Wohnformen
Häufigere und länger anhaltende Hitzeperioden sind längst kein Randthema mehr, sondern eine reale Gesundheitsgefahr für Beschäftigte, insbesondere bei Arbeitsplätzen im Freien, wie z. B. im Bauhandwerk, der Landwirtschaft, dem Straßenbau oder in Bäderbetrieben. Aber auch Beschäftigte in Innenräumen sind betroffen. Bei körperlich anstrengender Arbeit, bei der ggf. zusätzlich Arbeitsschutzkleidung getragen oder auf heißen Oberflächen wie Dächern gearbeitet werden muss, nehmen diese Belastungen zu. Über die betriebliche Ebene hinaus wirkt Hitze auch systemisch: Rettungsdienste geraten an Hitzetagen durch gehäufte hitzebedingte Notfälle an Kapazitätsgrenzen, während Verkehrs-, Energie- und Gebäudeinfrastruktur Schäden davonträgt – Effekte, die betriebliche Abläufe zusätzlich beeinträchtigen können.
Pressemitteilung des Deutschen Behindertenrats
Angesichts der aktuellen Debatte über Sozialstaatsreformen sowie des von Kanzler Friedrich Merz und den Ministerpräsident*innen veröffentlichten Beschlusspapiers vom 25. Juni 2026 zu den Einsparungen bei der Eingliederungshilfe zeigt sich der Deutsche Behindertenrat (DBR) zutiefst besorgt. Die angespannte finanzielle Situation vieler Kommunen macht Reformen zweifellos erforderlich. Einsparungen dürfen jedoch nicht zu Lasten von Menschen mit Behinderungen und einer ihnen gesetzlich zustehenden selbstbestimmten Lebensführung erfolgen.
Der DBR warnt eindringlich davor, dass unter dem Deckmantel von Verwaltungsvereinfachung und Haushaltskonsolidierung zentrale Teilhaberechte ausgehöhlt werden könnten. “Für Menschen mit Behinderungen geht es hier um Grundsätzliches. Teilhabe ist kein Luxus, welche man in schwierigen Haushaltslagen nach Belieben kürzen kann, sondern sie ist ein Menschenrecht im Sinne der UN Behindertenrechtskonvention (UN-BRK. Wer Leistungen der Eingliederungshilfe beschneidet, spart nicht an Kosten – sondern an Selbstbestimmung, Chancengleichheit und gesellschaftlicher Teilhabe”, erklärt Michaela Engelmeier, Sprecher*innenratsvorsitzende des Deutschen Behindertenrates. “Wir werden nicht zulassen, dass hart erkämpfte Rechte Stück für Stück wieder zurückgenommen werden.”
Mit großer Sorge blickt der DBR insbesondere auf Überlegungen im Bereich der Eingliederungshilfen wieder verstärkt auf das sogenannte “Pooling” zu setzen, also Assistenzleistungen deutlich weniger bedarfsgerecht zu bündeln.Individuelle Unterstützung dürfe nicht aus Kostengründen durch geteilte Assistenzen ersetzt werden. Gerade bei der sozialen Teilhabe wird dies, die Selbstbestimmung erheblich schwächen.
Ebenso kritisch bewertet der DBR Vorschläge für pauschale Geldleistungen, die den personenzentrierten Anspruch der Eingliederungshilfe unterlaufen und den individuellen Unterstützungsbedarf von Menschen mit Behinderungen unzureichend berücksichtigen.
Eine Ausweitung des Mehrkostenvorbehalts im Bereich des Wohnens nach §104 SGBIX lehnt der DBR entschieden ab. Denn das Wunsch- und Wahlrecht gehört zu den Grundpfeilern einer selbstbestimmten Lebensführung und ist durch die UN-BRK ausdrücklich geschützt.
