Blog Aktuell
Lea lebt unter der Woche in einem Wohnheim für Jugendliche mit Behinderung. Vor kurzem ist sie 18 geworden - deshalb muss sie dort bald ausziehen. Die Eltern wissen nicht weiter, denn es gibt kaum Plätze in Einrichtungen für erwachsene Behinderte. Werden Familien und Betroffene im Stich gelassen?
Ein Film von Beate Greindl beim Bayerischen Rundfunk
Aus der Kontrovers-Sendung vom 03.05.2023
https://youtu.be/DWgFPc01S7k
Der Regisseur Sobo Swobodnik kennt das inklusive Berliner Theater „RambaZamba“ seit 20 Jahren als begeisterter Zuschauer. Jetzt hat er darüber einen Dokumentarfilm gedreht, bei dem die Schauspieler sich mit der Handkamera selbst filmen.
https://akds.info/rambafilm
Als Kind, erzählt Hanno Roth*, hatte er eine Hirnhautentzündung. Mit drastischen Folgen. „Im Krankenhaus habe ich meine Eltern nicht erkannt“, sagt Roth. Heute ist er 60 Jahre alt und wenn er lacht, blitzen silberne Kronen in seinem Mund. Roth hat seit der Hirnhautentzündung kognitive Beeinträchtigungen – deshalb kann er sich nur schwer konzentrieren. Immer wieder vermüllte er seine Wohnung und machte Schulden. In den 1990ern regen seine Eltern an, eine rechtliche Betreuung einzurichten.
Wie sieht es bei Ihrem Kind aus? Schreiben Sie uns an .(Javascript muss aktiviert sein, um diese Email-Adresse zu sehen)
Mehr in der taz: https://taz.de/Reform-der-rechtlichen-Betreuung/!5922620/
Die beiden Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) feiern in diesem Jahr ihr 70-jähriges Bestehen. Hendrik Wüst, Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen, würdigte am Freitag (12. Mai) das Wirken der beiden Kommunalverbände bei einem Festakt in Köln. „Gesellschaftlicher Zusammenhalt ist eine wesentliche Grundlage für das Funktionieren unseres Gemeinwesens. Die Vielfalt und Qualität der Arbeit der Landschaftsverbände ist beeindruckend und verdient höchste Anerkennung. Ich bin dankbar, dass die Landschaftsverbände seit nunmehr 70 Jahren Großes leisten, um allen Menschen umfassende Teilhabe am Leben in unserer Gesellschaft zu ermöglichen – dadurch machen sie unser Land vielfältiger, stärken den Zusammenhalt und bereichern die Gesellschaft selbst.”
Und sie investieren auch in diesem Jahr noch fleißig in aussondernde Strukturen.
Berlin – Der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung hat eine erneute Diskussion um die Notfallversorgung entfacht. Gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) schlägt Dr. Andreas Gassen eine Gebühr für Menschen vor, ...
Der Sozialverband vdk lehnt die Notfallgebühr strikt ab. „Wie die frühere Praxisgebühr würde sie einen enormen bürokratischen Aufwand bei gleichzeitig geringer Wirkung verursachen“, vermutet Präsidentin Verena Bentele, die sich zudem „überrascht“ ob Gassens Vorschlag zeigt. Denn der ärztliche Bereitschaftsdienst der KVen würde schnell erkrankte Menschen an die Notaufnahmen verweisen, „da er offenbar personell nicht optimal aufgestellt ist.“
Wovon Menschen mit Down-Syndrom so eine Gebühr mal zahlen sollen ist nicht mitgedacht.
https://www.gerechte-gesundheit.de/news/detail/notfall-zahlen-bitte.html
Mehr als die Hälfte der Schülerinnen und Schüler in Deutschland verfügt nur über eine ein- geschränkte digitale Gesundheitskompetenz, also die Fähigkeit, relevante Informationen und Dienstleistungen für die Gesundheit in digitaler Form zu finden, zu verstehen, zu beur- teilen und anzuwenden. Dies ist ein Ergebnis zweier Studien der Technischen Universität München und der Hochschule Fulda in Zusammenarbeit mit der BARMER.
An Menschen mit Down-Syndrom ist dabei noch nicht gedacht.
http://www.barmer.de/politik
Trotz seines vergleichsweise teuren Gesundheitssystems gehört Deutschland bei der Lebenserwartung zu den Schlusslichtern in Westeuropa. In der Gruppe von 16 westeuropäischen Ländern kommt die Bundesrepublik bei den Männern auf Platz 15, bei den Frauen auf Platz 14, wie aus einer Studie des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BIB) und des Max-Planck-Instituts für demografische Forschung hervorgeht.
Wiederholung: Für dieses Weblog im Rahmen der Website des Arbeitskreis Down-Syndrom Deutschland e. V. suchen wir immer noch einen ehrenamtlichen Redakteur. Der Zeitaufwand kann weitgehend selbst bestimmt werden, die Arbeit kann online geleistet werden oder in unserer Geschäftsstelle in Bielefeld (gibt es wirklich!). Mit einem Mindestaufwand von 4 Stunden pro Woche muss gerechnet werden. Bitte melden Sie sich bei Interesse unter .(Javascript muss aktiviert sein, um diese Email-Adresse zu sehen) Vielen Dank!
