Gesundheit
Mit ihrem am 19. September 2023 veröffentlichten Positionspapier machen 20 Verbände auf Probleme bei der Umsetzung des Gesetzes zur Stärkung der intensivpflegerischen Versorgung und medizinischen Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung aufmerksam und fordern den Gesetzgeber zu Nachbesserungen auf.
Das sehr umstrittene Gesetz zur Stärkung der intensivpflegerischen Versorgung und medizinischen Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung ist bereits 2020 in Kraft getreten. Ab dem 31. Oktober 2023 entfaltet es jedoch erst seine volle Wirkung: Ab diesem Zeitpunkt entfällt der Anspruch auf häusliche Krankenpflege für die betroffenen Versicherten endgültig und sie haben dann nur noch einen Anspruch auf außerklinische Intensivpflege.
In einem kürzlich veröffentlichten Bericht wurde ein wichtiger Schritt zur Unterstützung werdender und frischgebackener Eltern in Deutschland hervorgehoben. Die Gesundheitsministerkonferenz aus Lübeck-Travemünde hat einstimmig einen Finanzierungsvorschlag für Lotsendienste an Geburts- und Kinderkliniken verabschiedet. Diese Dienste sind ein unverzichtbares präventives Angebot, das gesetzlich verankert und sicher finanziert werden muss.
Die Präsidentin von Caritas, Eva Maria Welskop-Deffaa, begrüßte diesen Schritt nachdrücklich. Sie betonte, dass eine Regelfinanzierung den frisch gebackenen Eltern Halt und Sicherheit gibt. Sie bietet den Kliniken, die bereits Lotsen beschäftigen, sowie denen, die dies planen, Planungssicherheit und die Möglichkeit, werdenden Eltern und ihren Babys einen verlässlichen Start ins Leben zu ermöglichen.
In einer kürzlich gehaltenen Rede auf dem Hauptstadtkongress 2024 stellte Vera Lux, die neu gewählte Präsidentin des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe, eine provokative Frage: “Brauchen wir für die Zukunft völlig neue Pflegekonzepte und integrierte Versorgungsmodelle?”
Lux betonte, dass wir vor gewaltigen Herausforderungen stehen, die einen Umbruch in vielen Bereichen erfordern. Sie sprach über den demografischen Wandel, den Klimawandel, die Kriege in der Ukraine und im Nahen Osten, die wirtschaftliche Lage und das Gesundheitswesen.
Die Unstatistik des Monats hebt den Entwurf des “Gesundes-Herz-Gesetzes (GHG)” des Bundesgesundheitsministeriums hervor. Das GHG behauptet, dass bis zu 70% der Herz-Kreislauf-Erkrankungen durch veränderbare Lebensstilfaktoren wie Ernährung und Bewegungsmangel verursacht werden. Wir haben jedoch bereits dargelegt, dass diese Zusammenhänge nicht immer kausal sind.
Der Entwurf schlägt neue Beratungsangebote und präventive Maßnahmen vor, deren Nutzen gegenüber den Risiken sorgfältig abgewogen werden muss. Die Wirkung von Statinen auf die Verringerung von Herz-Kreislauf-Ereignissen ist zwar belegt, doch ihr Einfluss auf die Gesamtmortalität und mögliche Schäden sind weniger klar.
Die scheidende Präsidentin des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe hat dazu erklärt: „Bei allen Hitzeschutzmaßnahmen und -plänen muss die Profession Pflege von Anfang an eingebunden werden. Professionell Pflegende sind in allen Settings – vom Krankenhaus über die stationäre und insbesondere die ambulante Langzeitpflege – am nächsten an den pflegebedürftigen Menschen dran und sehen, was getan werden muss. Denn es sind die Menschen mit Pflegebedarf, die besonders unter Hitzeperioden leiden und sich am wenigsten davor schützen können. Es wird vor allem wichtig, in den Kommunen die vulnerablen Gruppen und Menschen zu kennen und seitens der Pflege zugehende Maßnahmen anzubieten ¬– dafür brauchen wir flächendeckend Community Health Nurses.