“Die jetzt diskutierten Vorschläge bedeuten einen massiven Rückschritt gegenüber den Fortschritten, die mit dem Bundesteilhabegesetz erreicht wurden. Statt Leistungen zu kürzen, müssen Verwaltungsverfahren endlich effizienter gestaltet, Bürokratie abgebaut und bestehende Strukturen verbessert werden. Erst wenn dieses Potenzial ausgeschöpft ist, darf überhaupt über Veränderungen gesprochen werden – und keinesfalls zulasten der Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind”, so Engelmeier.
Der Deutsche Behindertenrat fordert Bund, Länder und Kommunen auf, sich klar zur UN-Behindertenrechtskonvention, Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) und zu den Grundprinzipien des Bundesteilhabegesetzes zu bekennen. Haushaltsprobleme dürfen nicht zum Vorwand werden, fundamentale Rechte von Menschen mit Behinderungen infrage zu stellen. Teilhabe ist keine freiwillige Leistung des Staates, sondern eine rechtsverbindliche Verpflichtung.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe (BAGüS) hat ihren aktuellen Kennzahlenvergleich zur Eingliederungshilfe veröffentlicht. Der Bericht für das Jahr 2024 zeigt erneut eine deutliche Dynamik bei Fallzahlen und Ausgaben – und unterstreicht den dringenden, auch gesetzgeberischen Handlungsbedarf auf Bundesebene.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft ist ein Zusammenschluss der 23 überörtlichen Träger der Sozialhilfe (SGB XII) und der Eingliederungshilfe (SGB IX), also die Kostenträger, denen wir die Kürzungsvorschläge auf Bundesebene gerade verdanken.
Mit großer Empörung reagiert die Bundesvereinigung Lebenshilfe auf die jüngste Streichliste aus dem Kanzleramt. Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a.D., betont: „An den Sozialstaat soll die Axt angelegt werden. Die Pläne gehen vor allem gegen Menschen mit Behinderungen, Kinder und Jugendliche. Vieles widerspricht der UN-Kinder- und Behindertenrechtskonvention. Wir müssen uns gemeinsam wehren! Wir dürfen das nicht hinnehmen!“
Ulla Schmidt ruft daher dazu auf, die Bundestagspetition der Lebenshilfe mit der Nummer 195716 und dem Titel „Keine Kürzungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung“ zu unterschreiben. Schon jetzt haben fast 30.000 Menschen unterzeichnet, und der Petitionsausschuss muss sich dann damit befassen. Wer Menschen mit Behinderung unterstützen möchte, kann direkt auf der Petitionsseite des Bundestages unterzeichnen.
Die bundesweite Aktionswoche #OhneFachkräfteKeineTeilhabe ist mit einer Rekordbeteiligung zu Ende gegangen. Mehr als 650 Organisationen, Einrichtungen und Ausbildungsstätten aus ganz Deutschland beteiligten sich vom 20. bis 24. April 2026 an der gemeinsamen Aktion der Fachverbände für Menschen mit Behinderung und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Ausbildungsstätten für Heilerziehungspflege in Deutschland e.V. (BAG HEP).
Pfarrer Frank Stefan, Vorsitzender des evangelischen Bundesfachverbandes für Teilhabe (BeB), erklärt im Namen der Fachverbände und der BAG HEP: „Die Rekordbeteiligung an der Aktionswoche verdeutlicht, wie groß das gemeinsame Engagement ist. Fachkräfte, Leistungserbringer und Betroffene machen klar, dass Teilhabe nicht zur Disposition stehen darf.“
Am 26. Februar soll hierzu auch im Kanzleramt mit Ländern und Kommunen gesprochen werden, obwohl erst gestern das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Vorschläge aus dem Bund-Länder-Dialog zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe mit den Verbänden beraten hat. Schon die Sozialstaatskommission hat gefordert, dieser Dialogprozess solle auf „konkrete Maßnahmen zur zeitnahen Begrenzung der Kosten fokussieren und diese verlässlich bis Mitte 2026 vorlegen“. Diese immer neuen Beratungsprozesse verunsichern Menschen mit Behinderung und ihre Familien. Sie wissen aber die Anbieter längst nicht mehr uneingeschränkt auf ihrer Seite.