Die Kritik an der geplanten Pflegereform der Bundesregierung hält an. Bei der Bundestagsanhörung am Mittwochnachmittag begrüßte die Mehrzahl der beteiligten Verbände und Organisationen zwar die vorgesehene Verbesserung von Leistungen, bemängelte aber das Fehlen einer nachhaltigen Gegenfinanzierung im Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG). Die Anhebung der Geld- und Sachleistungen um fünf Prozent sei sachgerecht, aber angesichts der Entwicklung von Preisen und Gehältern kaum ausreichend, monierte der AOK-Bundesverband. Es sei nicht sichergestellt, „dass die vorgesehene Kombination aus Beitragssatzanhebung und Lastenverschiebung“ die Pflegeversicherung bis ans Ende der Legislaturperiode finanziell stabilisieren könne.
„Von einer ernst gemeinten Pflege-Reform erwarten wir uns mehr als die Schmalspur-Lösung, die heute im Bundestag vorgestellt wird,“ stellt Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa klar. Der Deutsche Caritasverband kritisiert insbesondere, dass die Situation der häuslichen Pflege unbeachtet bleibt, pflegende Angehörige leer ausgehen und für die sogenannte 24-Stunden-Pflege keine Verbesserungsvorschläge gemacht werden.
(Presseerklärung der Caritas vom 27.04.2023)
Seit Juni 2022 ist InA.Coach, die neue kostenlose App des LVR-Inklusionsamts in den bekannten AppStores für iOS- und Android-Geräte verfügbar. Die Vorlage Nr. 15/1586 für den LVR-Sozialausschuss stellt nun den aktuellen Stand vor: In den App-Stores wurden bereits über 1.000 Downloads und über 530 registrierte Nutzende verzeichnet. Die Entwicklerfirma steht über die gesamte Projektlaufzeit in engem Austausch mit den Nutzenden, um deren Bedarfe zu erkennen und die App dementsprechend weiter zu entwickeln. Die nächsten Updates werden beispielsweise eine Browseranwendung und eine Quiz-Funktion beinhalten.
InA.Coach richtet sich insbesondere an Menschen mit Lernschwierigkeiten und kognitiven Beeinträchtigungen in den Bereichen Arbeit, Wohnen, Schule, Haushalt etc. Die App hilft dabei, Aufgaben im Arbeitsalltag zu erledigen, indem sie komplexe Tätigkeiten in kleine, überschaubare Einheiten zerlegt und an wichtige Arbeitsschritte erinnert.
Mehr Informationen zur App finden Sie unter ina.coach. https://akds.info/inacoach
Mit der Inklusiven Bauprojektförderung unterstützt der LVR seit 2018 die Schaffung von inklusiven Wohnmöglichkeiten mit dem Ziel, die Selbstständigkeit von Menschen mit Behinderung zu stärken. Die Vorlage Nr. 15/1598 für den Sozialausschuss fasst die Entwicklung der Inklusiven Bauprojektförderung zusammen, benennt Herausforderungen und informiert zudem über die im Jahr 2022 bewilligten Wohnprojekte. So wurden 2022 drei Projekte in Mechernich, Xanten und Wermelskirchen gefördert. Bei dem Projekt in Xanten werden drei Mehrfamilienhäuser errichtet, in denen insgesamt 15 barrierefreie Wohnungen Platz finden. Um die Menschen mit und ohne Teilhabebeeinträchtigungen zusammen zu bringen und eine inklusive Gemeinschaft zu ermöglichen, soll ein großer Gemeinschaftsbereich im Erdgeschoss des Wohnhauses für gemeinsam geplante Feste, Bildungsangebote oder Freizeitaktionen genutzt werden. Bislang wurden insgesamt acht Wohnprojekte durch die inklusive Bauprojektförderung gefördert. Für das Jahr 2023 sind aktuell vier weitere Bauprojekte kurz vor Abschluss des Bewilligungsverfahrens.
Im September 2021 hat der LVR die Vorlage „Grundsätze des Gewaltschutzes im LVR“ vorgelegt, in der verschiedene Vorkehrungen zum Gewaltschutz festgelegt wurden. Das Grundsatzpapier soll einen Beitrag dazu leisten, dass alle Menschen, für die der LVR arbeitet und die im LVR arbeiten, eine einheitliche Qualität des Gewaltschutzes im LVR erwarten können und bestmöglich vor Gewalt geschützt werden. Der erste Monitoring-Bericht ( Vorlage Nr. 15/1044) gibt nun einen ersten Überblick über den aktuellen Umsetzungsstand hinsichtlich der im Grundsatzpapier getroffenen Vorkehrungen zum Gewaltschutz.
