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Die Packungsgröße ist ein wichtiges Merkmal von Fertigarzneimitteln, also von Pillen, Tabletten und Tropfen, die im Voraus hergestellt und dann für die Abgabe an Patientinnen und Patienten in einer bestimmten Packung in den Verkehr gebracht werden. Die Packungsgröße orientiert sich dabei an der voraussichtlichen Behandlungsdauer. In Deutschland sind diese Größen normiert und mit den Kennzeichen N1, N2 und N3 versehen. Dieser Ratgeber erläutert, was die Kennzeichen bedeuten, warum sie eingeführt wurden und was Patientinnen und Patienten bei dem Thema beachten müssen.
Mehr finden Sie: https://akds.info/arzneimittelpackungen
Potenzierte Herausforderungen
Stuttgart (dzg). Der 21. März ist der Welt-Down-Syndrom-Tag. Was viele nicht wissen: Menschen mit Trisomie 21 leiden überdurchschnittlich häufig zusätzlich an der Autoimmunkrankheit Zöliakie. Um wieviel das Risiko gegenüber dem Bevölkerungsdurchschnitt erhöht ist, darüber ist sich die Forschung nach wie vor nicht einig. Während 1 Prozent der Gesamtbevölkerung als zöliakiebetroffen gilt, liegt die Zahl bei Menschen mit Trisomie 21 zwischen 2,6 und 19,6 Prozent – je nachdem, welcher Studie man folgt. Darauf weist die deutsche Zöliakie-Gesellschaft hin.
Neben Rückenschmerzen zählen Knieschmerzen zu den häufigsten Leiden der Deutschen. Regelmäßige Bewegung und eine Stärkung der Muskulatur durch Sport kann den Einsatz einer Knieendoprothese hinauszögern.
Das Kniegelenk ist das größte und kräftigste Gelenk im menschlichen Körper und von zentraler Bedeutung für unsere Mobilität. Ein Wunderwerk miteinander verzahnter Knochen-, Knorpel-, Muskel-, Band- und Sehnenstrukturen, das im Idealfall durch eine kräftige Oberschenkelmuskulatur in seiner Bewegung und Form bestimmt und gehalten wird. Doch so komplex seine Struktur, so hoch ist leider auch seine Stör- und Schmerzanfälligkeit für Schwellungen, Entzündungen oder andere unangenehme Symptome. Egal, ob der durch den Sport bedingte Meniskusriss, der Knorpelschaden oder die mit zunehmendem Alter voranschreitende Arthrose, für Betroffene ist dies stets mit größerem Schmerz verbunden. Ganz ähnlich den Leiden am Rücken, kann Bewegung und eine gestärkte Muskulatur Schmerzen vermeiden.
Mehr erfahren Sie bei der BARMER: https://akds.info/knie
Die neu erarbeitete Patientenleitlinie steht kostenlos im Internet bereit. Sie bietet Menschen mit Bluthochdruck und ihren Angehörigen ausführliche Informationen über die verschiedenen Untersuchungs- und Behandlungsmöglichkeiten und zum eigenständigen Umgang mit der Erkrankung. Grundlage dieser Informationen ist die Nationale VersorgungsLeitlinie Hypertonie.
Eine aktuelle Information des Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ).
In Deutschland gehört Bluthochdruck zu den Volkskrankheiten – etwa jede dritte erwachsene Person ist betroffen. Es gibt verschiedene Risikofaktoren, zum Beispiel Alter, erbliche Veranlagung, ungesunde Lebensgewohnheiten oder bestimmte Erkrankungen. Ein dauerhaft hoher Blutdruck schädigt die Blutgefäße und erhöht das Risiko für schwere Herz-Kreislauf-Erkrankungen einschließlich Herzinfarkt, Herzschwäche und Schlaganfall.
