutiert und verabschiedet. Die erwartete Apothekenreform stand jedoch nicht auf der Tagesordnung. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach erklärte, dass die “Rechtsförmlichkeitsprüfung” noch nicht abgeschlossen sei. Die Änderungen für Apotheken sollen bei der nächsten Kabinettssitzung am 21. August diskutiert werden.
Die Digitalisierung hat das Potenzial, das Gesundheitswesen zu revolutionieren. Laut einer Umfrage des Verbandes Bitkom begrüßen 89 Prozent der Menschen in Deutschland diese Entwicklung. Sie sehen in der Digitalisierung eine Chance, das Gesundheitswesen effizienter und patientenorientierter zu gestalten. Allerdings wünschen sich 71 Prozent der Befragten, dass die Digitalisierung schneller voranschreitet.
Trotz der allgemeinen Zustimmung zur Digitalisierung fühlt sich fast die Hälfte der Befragten von den technologischen Veränderungen überfordert. Hier besteht die Notwendigkeit, die Bevölkerung besser aufzuklären und zu unterstützen. Es ist wichtig, die Vorteile der Digitalisierung hervorzuheben, das hohe Datenschutzniveau zu betonen und digitale Kompetenzen zu fördern.
Die Bundesregierung plant für das Wahljahr 2025 keine höheren Steuerzuschüsse zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung für versicherungsfremde Leistungen. Dies geht aus dem Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2025 hervor, der heute von “Table.Media” veröffentlicht wurde und morgen ins Kabinett kommen soll.
Dem Entwurf zufolge soll der Etat von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) leicht sinken – um knapp 270 Millionen auf 16,4 Milliarden Euro. Der größte Ausgabenposten bleibt der Gesundheitsfonds mit 14,5 Milliarden Euro, das sind 150 Millionen Euro weniger als 2024.
Die Kliniken in Nordrhein-Westfalen (NRW) stehen vor bedeutenden Veränderungen. Wie Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) heute erklärte, soll in Zukunft nur noch etwa jedes zweite Krankenhaus künstliche Knie- oder Hüftgelenke einsetzen dürfen. Zudem sollen bestimmte Krebsoperationen nur noch von einem Drittel aller Kliniken durchgeführt werden.
Laumann betonte, dass diese Spezialisierung die medizinische Qualität verbessern und den Patienten nutzen würde, ohne dass die Versorgungssicherheit leidet. Die Krankenhausreform in NRW, die 2019 gestartet wurde und sich nun in der Endphase befindet, gilt als Vorbild für den von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) geplanten bundesweiten Umbau der Kliniklandschaft. Ab 2025 soll die neue Planung anhand von Leistungsgruppen funktionieren.
Ein kürzlich vorgestelltes Gutachten wirft Deutschland vor, bei der Notfallversorgung seiner Bürgerinnen und Bürger nur unzureichend nachzukommen. Die Ausgestaltung der Notfallrettung durch die Länder, die indirekt über die gesetzlichen Krankenkassen finanziert wird, erreicht laut dem Gutachten “flächendeckend nicht das pflichtgebotene Ziel eines effektiven und gleichberechtigten Schutzes von Leben und Gesundheit”.
Das Gutachten wurde von dem ehemaligen Verfassungsrichter Udo Di Fabio für die Björn Steiger Stiftung erstellt und heute in Berlin vorgestellt. Pierre-Enric Steiger, Präsident der Stiftung, kritisierte, dass die Strukturen und Vorgaben in diesem Bereich sich inzwischen auf dem Niveau von Entwicklungsländern bewegen.
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