Blog Aktuell
Am 30. Juni 1994 beschloss der Deutsche Bundestag, den Satz „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes aufzunehmen. 30 Jahre danach erinnern sich Menschen mit Behinderung und ihre Familien an den so bedeutungsvollen Tag. Das Benachteiligungsverbot sollte Deutschland auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft voranbringen. Leider ist die Inklusion in Deutschland ins Stocken geraten.
Die scheidende Präsidentin des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe hat dazu erklärt: „Bei allen Hitzeschutzmaßnahmen und -plänen muss die Profession Pflege von Anfang an eingebunden werden. Professionell Pflegende sind in allen Settings – vom Krankenhaus über die stationäre und insbesondere die ambulante Langzeitpflege – am nächsten an den pflegebedürftigen Menschen dran und sehen, was getan werden muss. Denn es sind die Menschen mit Pflegebedarf, die besonders unter Hitzeperioden leiden und sich am wenigsten davor schützen können. Es wird vor allem wichtig, in den Kommunen die vulnerablen Gruppen und Menschen zu kennen und seitens der Pflege zugehende Maßnahmen anzubieten ¬– dafür brauchen wir flächendeckend Community Health Nurses.
Mehr Beratung und Prävention statt Fristenverlängerung
Eva Maria Welskop-Deffaa, Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes, äußert sich zum Positionspapier der SPD-Bundestagsfraktion zum §218:
Jeder Mensch hat das Recht auf Schlaf – unabhängig von Geschlecht, Alter, sozialer Stellung, Bildung und Beruf. Das forderte heute die Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM) im Vorfeld ihres Aktionstages „Erholsamer Schlaf“ am 21. Juni. Das Recht auf Schlaf sei genauso wichtig wie das Recht auf Unversehrtheit und wie auch anderer Menschenrechte, betonte DGSM-Vorstandsreferent Dieter Riemann. Schlaf sei ganz zentral für Wohlbefinden und Lebensqualität. Laut DGSM sollten verschiedene gesundheitspsychologische Präventivmaßnahmen bereits ab dem Säuglingsalter angeboten werden. Eltern behinderter Kinder wissen oft nicht wovon da die Rede ist. Hilfsangebote sind rar bis nicht vorhanden.
Zum Gesetzentwurf erklärte Jürgen Hohnl, der Geschäftsführer des Verbands der Innungskrankenkassen:
„Natürlich ist es wünschenswert, Herz- und Kreislauferkrankungen präventiv zu reduzieren. Aber die Vorschläge, die in dem aktuell bekannt gewordenen Referentenentwurf zum ‚Gesundes-Herz-Gesetz‘ (GHG) aus dem Bundesgesundheitsministerium gemacht werden, gehen in die falsche Richtung! Die neue Maßgabe kann nicht sein, Kinder und Jugendliche durchgängig zu medikamentieren. Schon gar nicht mit Statinen, deren Nutzenbewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss noch nicht abgeschlossen ist. Um es noch einmal deutlich zu sagen: Jedes Medikament hat Nebenwirkungen. Auch Statine sind keine harmlosen Zuckerkügelchen!
Zudem ist der Weg ein falscher. Wir diskutieren immer darüber, dass Untersuchungen und Therapien zielgenau sein sollen. Aber nun soll flächendeckend gescreent werden, während gleichzeitig die Präventionsmaßnahmen der Krankenkassen mit dem Fokus auf Ernährung, Bewegung und Sport zur Disposition gestellt werden. Wir reden immer über Health in all policies: Wo bleiben hier zum Beispiel die Schulen und wo bleiben die verhältnispräventiven Maßnahmen?
Und schließlich: Während man im BMG einerseits an einem Gesetzesentwurf zum Bürokratieabbau arbeitet und die fehlende Digitalisierung im Gesundheitswesen beklagt, wird andererseits im GHG die Massenaussendung von Vouchern per Post angekündigt. Da fragt man sich ja schon, ob das alles Hand und Fuß hat!
Ungeachtet dessen, dass der postalische Versand von Gutscheinen einen hohen finanziellen Aufwand bedeutet.“
Obwohl wir leider nicht wissen, ob und in welchem Umfang Menschen mit Behinderungen, speziell mit Down-Syndrom, in Anstalten und Wohngruppen in Präventivmaßnahmen für ihre Gesundheit überhaupt einbezogen werden, schließen wir uns der Kritik vollumfänglich an.