Patientenleitlinie – Informationen zum Lebensstil und Medikamenten
Ziel der Patientenleitlinie ist es, Menschen mit Bluthochdruck evidenzbasiert zu informieren und eine gemeinsame Entscheidungsfindung zu fördern. Sie erfahren, nach welchen Kriterien und Maßgaben ihre Krankheit idealerweise festgestellt und behandelt werden sollte. So erklärt die Patientenleitlinie leicht verständlich, wie ein veränderter Lebensstil helfen kann, den Blutdruck zu senken. Dazu gehören zum Beispiel: Bewegung, Abbau von Stress, ausgewogene Ernährung mit wenig Salz und bei Übergewicht abnehmen. Wenn die Verhaltensänderungen nicht ausreichen, sind blutdrucksenkende Medikamente empfehlenswert. Für vier Medikamenten-Gruppen gibt es verlässliche Studiendaten und langjährige Erfahrungen: ACE-Hemmer, Sartane, Kalziumkanal-Blocker und Thiazid-artige Diuretika/Thiazide. Sie können den Blutdruck senken und wirksam vor Folgekrankheiten schützen. Deshalb kommen sie als Medikamente der ersten Wahl zum Einsatz.
Außerdem erläutert die umfassende Patientenleitlinie, wie man den Blutdruck richtig misst, was man unter Zielwerten versteht und was für betroffene Frauen mit Kinderwunsch wichtig ist. Zudem wurden eigene Kapitel zu den Themen “Was tun, wenn die Medikamente nicht wirken” und “Einen Notfall erkennen” entwickelt.
Weitere Gesundheitsinformationen zum Thema “Bluthochdruck”
Zusätzlich zur ausführlichen Patientenleitlinie gibt es die Kurzinformation “Bluthochdruck – Was gehört zur Behandlung?”. Diese stellt kompakt und allgemein verständlich wichtige Inhalte dar und ist auch in Leichter Sprache sowie in sechs Fremdsprachen verfügbar. Des Weiteren stehen 15 Informationsblätter zur Verfügung, die häufige Fragen von Menschen mit Bluthochdruck beantworten.
Grundlage – Nationale VersorgungsLeitlinie Hypertonie
Wissenschaftliche Grundlage dieser Patientenleitlinie ist die Nationale VersorgungsLeitlinie (NVL) Hypertonie. Auf Basis aktueller Studien gibt die NVL Empfehlungen zur Untersuchung und zur Behandlung der Erkrankung wieder.
Das Programm für Nationale VersorgungsLeitlinien steht unter der Trägerschaft von Bundesärztekammer, Kassenärztlicher Bundesvereinigung und der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften. Mit der Durchführung wurde das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin beauftragt.
So finden Sie die Dokumente im Internet
Die Patientenleitlinie und weitere Materialien stehen für jeden kostenfrei zum Download zur Verfügung.
Der Anteil an übergewichtigen Kindern und Erwachsenen steigt weltweit. Übergewicht, das bedeutet laut Definition der WHO einen Body Mass Index (BMI) von 25 oder mehr zu haben. Hierzulande sind laut Deutscher Adipositas-Gesellschaft etwa 17 Millionen Menschen betroffen. In der Perspektive der Ärzte auf die Zivilisationskrankheit Adipositas wurde rasch sichtbar: Es ist eine vielschichtige Erkrankung, die ein großes Risiko für die Gesundheit darstellt. Adipositas hat negative Konsequenzen für das Organsystem und wird mit zahlreichen chronischen Komorbiditäten assoziiert. „Wer stark übergewichtig ist, hat ein erhöhtes Risiko für viele Krankheiten, etwa Typ-2-Diabetes, verschiedene Krebsarten, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder chronische Atemwegserkrankungen“, so Urs Schaden, Facharzt für Innere Medizin mit den Schwerpunkten Diabetologie und Ernährungsmedizin aus Düsseldorf.
