Blog Aktuell
In nur drei Ländern in der Europäischen Union brechen mehr Kinder und Jugendliche die Schule ab als in Deutschland. 2002 lag die Abbrecherquote bei 12,2 Prozent – beinahe jede:r Achte. Im EU-weiten Durchschnitt waren es nur 9,6 Prozent. Negativspitzenreiter ist Rumänin mit 15,6 Prozent.
Die EU-Statistikbehörde Eurostat berichtete zudem, dass sich der EU-Durchschnitt im Vergleich zu 2018 um 0,9 Prozentpunkte verbessert habe, während sie in Deutschland um 1,9 Punkte schlechter wurde, schreibt Zeit Online in einer Zusammenfassung.
In eigener Sache!
wir haben neben der Kategorie Informationen (die für so ziemlich alle Nachrichten dienen kann) uns jetzt vor allem auf Gesundheit und Wohnformen beschränkt. Die Kategorien sollen der Übersichtlichkeit dienen. Aber wer jetzt schaut: da steht ja nix (oder fast nix Aktuelles). Das liegt daran, dass wir die Kategorien erst in diesem Monat angelegt haben. Wir werden jetzt beginnen dort auch Nachrichten einzustellen. Also nur etwas Geduld. Und damit das niemand verpasst haben wir diese Information in alle Kategorien gestellt.
Fachleute bezweifeln, dass der 2023 vom Kabinett verabschiedete Entwurf zur Kindergrundsicherung verfassungskonform ist. Ein Kritikpunkt betrifft die Ausnahme für Kinder, deren Familien noch keine Asylzusage haben. Das Kanzleramt befürwortet sie, weil Menschen sonst Anreize zum Zuzug nach Deutschland haben könnten. Rechtsprofessorin Anne Lenze von der Hochschule Darmstadt verweist dagegen auf das Bundesverfassungsgericht: Dieses entschied 2022, dass „migrationspolitische Erwägungen“ nicht rechtfertigen, die Leistungen an Flüchtlinge unter das Existenzminimum zu senken.
„Das aktuelle Handbuch der Pflegegrade“ hilft Betroffenen, sich optimal auf den Termin zur Begutachtung vorzubereiten. Es liefert Antworten, welche Leistungsansprüche – je nach Pflegegrad – zustehen und wie diese Ansprüche effektiv geltend gemacht werden können. Checklisten und Praxisbeispiele geben konkrete und klare Hilfestellung.
20 Euro die sich lohnen: https://akds.info/pflegegrade
Mit einer neuen Broschüre will die BAG Selbsthilfe, unser bundesweiter Dachverband, eine Orientierung zu den neuen Leistungsansprüchen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) geben und aufzeigen, welche Möglichkeiten bestehen, sie auch wirksam durchzusetzen. Zudem gibt die Broschüre einen kurzen Überblick über das Sozialsystem in Deutschland und speziell über den Rehabilitationsprozess. Sie ist kostenfrei als Printversion über .(Javascript muss aktiviert sein, um diese Email-Adresse zu sehen) bestellbar oder auf deren Website als barrierefreies PDF abrufbar.
Blog: 13.02.2024
Zöliakie
Übelkeit, Bauchschmerzen oder Durchfall können zahlreiche Ursachen haben. Eine davon ist die Zöliakie. Bei dieser Erkrankung wird Gluten, ein in vielen Getreidesorten enthaltenes Eiweiß, nicht vertragen. Eine Zöliakie lässt sich nicht heilen, aber mit einer glutenfreien Ernährung gut behandeln.
https://akds.info/zöliakie
Zur Frage, warum in Deutschland so wenig Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention eingehalten wird, erklärt der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, in einem Interview im Rundbrief der Sonderschullehrer:
Weil die einzelnen Bundesländer unterschiedliche politische Überzeugungen haben, was unter gemeinsamem Unterricht zu verstehen ist. In Genf war auch jemand von der Kultusministerkonferenz dabei. Man konnte dem UN-Ausschuss gar nicht vermitteln, warum die Lage in Deutschland so unterschiedlich ist - warum also in Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und in Berlin die Zahlen zur Inklusion besser sind als in Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und im Saarland.