Neben den LVR-eigenen Einrichtungen hat sich der LVR mit seinem Grundsatzpapier auch vorgenommen, externe Leistungserbringer beim Gewaltschutz zu unterstützen. Hierfür hat das LVR-Dezernat Soziales unter anderem das „Eckpunktepapier zum Gewaltschutz bei Leistungen der sozialen Teilhabe“ veröffentlicht. Alle Leistungserbringer der Eingliederungshilfe im Rheinland wurden dazu aufgefordert, entsprechende einrichtungsbezogene Konzepte einzureichen. Alle Leistungserbringer erhalten eine differenzierte Rückmeldung, um die Konzepte an die Qualitätsstandards des LVR anzupassen. Zum Thema „Gewaltschutz in der Eingliederungshilfe“ hat das Dezernat zudem im November letzten Jahres gemeinsam mit dem LVR-Dezernat Klinikverbund und Verbund Heilpädagogischer Hilfen eine Fachtagung durchgeführt. Die Vorlage Nr. 15/1602 fasst nun die wesentlichen Inhalte und daraus resultierenden Handlungsempfehlungen zusammen.
http://www.lvr.de
Ab sofort können Menschen mit angeborener oder bis zum 18. Lebensjahr erworbener Taubheit oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit ihren Antrag auf finanziellen Nachteilsausgleich online und barrierefrei auf dem LVR-Beratungskompass stellen. Eine Formularnavigation unterstützt beim Ausfüllen und gibt Hilfestellungen für jeden Schritt des Antrags. Neben dem Antragsformular für das Gehörlosengeld steht dort bereits der Antrag auf Blindengeld beziehungsweise die Hilfe für Menschen mit hochgradiger Sehbehinderung online zur Verfügung.
http://www.lvr.de
Prof. Dr. Dagmar Felix legt einleitend dar, dass sich der Mangel an Pflegefachkräften als erhebliche Belastung für Pflegeeinrichtungen erweist. Angesichts der Tatsache, dass ambulante Pflegedienste zunehmend Anfragen von pflegebedürftigen Menschen ablehnen müssen und Pflegeplätze in stationären Einrichtungen nicht belegt werden können, könnte der Personalmangel gerade angesichts des prognostizierten Bedarfs bis zum Jahr 2035 zukünftig die pflegerische Versorgung in Deutschland insgesamt gefährden.
Eltern haben seit Jahrzehnten für die Normalisierung der Lebensverhältnisse von Kindern mit Behinderung im Gemeinsamen Unterricht gekämpft. Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich die Situation umgekehrt und das Elternwahlrecht wurde als „Herzstück“ der inklusiven Schulentwicklung bezeichnet. Jedoch ist das Elternwahlrecht ohne Gewährleistung und Einklagbarkeit angemessener Unterstützung für Kinder mit Behinderung nicht wirkungsvoll. Auch gibt es andere lohnende Aufgabenfelder für den Kampf um den Aufbau inklusiver Bildung in den Schulen.
https://akds.info/elternwahlrecht
Mobbing, Selbstzweifel und fehlende Unterstützung. Jennifer Sonntags Erfahrungen in der Schule zeigen, dass die Verantwortung für gelingende Inklusion nicht allein auf den Schultern behinderter Kinder liegen darf. In ihrer Kolumne erzählt sie ihre Geschichte und zeigt Fehler im System auf.
https://dieneuenorm.de/kolumne/inklusion-schule/
Die neuen Informationen des Ärztlichen Zentrums für Qualität in der Medizin (ÄZQ) richten sich an Menschen mit Behinderungen, eingeschränkter Lesekompetenz oder geringen Deutschkenntnissen. Auch Ältere oder Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen können von den Texten profitieren.
“Über Behinderungen wird einfach zu wenig gesprochen”, findet Verena Niethammer. Mit ihren Inklusionsboxen will die Schulsozialarbeiterin das ändern. Die Spielsachen und Bücher, die sie in die Boxen packt, schickt sie an Kindergärten, Schulen und Vereine. Ihr Ziel: Sie will Gespräche über das Thema Behinderung in Gang bringen. Denn für die meisten Kinder wie auch Erwachsenen seien Behinderungen im Alltag einfach kein Thema - zumindest so lange, bis sie direkt damit konfrontiert werden.
Youtube-Video bei Kirchenfernsehen.de unter https://akds.info/inklusionsbox
Erlebnisreiche Auszeit im Hochtaunuskreis – Vater Kind Wochenende
Das Wochenende richtet sich an Väter mit ihrem Kind mit Behinderung (Mindestalter 6 Jahre) mit Wohnort in Hessen. Mal ein Wochenende nur mit Papa allein und eine Menge Spaß und Abenteuer erleben. Das Wochenende bietet Vätern eine ungestörte Vater-Kind-Interaktion und die Möglichkeit mit anderen Vätern ins Gespräch zu kommen. Das Programm ist barrierearm gestaltet.
Die Veranstaltung findet in Kooperation mit dem Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Hessen e.V. statt.
Kontakt und Anmeldung:
lvkm Hessen: Laura Ebert, .(Javascript muss aktiviert sein, um diese Email-Adresse zu sehen) // 06171-95191-16
bvkm: Sven Reitemeyer, .(Javascript muss aktiviert sein, um diese Email-Adresse zu sehen) // 0211-64004-13
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