Bericht und Video der Veranstaltung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein: https://akds.info/adipositas-KOSA
Eine von der Aktion Mensch durchgeführte Studie hat untersucht, inwiefern sich die Fortschritte der Vertragsstaaten bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention miteinander vergleichen lassen. Auch wenn die Datenlage noch dünn ist, zeichnet sich ab, dass Deutschland in wichtigen Bereichen stärker auf der Bremse steht als andere Länder.
https://akds.info/AMzuBRK
Anlässlich des Weltfrauentages am 8. März 2024 macht der bvkm darauf aufmerksam, dass die dauerhafte Pflege eines Kindes mit Behinderung die Gesundheit der pflegenden Mütter gefährdet. Immer noch sind es Frauen, die den Großteil der Pflegearbeit übernehmen. In einem Positionspapier fordert der bvkm deshalb gemeinsam mit seiner Bundesfrauenvertretung einen Zusatzurlaub für pflegende Angehörige und weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheit von pflegenden Müttern.
Der Deutsche Caritasverband bedauert, dass die Vorschläge der Bundesregierung zur Rente zu kurz springen – dies umso mehr als das Paket einiges an Geld kostet, das am Kreditmarkt aufgenommen werden muss. Der notwendige Paradigmenwechsel hin zu einer Erwerbstätigenversicherung wird nicht vollzogen. Und solange das nicht der Fall ist, kann das Rentensystem sein Versprechen nicht halten.
„Das Bundesfinanzministerium hat sich in den vergangenen Monaten sehr großzügig des Arguments bedient, es sei kein Geld für sozialpolitische Projekte vorhanden, es hat damit drängende soziale Vorhaben konterkariert. Erstaunlich, dass auf einmal doch Mittel auffindbar sind, um eine neue Aktienrente zu finanzieren. Diese kommt offensichtlich zum falschen Zeitpunkt. Mit dem nahenden Eintritt der Babyboomer ins Rentenalter braucht es Reformschritte, die das Miteinander der Generationen in der Rente gerecht und verlässlich gestalten, ohne neue Schulden aufzunehmen“, prangert Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa an.
Seit 1.1.2024 können ehrenamtliche Betreuer vom Betreuten zusätzlich zur Aufwandspauschale die Zahlung einer Inflationsausgleichssonderzahlung verlangen. Dieser Anspruch gilt jedoch nur bis zum 31.12.2025.
Diese Neuerung sowie die Änderungen, die sich mit dem Inkrafttreten des neuen SGB XIV ergeben haben, welches das Bundesversorgungsgesetz und viele seiner Nebengesetze ablöste, bearbeitet der Walhalla Verlag in seinem Online-Dienst FOKUS Betreuungsrecht.
Auch das Pflegeversicherungsrecht wurde an mehreren Stellen an die zwischenzeitlichen Änderungen angepasst. Insbesondere wurde das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz eingearbeitet und Hinweise zu digitalen Pflegeanwendungen aufgenommen.
https://akds.info/walhalla240311
Der NIPT musste früher selbst bezahlt werden, seit Juli 2022 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen in bestimmten Fällen die Kosten. Schwangere Frauen können ihr Blut untersuchen lassen, um herauszufinden, ob ihr Kind Anzeichen für eine Behinderung hat. Zum Beispiel das Down-Syndrom, auch Trisomie 21 genannt. Diese Bluttests sind aber nicht sicher, teilweise zeigen sie eine Behinderung an, auch wenn das Kind keine Behinderung hat. Je jünger die werdende Mutter ist, desto größer ist die Fehlerrate. Das Kind hat also gar kein Down-Syndrom, obwohl der Test zu diesem Ergebnis kommt.
Wer darf und soll eigentlich Kinder bekommen in unserer Gesellschaft? Das ist eine der zentralen Fragen der Reproduktiven Gerechtigkeit. Gerade die Elternschaft von behinderten Menschen wurde und wird in Deutschland immer wieder verunmöglicht. Für eine selbstbestimmte Lebens- und Familienplanung und die Wahrnehmung der eigenen reproduktiven Rechte ist der Zugang zu Wissen, um informierte Entscheidungen zu treffen, eine Grundvoraussetzung. Das GeN hat deshalb mit Sexualpädagog*in Birte Lahl vom Familienplanungszentrum Balance über sexuelle Bildung für behinderte Menschen gesprochen.