Anderer Meinung? Schreiben Sie uns an .(Javascript muss aktiviert sein, um diese Email-Adresse zu sehen)
Ein sozialethisches Projekt „Pflegearbeit in Privathaushalten – eine Frage der Anerkennung“ fokussierte die Arbeits- und Anerkennungsbedingungen von pflegenden Angehörigen, Live-ins und professionell Pflegenden in ambulanten Diensten; es erforschte die strukturellen Bedingungen, unter denen in Deutschland der zahlenmäßig größte Anteil älterer und hochbetagter Menschen gepflegt wird.
Ausschnitt aus dem Projektergebnis: “... drei (getrennten) Sphären der Anerkennung – Liebe (Beziehung), Achtung (Recht) und soziale Wertschätzung (gesellschaftlicher Leistungsaustausch) – aus und sieht diese als Voraussetzung für den Aufbau von Selbstvertrauen, Selbstachtung und Selbstschätzung.”
Details unter Angabe der Überschrift bei: .(Javascript muss aktiviert sein, um diese Email-Adresse zu sehen)
Der Gesetzesplan von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach für bessere Herzgesundheit stößt auf ein verhaltenes Echo. Der AOK-Bundesverband betonte, die Schwerpunktsetzung des Gesetzes werfe grundsätzliche Fragen auf. Der geplante breite Einsatz von Screenings und Statinen schon bei Kindern und Jugendlichen gehe „in die völlig falsche Richtung“. Auch der Verband der Ersatzkassen (Vdek) forderte „mehr Prävention statt immer mehr Kuration“. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sieht neben positiven Ansätzen noch „Luft nach oben“.
Zum Sommerurlaub gehört auch ein ordentliches Sonnenbad. Das meinen zumindest all diejenigen, die sich am Strand, im Freibad oder bei der Bergwanderung die Sonne auf den Pelz brennen lassen. Hilft es der Haut eigentlich, wenn sie schon vor dem Urlaub im Sonnenstudio „trainiert“ wird? Unser Ratgeber klärt auf, was vom Mythos des Vorbräunens zu halten ist.
Eine Information des BARMER
Das Bundesteilhabegesetz ist seit 2017 in Kraft. Es ist als die Innovation in der bedarfsgerechten Unterstützung von Menschen mit Behinderung gefeiert worden. Nun hagelt es Kritik von allen Seiten. Streit um Zuständigkeiten bremst die Inklusion.
Das Präsidium des Deutschen Landkreistages hatte das Bundesteilhabegesetz (BTHG) am 8. Mai auf seiner Tagesordnung. Am Ende der Sitzung stand im Protokoll und in einer Pressemitteilung: Das BTHG habe die Erwartungen des Landkreistages nicht erfüllt. Der kommunale Spitzenverband nennt aber nicht die Menschen mit Behinderung als Leidtragende der aus seiner Sicht missglückten Reform, sondern die Leistungsträger. Das sind die Ämter, die für die Finanzierung der Unterstützungsbedarfe sorgen müssen. In einigen Bundesländern ist das die Kreisverwaltung, die für die Eingliederungshilfe zuständig ist. Insofern sorgt sich der Deutsche Landkreistag um seine Mitglieder: Diese blieben auf den Mehrkosten sitzen, die das neue Gesetz verursacht habe, lauten im Kern die Vorwürfe.
Mehr finden Sie unter: https://akds.info/inklusionskostenklage
Reduzierte oder gestrichene Betreuungszeiten in Kitas stellen Unternehmen vor Probleme: Arbeitgeberverbände-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter sagte dem Deutschlandfunk gestern, die Infrastruktur sei nicht mehr funktionsfähig und betreffe auch den Bereich der Kinderbetreuung. In den Betrieben führe das zu Anpassungsproblemen und in der gesamten Volkswirtschaft dann zu Wohlstandsverlusten. Man sehe in vielen Bereichen einen Anstieg unfreiwilliger Teilzeit – insbesondere bei Frauen.
Am 12. und 13. Juni tagt die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) im Ostseebad Lübeck-Travemünde. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) appelliert eindringlich an Bundesgesundheitsminister Lauterbach und die Gesundheitsminister:innen der Länder, die Pflegekrise mit Priorität zu behandeln und nachhaltige Lösungen auf den Weg zu bringen.
Im aktuellen Magazin Stern wird der Schwerpunkt mit dem Titel „Notfall Kindermedizin“ aufgegriffen. Dort wird auf die dramatische Versorgungssituation insbesondere auf pädiatrischen Intensivstationen hingewiesen, die vor allem einem Mangel an qualifiziertem Pflegepersonal geschuldet ist. Diese Situation ist nicht neu. Nachhaltige Reformen im Gesundheitswesen wären erforderlich. In dieser Legislatur soll aber laut Bundesminister Lauterbach nichts dazu kommen.