Ferda Ataman, die unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung und Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, informiert über die große Umfrage zu Diskriminierungserfahrungen. Sie schreibt uns:
“Noch bis Sonntag können Sie an der großen, deutschlandweiten Befragung zu Diskriminierungserfahrungen teilnehmen. Denn jede Erfahrung zählt!
Worum geht es? Ob im Beruf, in der Ausbildung oder im Privatleben – ob aufgrund des Alters, der Herkunft oder des Geschlechts – Diskriminierung kennt viele Formen und kommt in den unterschiedlichsten Lebensbereichen vor. Für viele Menschen ist sie bedauerlicherweise Alltag. Eine umfassende Übersicht über das Ausmaß und die Ausprägungen von Diskriminierung zu erhalten, ist ein zentraler Schritt, um das zu verdeutlichen und effektiv gegen sie vorgehen zu können.
Noch bis Sonntag führt die Antidiskriminierungsstelle des Bundes die bislang größte Umfrage zu Diskriminierung in Deutschland durch. Über 25.000 Menschen haben schon an der Umfrage teilgenommen und von ihren individuellen Diskriminierungserfahrungen berichtet.
Wer kann an der Umfrage teilnehmen?
An der Umfrage können alle Menschen ab 14 Jahren teilnehmen, die in Deutschland Diskriminierung erlebt haben. Die Teilnahme ist anonym, barrierearm und in vielen Formaten und Sprachen möglich.”
http://www.diskriminierung-umfrage.de
Makler dürfen Wohnungssuchende nicht benachteiligen, weil sie einen ausländisch klingenden Namen haben. Wenn dies belegbar ist, stellt es eine unzulässige Diskriminierung dar und löst einen Schadensersatzanspruch nach dem AGG aus. Siehe https://t1p.de/5g7y8 sowie Informationen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes: https://t1p.de/wghz1
Der großflächige Stromausfall im Südwesten Berlins hat deutlich gemacht, wie sensibel und verwundbar unsere kritische Infrastruktur ist – insbesondere im Gesundheits- und Pflegesystem. Das Ereignis hat eindrücklich gezeigt, wie unzureichend Pflege- und Gesundheitseinrichtungen auf solche Extremereignisse vorbereitet sind. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) fordert deshalb: Pflegefachpersonen müssen zentral in die Krisenvorsorge eingebunden werden.
Was der plötzliche Ausfall von Strom in den “besonderen Wohnformen” angerichtet hat, in denen Betreuung auf das vor allem wirtschaftlich unbedingt notwenige gekürzt ist, bleibt besorgniserregend. Eltern können sich wohl nur wenig darauf verlassen aus der Verantwortung entlassen zu sein.
Der evangelische Bundesfachverband für Teilhabe (BeB) warnt eindringlich vor den massiven Auswirkungen des für gestern geplanten Kabinettsbeschlusses zur Reform der Grundsicherung. Die vorgesehenen Änderungen gefährden zentrale Fortschritte bei sozialer Teilhabe, Inklusion und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung sowie psychischer Erkrankung.
Wie gut berücksichtigen die Bauvorschriften der Bundesländer die Rechte von Menschen mit Behinderungen? Diese Frage hat die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte in einer umfassenden Untersuchung analysiert. Im Fokus standen die Bauordnungen und Denkmalschutzgesetze der Länder – insbesondere im Hinblick auf Barrierefreiheit, Teilhabe und mögliche Sanktionen bei Verstößen.
Die Ergebnisse der Analyse wurden kartografisch und in vergleichenden Übersichten aufbereitet. Sie zeigen ein ernüchterndes Bild: Zwar unterscheiden sich die rechtlichen Grundlagen von Land zu Land, doch insgesamt besteht bundesweit erheblicher Handlungsbedarf. Die gesetzlichen Regelungen reichen nicht aus, um die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention wirksam umzusetzen. Besonders kritisch ist der geringe Anteil barrierefreier Wohnungen – laut Monitoring-Stelle sind nur rund zwei Prozent der Wohnungen in Deutschland tatsächlich für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen nutzbar.