Und wenn die mit sexueller Selbstverwirklichung einhergehende Verantwortung für Sorge und Erziehung mitgedacht und berücksichtigt wird sind weitere interessante Projekte zu erwarten mit durchaus unterschiedlichen Ergebnissen je nach Perspektive.
https://hingehoert-und-nachgefragt.podigee.io/28-new-episode
In der ersten Jahreshälfte 2024 hat sich in der Sozialgesetzgebung wieder einiges getan: Im Rahmen der Einführung eines Bürgergeldes wurden nicht alle Änderungen des SGB II bei der Berücksichtigung von Einkommen auf das SGB XII übertragen. Dies wurde nun nachgeholt. Mit dem „Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung“ sollen die Möglichkeiten zur Förderung der beruflichen und arbeitsmarktorientierten Aus- und Weiterbildung angesichts der beschleunigten Transformation der Arbeitswelt erweitert und ergänzt werden.
Die seit 1. Januar 2024 verpflichtende Installation von Verfahrenslotsen bei den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe sowie die Änderungen im Reparaturgesetz SGB XIV sind nur einige Beispiele. Die in der Sozialberatung unverzichtbare Textausgabe Das gesamte Sozialgesetzbuch SGB I bis SGB XIV – Ausgabe 2024/I erscheint in Kürze und hilft Ihnen, den Überblick zu behalten und so die gesetzlichen Vorgaben sicher umzusetzen.
https://akds.info/sozialrecht2024neu
Typisch für eine Netzhautablösung sind Lichtblitze, Schatten oder dunkle Flecken im Sichtfeld. Bemerkt man diese Symptome, ist schneller augenärztlicher Rat wichtig.
Zum Überblick: https://akds.info/netzhautabloesung
Dafür haben wir diesen Podcast ins Leben gerufen. Darin kommen betroffene Eltern zu Wort, die von ihren Herausforderungen im Alltag berichten. Und Tipps geben, wie sie die ein oder andere Situation gemeistert haben. Denn wir müssen das Rad nicht immer wieder neu erfinden, sondern können von den Erfahrungen anderer Betroffener profitieren.
Wir wollen aber auch Experten interviewen, die ihr Wissen an euch weitergeben und euch mit ihrem Rat zur Seite stehen. Mit ihnen sprechen wir über Themen, die euch bewegen. Falls ihr Wünsche oder Vorschläge habt, schreibt uns. Dann planen wir diese Themen mit ein. Anregungen sind jederzeit willkommen. Gemeinsam sind wir stark und können voneinander lernen.
https://akds.info/seltene-podcast
Wenn über die Absenkung des Mindestwahlalters auf 16 Jahre diskutiert wird, steht im Mittelpunkt häufig die Frage, ob Jugendliche in diesem Alter schon reif genug sind für die Wahl. Prof. Dr. Roland Roth befasst sich in seinem Strategiepapier »Wie Wählen ab 16 die Demokratie stärken kann – Strategien und Handlungsansätze« im Auftrag der Bertelsmann Stiftung mit Argumenten und Maßstäben für eine demokratisch nachhaltige Wahlbeteiligung junger Menschen, wie beispielsweise mit dem Gebot der Wahlrechtsgleichheit und der Frage der Altersdiskriminierung. Handlungsansätze und strategische Ansatzpunkte für zivilgesellschaftliche Akteure werden identifiziert und Initiativen und Projekte vorgestellt, die sich dem Thema widmen. Zuletzt hat der Bundestag eine Senkung des Wahlalters für die im Juni 2024 anstehenden Europawahlen beschlossen, in einigen Bundesländern dürfen sich junge Menschen ab 16 Jahren an Landtagswahlen und in zunehmendem Maße auf kommunaler Ebene beteiligen. Nicht in allen Bundesländern und nicht auf Bundesebene wurden Beschlüsse umgesetzt, auch wenn es z.T. Koalitionsaussagen für die Senkung des Wahlalters gibt. Das Strategiepapier schließt mit 6 Argumenten der Bertelsmann Stiftung zugunsten eines Wahlrechts ab 16. Die Studie wurde im November 2023 veröffentlicht.