Sie sind Mitglied im Arbeitskreis Down-Syndrom Deutschland e. V. oder können sich vorstellen Mitglied zu werden? Dann würden wir Sie auch gerne gewinnen für eine ehrenamtliche internetorientierte Tätigkeit: Redaktion unserer Website. Wir arbeiten Sie ein, Sie stellen jede Woche ein bis zwei Stunden Zeit zur Verfügung, eventuell auch im Wechsel mit einer Kollegin und einem Kollegen. Interessiert? Dann schreiben Sie uns eine Mail an .(Javascript muss aktiviert sein, um diese Email-Adresse zu sehen) mit dem Betreff “Webredaktion”.
Verein bittet um Unterstützung einer Petition
Verein “Zukunft Wohnen für erwachsene Menschen mit Behinderung e.V.” bittet um Unterstützung für die Petition https://akds.info/wohngruppenpetition:. Der Verein will auf die Problematik aufmerksam machen, dass erhebliche Lücken in der Anschlussversorgung nach der Schulzeit bestehen. Das führt dazu, dass viele junge Erwachsene mit Behinderungen zuhause gepflegt werden müssen, was eine riesige, oft nicht zu bewältigende Aufgabe ist. Die Petition ging bereits durch den Sozialausschuss des Bayerischen Landtags und wird in einem nächsten Schritt dem Bundestag vorgestellt.
Parallel läuft bis 16. Juni eine Umfrage an pflegende Eltern, um dazu passende Daten zu generieren https://survey.lamapoll.de/Zukunft-Wohnen/de. Mehr Infos auf der Webseite des Vereins. https://www.zukunftwohnen.info/
Wir weisen auf die Petition hin, obwohl wir diese Petitionswebsites ablehnen. Petitionen können auf der Website des Bundestags unter Beachtung des Datenschutzes gestartet werden. Die Sammlung von Mail- und sonstigen Adressen von den Spezialwebsites, die zudem von keinem deutschen Parlament anerkannt werden, ist ein Problem. Dem sind sich viele Aktivisten leider nicht bewusst.
In ihrem am 15.05.2024 veröffentlichten Bericht „Das Recht auf inklusive Berufsausbildung und Arbeit von Menschen mit Behinderungen in Berlin“ weist die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte auf wesentliche Umsetzungsdefizite in Bezug auf das in Artikel 27 UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verankerte Recht hin, gleichberechtigt in einem offenen, inklusiven und barrierefrei zugänglichem Arbeitsmarkt beschäftigt zu sein.
Details: https://akds.info/berufsausbildung_dimr
Bundesministerin Paus legt mit den Ländern Strategie zur Fachkräftegewinnung in Kita und Ganztag vor
Ein hochwertiges und bedarfsgerechtes Angebot an Kindertages- und Ganztagsbetreuung ist zentral für gute Bildungschancen. Bundesfamilienministerin Lisa Paus stellte heute gemeinsam mit den Ländern Empfehlungen vor, um dem Fachkräftemangel in der Kinderbetreuung zu begegnen, denn verkürzte Öffnungszeiten, Gruppenschließungen oder Betreuungsausfälle - schwierige Situationen in Kitas und Ganztag beschäftigen zunehmend Familien, Arbeitgeber und Träger von Betreuungseinrichtungen. Der Fachkräftemangel bei der Kinderbetreuung ist hoch und wird zunehmend zum Risikofaktor für die frühkindliche Bildung und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Trotz enormem Personalzuwachs könnten im Jahr 2030 alleine in den Kitas zwischen 50.000 und 90.000 Fachkräfte fehlen.
Rund vier Millionen Pflegebedürftige werden in Deutschland zuhause versorgt. Ihre Angehörigen wenden dafür inzwischen laut einer neuen Studie mehr Zeit auf als noch 2019. Das hat Folgen für die Erwerbstätigkeit: Fast jede vierte Hauptpflegeperson reduzierte ihre Arbeitszeit oder gab ihren eigenen Beruf ganz auf; nur 46 Prozent arbeiten noch Vollzeit. Das ergab eine heute vorgelegte, nach Pflegegraden repräsentative Forsa-Umfrage für den WIdOmonitor 2024 des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO). Das WIdO befragte dafür im Sommer 2023 rund 1.000 Hauptpflegepersonen im häuslichen Umfeld. Als Vergleich diente eine Vorgängerbefragung von 2019.
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