Anlässlich des bundesweiten Digitaltages am 27. Juni mahnt die Caritas zu mehr Tempo und Verlässlichkeit bei der Digitalisierung der sozialen Arbeit. Die digitale Transformation berge große Chancen – doch nur, wenn sie sicher gestaltet und allen Menschen gleichermaßen zugänglich gemacht werde. Damit das gelingt, brauche es gezielte Investitionen, so die Forderung des Verbandes.
Caritas-Vorständin Susanne Pauser betont in diesem Zusammenhang, dass die notwendige finanzielle Unterstützung vor allem aus dem geplanten Infrastruktur-Sondervermögen kommen müsse. Gerade Einrichtungen in der Pflege, in Kitas, Krankenhäusern oder Beratungsstellen dürften beim digitalen Wandel nicht abgehängt werden. Pauser fordert einfache, unbürokratische Zugänge zu digitalen Systemen – wie etwa eine zentrale Registrierung „once only“ über ein Webportal zur Beschaffung und Verwaltung technischer Komponenten. Auch Investitionen in die IT-Sicherheit seien zwingend notwendig.
In Deutschland leben knapp 473.000 Erwachsene mit Behinderung in Unterstützungsangeboten, die ihren Alltag und ihr Wohnen erleichtern – und rund 270.000 von ihnen arbeiten in Werkstätten. Diese Zahlen machen deutlich, wie groß der Bedarf an umfassender Hilfe ist, damit Menschen mit Behinderung selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.
Dirk Rist, LVR-Sozialdezernent und Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe (BAGüS), beobachtet schon seit längerem, dass der Unterstützungsbedarf kontinuierlich zunimmt – sowohl bundesweit als auch in Regionen wie dem Rheinland. Ein noch beeindruckenderes Bild zeigt sich bei den Ausgaben: Im Jahr 2023 flossen von allen Trägern bundesweit über 26 Milliarden Euro in die Unterstützung von Menschen mit Behinderung. Innerhalb von nur fünf Jahren ist das Budget um mehr als 30 Prozent gewachsen. In vielen Bundesländern, etwa in Nordrhein-Westfalen, werden diese Leistungen überwiegend aus den kommunalen Haushalten bestritten. Angesichts dieser Entwicklungen appelliert Rist an die neue Bundesregierung, sich mit gezielten Bundesmitteln an der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe zu beteiligen und die Finanzierung grundlegend zu reformieren.
Der Evangelische Bundesfachverband Existenzsicherung und Teilhabe e.V. (EBET) hat im Rahmen seines Bundeskongresses die Frankfurter Erklärung veröffentlicht, in der eine grundlegende Neuausrichtung der Wohnungspolitik gefordert wird. Die zentrale Forderung: Bezahlbarer Wohnraum für alle, insbesondere auch für wohnungslose Menschen.
Die Wohnsituation in deutschen Großstädten und Ballungszentren ist alarmierend. Steigende Mietpreise machen es Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen nahezu unmöglich, angemessenen Wohnraum zu finden. Viele geben mehr als die Hälfte ihres Einkommens für die Miete aus und leben in überbelegten und unsanierten Wohnungen. Besonders prekär ist die Lage für wohnungslose Menschen, die auf dem freien Wohnungsmarkt keinerlei Chancen haben und häufig diskriminiert werden.
Kritik an Regeln zu neuen Wohnformen
Die geplante Aufwertung der Pflege als Heilberuf mit eigenen Befugnissen stößt auf breite Zustimmung. Anlässlich der Fachanhörung zum Entwurf des Pflegekompetenzgesetzes (PKG) dringen der Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland (VKAD) und die katholischen Krankenhäuser (KKVD) jedoch auf Verbesserungen, etwa bei der Ausgestaltung neuer Wohnformen für Pflegebedürftige. Der Paritätische Gesamtverband sprach von einem wegweisenden Schritt, den Beruf attraktiver zu machen, warnt aber vor zu viel Bürokratie bei den Regelungen zu neuen Wohngemeinschaften. Der Dachverband der Betriebskrankenkassen sieht statt Einsparungen höhere Kosten und kritisiert das Gesetz als „Milchmädchenrechnung“.