https://akds.info/wahlalter16
Ein jährlich aktualisierte Ratgeber gibt Steuertipps für Familien mit behinderten Kindern und folgt Punkt für Punkt dem Aufbau der Formulare für die Steuererklärung 2023. Berücksichtigt sind die Erhöhung der Kinderfreibeträge sowie die Erhöhung des Grundfreibetrags und der Werbungskostenpauschale.
Zum Download: https://akds.info/steuermerkblatt2023
Unterschiedliche Erfüllung von Regelungen in den Bundesländern
Rund 650 Millionen Menschen leben weltweit mit einer Behinderung. Bei der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) handelt es sich um ein internationales Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung. Es basiert auf dem Grundgedanken der Inklusion und zielt darauf ab, volle und gleichberechtigte Menschenrechte sowie Grundfreiheiten für Menschen mit Behinderung zu erreichen. Die UN-BRK wurde 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet und ist 2008 nach Ratifizierung durch 20 Staaten in Kraft getreten. In Deutschland wurde sie 2009 in Kraft gesetzt. Von 2011 bis 2015 führte der UN-Fachausschuss die erste Staatenprüfung Deutschlands zur Umsetzung der UN-BRK durch, von 2018 bis 2023 dann die zweite.
Diese Veröffentlichung gibt einen statistischen Überblick über die sonderpädagogische Förderung an Schulen in Deutschland. Im Vordergrund stehen die Zahlen zu Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die differenziert nach Förderschule und allgemeinen Schulen (seit dem Jahr 1999) sowie nach Ländern dargestellt werden. Neben den Absolutzahlen werden mit der Förderquote und der Förderschulbesuchsquote in dieser Dokumentation auch wichtige Kennzahlen veröffentlicht. Die Daten basieren auf Umfragen in den Kultusministerien der Länder und umfassen einen Zeitraum von 10 Jahren.
https://akds.info/kmk-sopaed2024
Am 19. und 20. April 2024 führt der Verband Sonderpädagogik (vds) einen Bundesfachkongress mit dem Titel “Anspruch und Alltag - Unterstützung im sonderpädagogischen Schwerpunkt Geistige Entwicklung” in der Julius-Maximilians-Universitätin Würzburg durch.
Dieser Bundesfachkongress widmet sich den grundlegenden Fragestellungen der Bildungsteilhabe im Schwerpunkt Geistige Entwicklung mit Themen wie
• Didaktik und Methodik, insbesondere in den Bereichen Deutsch und Mathematik
• Nutzen digitaler Möglichkeiten und Diagnostik
• Inklusive Bildung sowie schulstrukturelle Entwicklungen
• Unterstützte Kommunikation und
• besondere Bedarfslagen bei intensivem Assistenzbedarf und Sinnesbehinderungen.
Zahlreiche namhafte Referentinnen und Referenten aus Theorie und Praxis werden mit aktuellen Seminarangeboten aus ihren jeweiligen Arbeitsgebieten zum Gelingen dieses Fachkongresses beitragen.
Anmeldung: https://akds.info/vds2024
Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, hat seine Empfehlungen für mehr Teilhabe von Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen an die Politik übergeben. Er betonte, dass der Begriff „geistige Behinderung“ nichts mehr in unserem Sprachgebrauch verloren habe. Die Empfehlungen in den Bereichen Arbeit, Bildung, Gesundheit, Digitalisierung und Gewaltschutz sind das Ergebnis von Fachgesprächen mit Expertinnen und Experten in eigener Sache.
https://akds.info/dusel2024empfehlungen
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