Sehen Sie das genauso oder anders? Schreiben Sie uns an .(Javascript muss aktiviert sein, um diese Email-Adresse zu sehen)
Unterhändler des EU-Parlaments und der Mitgliedstaaten einigten sich auf das Gesetz, wonach bei Reisen in andere EU-Länder der gleiche Zugang zu kostenlosen oder ermäßigten Eintrittspreisen gelten solle.
Großer Fortschritt, vor allem für Menschen mit Behinderungen, die genug Geld haben und wenig genug behindert werden im Verkehr um ordentlich reisen zu können.
In einer Zeit, da häufig von wachsendem Einfluss rechten Gedankengutes berichtet werden muss, kann die Gedenkstätte Pirna-Sonnenstein über einen Publikumsrekord informieren. Die Gedenkstätte im sächsischen Pirna, die an die Opfer der nationalsozialistischen Krankenmorde erinnert, wurde im Jahr 2023 von insgesamt 16 954 Personen besucht. Das ist höchste Besucherzahl in diese Gedenkstätte seit ihrer Eröffnung im Jahr 2000. Diese Tatsache unterstreicht die Zahl des anhaltend hohe Interesse an der Arbeit dieses Erinnerungsortes.
https://www.stsg.de/cms/pirna/startseite
Mehr Unterhalt für Trennungskinder
Kinder, deren Eltern sich getrennt haben oder geschieden sind, haben seit Januar 2024 Anspruch auf einen höheren Mindestunterhalt. Aber auch der Selbstbehalt, der dem Unterhaltspflichtigen zusteht, ist gestiegen.
Zuschuss für vollstationäre Pflege steigt
Die Kosten für einen Platz im Pflegeheim sind in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. Seit 1. Januar 2024 zahlt der Staat nun mehr zur vollstationären Versorgung dazu.
Mehr Informationen gewünscht? Schreiben Sie uns an .(Javascript muss aktiviert sein, um diese Email-Adresse zu sehen) mit der Kennzahl 240126
Der Deutsche Caritasverband hat eine sozialwissenschaftliche, qualitative Pilotstudie zur CoProduktion von Haupt- und Ehrenamt in seinen Einrichtungen durchgeführt. Realisiert wurde die Studie vom DELTA Institut (Professor Dr. Carsten Wippermann). Die Ergebnisse liegen nun vor und enthalten eine Vielzahl von Erkenntnissen und Empfehlungen zum Zusammenwirken von bürgerschaftlichem und hauptberuflichen Engagement: »Die Studie bekräftigt, dass Hauptamt das Ehrenamt braucht, aber auch das Ehrenamt das Hauptamt – der Erfolg liegt in jenem Zusammenwirken, das wir CoProduktion nennen. Dort, wo die Ehrenamtlichen erfahren, dass die verbandlichen Strukturen in Gefahr geraten, ihre öffentliche Förderung in Frage gestellt wird und überbordender bürokratischer Antragsaufwand die Zuwendung zu den eigentlichen Fragen unmöglich macht, schwindet die Bereitschaft sich freiwillig zu engagieren.«
https://akds.info/HauptundEhrenamt
Das Deutsche Institut für Menschenrechte kritisiert in seiner Unterrichtung an den Bundestag zur Lage der Menschenrechte in Deutschland (Drucksache 20/9650), dass die Bundesregierung bisher kaum Schritte unternommen habe, um das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zur reformieren – trotz einer Selbstverpflichtung dazu im Koalitionsvertrag. Anhand der nach wie vor unvollständigen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) wird beispielhaft der Handlungsbedarf im AGG dargestellt. Ebenso widmet sich der Bericht den Risiken rassistischer Diskriminierung durch polizeiliche Datenverarbeitung, dem Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt, den politischen Mitbestimmungsrechten von Kindern und Jugendlichen und der Versammlungsfreiheit. Der berichtszeitraum umfasst das Jahr von Juli 2022 bis Juni 2023.