Die Auswirkungen auf Wohngruppen für Menschen mit Down-Syndrom sind noch nicht zu beurteilen. Was Parität an Bürokratie kritisiert dürften aber auch Regelungen sein, die dem Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner vor Trägerwillkür dienen. Die immer öfter in unseren Beratungen aufkommenden Kündigungen von Menschen mit Down-Syndrom mit Pfegebedarf lassen Regelungslücken erkennen.
Die jüngsten Erhöhungen der Pflegezuschläge haben kaum Entlastung für Heimbewohner gebracht. Dies geht aus einer aktuellen Auswertung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) hervor. Die Anfang Januar durchgeführte Anhebung konnte den rasanten Anstieg der Pflegekosten nicht abfedern.
Insbesondere die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die pflegebedingten Eigenanteile sind im ersten Halbjahr 2024 deutlich gestiegen, so das WIdO. Der von der Regierung erhoffte Effekt der nach Wohndauer gestaffelten Zuschläge ist daher ausgeblieben.
In einem kürzlich veröffentlichten Bericht wurde ein erschütternder Vorfall in Mönchengladbach dokumentiert. Eine Einrichtung der Lebenshilfe wurde zum Ziel eines rechtsradikalen Anschlags. “Mitarbeitende entdeckten am Morgen einen Ziegelstein mit der Aufschrift ‘Euthanasie ist die Lösung’ neben einer beschädigten Tür”, heißt es in dem Bericht.
Verein bittet um Unterstützung einer Petition
Verein “Zukunft Wohnen für erwachsene Menschen mit Behinderung e.V.” bittet um Unterstützung für die Petition https://akds.info/wohngruppenpetition:. Der Verein will auf die Problematik aufmerksam machen, dass erhebliche Lücken in der Anschlussversorgung nach der Schulzeit bestehen. Das führt dazu, dass viele junge Erwachsene mit Behinderungen zuhause gepflegt werden müssen, was eine riesige, oft nicht zu bewältigende Aufgabe ist. Die Petition ging bereits durch den Sozialausschuss des Bayerischen Landtags und wird in einem nächsten Schritt dem Bundestag vorgestellt.
Parallel läuft bis 16. Juni eine Umfrage an pflegende Eltern, um dazu passende Daten zu generieren https://survey.lamapoll.de/Zukunft-Wohnen/de. Mehr Infos auf der Webseite des Vereins. https://www.zukunftwohnen.info/
Wir weisen auf die Petition hin, obwohl wir diese Petitionswebsites ablehnen. Petitionen können auf der Website des Bundestags unter Beachtung des Datenschutzes gestartet werden. Die Sammlung von Mail- und sonstigen Adressen von den Spezialwebsites, die zudem von keinem deutschen Parlament anerkannt werden, ist ein Problem. Dem sind sich viele Aktivisten leider nicht bewusst.
Viele Eltern suchen für ihre erwachsenen Kinder mit Down-Syndrom einen Platz für das Leben. Dabei stoßen sie immer häufiger auf ausgebuchte Angebote der bewährten Träger der Anstalten und allen möglichen Namen. Um auch Eigeninitiative leichter zu ermöglichen und Förderung zugänglicher zu machen hat sich der Landschaftsverband Rheinland etwas überlegt:
In eigener Sache!
wir haben neben der Kategorie Informationen (die für so ziemlich alle Nachrichten dienen kann) uns jetzt vor allem auf Gesundheit und Wohnformen beschränkt. Die Kategorien sollen der Übersichtlichkeit dienen. Aber wer jetzt schaut: da steht ja nix (oder fast nix Aktuelles). Das liegt daran, dass wir die Kategorien erst in diesem Monat angelegt haben. Wir werden jetzt beginnen dort auch Nachrichten einzustellen. Also nur etwas Geduld. Und damit das niemand verpasst haben wir diese Information in alle Kategorien gestellt.
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