https://dserver.bundestag.de/btd/20/096/2009650.pdf
Der Sozial- und Erziehungswissenschaftler @WolfgangSander hält gegenderte Sprache für einen Soziolekt und seine Erhebung zur Norm durch einige Milieus für gefährlich mit Blick auf die Demokratie. Ob man so weit gehen muss oder in unserem Verein eine Entscheidung der Mitglieder ausreichen kann? Wir werden es fragen ohne eine hasserfüllte und dogmatische Debatte zu führen, empfehlen aber zuvor diesen Artikel in den “Evangelischen Kommentaren zu Religion und Gesellschaft”: https://zeitzeichen.net/node/10920
Wenn Sie uns schon vorab Ihre Meinung mitteilen wollen: Schreiben Sie uns an .(Javascript muss aktiviert sein, um diese Email-Adresse zu sehen)
Das E-Rezept, seit 1. Januar diesen Jahres vorgeschrieben, stößt weiter auf vehemente Kritik von dogmatischen Datenschützern. Dass die meist nicht berechtigt ist zeigt eine kritische Veröffentlichung von Erklärungen beim zuständigen Bundesbeauftragten.
Aufgrund der vielen Nachfragen zur Einführung des E-Rezepts hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) eine Übersicht mit den Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen veröffentlicht.
Diese finden Sie unter https://akds.info/Datenschutz-E-Rezept
Wir nennen sie ja eher Frank oder Dorothée, Silke oder Karsten. Oder wir sprechen, auch in deren fortgeschrittenem Alter von unseren “Kindern” und ziehen damit (berechtigte) Kritik auf uns. Und wenn wir mit ahnungslosen Mitbürgern, unseren Nachbarn, sprechen, dann sagen wir eher “Menschen mit Down-Syndrom”.
Behindertenbeauftragte Jürgen Dusel empfiehlt, künftig nicht mehr von Menschen mit „geistiger Behinderung“ zu sprechen: Der Begriff werde von einem Großteil der so bezeichneten Menschen als diskriminierend und abwertend empfunden. Nötig sei eine Diskussion zu dem Begriff im Bundestag spätestens dann, wenn dieser sich mit der Novellierung des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung befasse. In Anlehnung an die englischsprachige Originalfassung der UN-Behindertenrechtskonvention verwendet der Beauftragte selbst in seinen Empfehlungen die Bezeichnung „Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen“.
Ob es dadurch wirklich besser wird? Was meinen Sie? Schreiben Sie uns an .(Javascript muss aktiviert sein, um diese Email-Adresse zu sehen)
Der Lehrstuhl für Medizinmanagement führt zusammen mit der Ambulanz für Alzheimer bei Down-Syndrom an der Ludwig-Maximilians-Universität München, dem Institut für Allgemeinmedizin der Goethe Universität Frankfurt am Main, dem Wissenschaftliche Institut der AOK und dem Essener Forschungsinstitut für Medizinmanagement ein Innovationsfondsprojekt mit dem Titel „(Zugang zur) Diagnostik und Therapie demenzieller Erkrankungen bei Menschen mit einem Down-Syndrom“ durch.
In den vergangenen Jahren ist die Lebenserwartung von Menschen mit einem Down-Syndrom deutlich gestiegen, was besonders dem medizinischen Fortschritt in der Behandlung von Begleiterkrankungen zu verdanken ist. Diese erfreuliche Tatsache bringt jedoch neue Herausforderungen mit sich, denn: Menschen mit einem Down-Syndrom haben genetisch bedingt ein stark erhöhtes Risiko, an einer frühen Alzheimer-Demenz zu erkranken. Deshalb wird es immer wichtiger, angemessene und langfristige Versorgungsstrukturen aufzubauen. Ein Gesamtkonzept liegt dafür bisher jedoch nicht vor.
LVR erweitert Service / Anträge für erwachsene Menschen mit einer wesentlichen Behinderung sowie für Kinder mit (drohender) Behinderung bis Schuleintritt ab sofort online verfügbar
Menschen, die eine wesentliche Behinderung haben oder von einer solchen bedroht sind, haben Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe. Um diese zu erhalten, muss zunächst ein Antrag gestellt werden. Dies geht beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) ab sofort unproblematisch digital: Auf http://www.beratungskompass.lvr.de unter dem Menüpunkt „Anträge“. Eine Formularnavigation erleichtert das Ausfüllen und gibt Hilfestellungen für jeden Schritt des Antrags, wie zum Beispiel bei der elektronischen Identifizierung mittels des neuen Personalausweises. Auch Sorgeberechtigte von Kindern mit (drohender) Behinderung finden dort den Antrag auf heilpädagogische Leistungen im Rahmen der Kindertagesbetreuung und der Frühförderung bis zum Schuleintritt. Darüber hinaus können auch Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung in Pflegefamilien oder in einer Wohneinrichtung beantragt werden. Mit diesem Online-Antrag setzt der LVR ein Ziel des bundesweiten Onlinezugangsgesetzes um.
Auch in diesem Jahr schreibt der Verein ‚Die Wortfinder e.V.‘ in Bielefeld einen Literaturwettbewerb für Menschen mit einer Behinderung aus. Alle Menschen mit einer sogenannten geistigen Behinderung, einer Lernbehinderung oder einer demenziellen Erkrankung sind eingeladen, dabei mitzumachen. Das Thema lautet dieses Mal: „Anfang & Ende – Alt & Neu – Stillstand & Veränderung“. Einsendeschluss ist der 30. März 2024!
Kinder- und Jugendärzte warnen vor einer katastrophalen Lage in den deutschen Kinderkliniken. „Zurzeit sind erneut kaum Betten für kranke Kinder und Jugendliche zu bekommen“, sagte der Sprecher des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ), Jakob Maske, heute zu G+G. Kinder müssten schon wieder verlegt oder könnten nicht stationär aufgenommen werden. Auch Kinderintensivmediziner sehen sich an der Belastungsgrenze. Eine zentrale Rolle spielt die Infektwelle mit Grippe, Corona und dem Respiratorischen Synzytial-Virus (RSV).
Ist Ihr Kind mit Down-Syndrom einmal im Krankenhaus zurück gewiesen oder wegen Überfüllung in ein weiter entferntes Krankenhaus verlegt worden? Schreiben Sie uns an .(Javascript muss aktiviert sein, um diese Email-Adresse zu sehen)
Christel Bienstein, Präsidentin des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe (DBfK):
„Die Probleme in der ambulanten Versorgung sind lange bekannt und müssen grundsätzlich angegangen werden. Das heißt auch, dass wir umdenken und neue Formen der Gesundheitsversorgung etablieren müssen.
In Deutschland fußt die ambulante Versorgung auf überlasteten und in vielen Regionen nicht mehr besetzten hausärztlichen Einzelpraxen. Wir können von internationalen Beispielen lernen, wie man das besser macht: beispielsweise mit multiprofessionellen Primärversorgungszentren. Gesundheitsförderung und Prävention müssen auch bei uns eine zentrale Rolle spielen, damit wir Krankheiten und Krankheitsfolgen verhindern oder mindern können. Die ambulante Versorgung ist besser, wenn sie als starke Primärversorgung neu aufgestellt wird. In einer Gesellschaft mit immer mehr alten und multimorbiden Menschen verändern sich die Versorgungsbedarfe drastisch. Insbesondere chronisch kranke und alte Menschen brauchen Medizin und Pflege, die Hand in Hand arbeiten. Professionelle Pflege kann mit ihren Kompetenzen dabei viel mehr leisten, als uns bislang zugebilligt wird. Gesundheitsminister Lauterbach hat das erkannt, wie man in den Eckpunkten zum Pflegekompetenzgesetz sieht. Wir brauchen Community Health Nurses, Schulgesundheitspflegende und akademisch ausgebildete Pflegefachpersonen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, die eigenverantwortlich arbeiten dürfen und damit oftmals unnötige Einweisungen von Bewohner:innen in Krankenhäuser vermeiden können. Sie sind keine Konkurrenz für die ärztlichen Kolleg:innen, sondern das fehlende Puzzleteil in der Gesundheitsversorgung.
Es ist daher unbegreiflich und auch nicht hinnehmbar, dass Hausärzt:innen zwar den Mangel beklagen, aber keine Offenheit für eine neue Aufgabenverteilung und für neue Versorgungsmodelle zeigen, die die Bevölkerung dringend benötigt, und stattdessen an den überkommenen Strukturen in der Gesundheitsversorgung festhalten.
Unser gemeinsames Ziel muss die sichere und bessere Primärversorgung für die Bevölkerung sein und dahinter sollten Einzelinteressen zurückstehen.“
← Zurück
|
Weitere Einträge →
1106 Blogeinträge insgesamt
↑ Zum Seitenanfang ↑