Mehr Beratung und Prävention statt Fristenverlängerung
Eva Maria Welskop-Deffaa, Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes, äußert sich zum Positionspapier der SPD-Bundestagsfraktion zum §218:
Jeder Mensch hat das Recht auf Schlaf – unabhängig von Geschlecht, Alter, sozialer Stellung, Bildung und Beruf. Das forderte heute die Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM) im Vorfeld ihres Aktionstages „Erholsamer Schlaf“ am 21. Juni. Das Recht auf Schlaf sei genauso wichtig wie das Recht auf Unversehrtheit und wie auch anderer Menschenrechte, betonte DGSM-Vorstandsreferent Dieter Riemann. Schlaf sei ganz zentral für Wohlbefinden und Lebensqualität. Laut DGSM sollten verschiedene gesundheitspsychologische Präventivmaßnahmen bereits ab dem Säuglingsalter angeboten werden. Eltern behinderter Kinder wissen oft nicht wovon da die Rede ist. Hilfsangebote sind rar bis nicht vorhanden.
Zum Gesetzentwurf erklärte Jürgen Hohnl, der Geschäftsführer des Verbands der Innungskrankenkassen:
„Natürlich ist es wünschenswert, Herz- und Kreislauferkrankungen präventiv zu reduzieren. Aber die Vorschläge, die in dem aktuell bekannt gewordenen Referentenentwurf zum ‚Gesundes-Herz-Gesetz‘ (GHG) aus dem Bundesgesundheitsministerium gemacht werden, gehen in die falsche Richtung! Die neue Maßgabe kann nicht sein, Kinder und Jugendliche durchgängig zu medikamentieren. Schon gar nicht mit Statinen, deren Nutzenbewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss noch nicht abgeschlossen ist. Um es noch einmal deutlich zu sagen: Jedes Medikament hat Nebenwirkungen. Auch Statine sind keine harmlosen Zuckerkügelchen!
Zudem ist der Weg ein falscher. Wir diskutieren immer darüber, dass Untersuchungen und Therapien zielgenau sein sollen. Aber nun soll flächendeckend gescreent werden, während gleichzeitig die Präventionsmaßnahmen der Krankenkassen mit dem Fokus auf Ernährung, Bewegung und Sport zur Disposition gestellt werden. Wir reden immer über Health in all policies: Wo bleiben hier zum Beispiel die Schulen und wo bleiben die verhältnispräventiven Maßnahmen?
Und schließlich: Während man im BMG einerseits an einem Gesetzesentwurf zum Bürokratieabbau arbeitet und die fehlende Digitalisierung im Gesundheitswesen beklagt, wird andererseits im GHG die Massenaussendung von Vouchern per Post angekündigt. Da fragt man sich ja schon, ob das alles Hand und Fuß hat!
Ungeachtet dessen, dass der postalische Versand von Gutscheinen einen hohen finanziellen Aufwand bedeutet.“
Obwohl wir leider nicht wissen, ob und in welchem Umfang Menschen mit Behinderungen, speziell mit Down-Syndrom, in Anstalten und Wohngruppen in Präventivmaßnahmen für ihre Gesundheit überhaupt einbezogen werden, schließen wir uns der Kritik vollumfänglich an.
Anderer Meinung? Schreiben Sie uns an .(Javascript muss aktiviert sein, um diese Email-Adresse zu sehen)
Ein sozialethisches Projekt „Pflegearbeit in Privathaushalten – eine Frage der Anerkennung“ fokussierte die Arbeits- und Anerkennungsbedingungen von pflegenden Angehörigen, Live-ins und professionell Pflegenden in ambulanten Diensten; es erforschte die strukturellen Bedingungen, unter denen in Deutschland der zahlenmäßig größte Anteil älterer und hochbetagter Menschen gepflegt wird.
Ausschnitt aus dem Projektergebnis: “... drei (getrennten) Sphären der Anerkennung – Liebe (Beziehung), Achtung (Recht) und soziale Wertschätzung (gesellschaftlicher Leistungsaustausch) – aus und sieht diese als Voraussetzung für den Aufbau von Selbstvertrauen, Selbstachtung und Selbstschätzung.”
Details unter Angabe der Überschrift bei: .(Javascript muss aktiviert sein, um diese Email-Adresse zu sehen)
Der Gesetzesplan von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach für bessere Herzgesundheit stößt auf ein verhaltenes Echo. Der AOK-Bundesverband betonte, die Schwerpunktsetzung des Gesetzes werfe grundsätzliche Fragen auf. Der geplante breite Einsatz von Screenings und Statinen schon bei Kindern und Jugendlichen gehe „in die völlig falsche Richtung“. Auch der Verband der Ersatzkassen (Vdek) forderte „mehr Prävention statt immer mehr Kuration“. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sieht neben positiven Ansätzen noch „Luft nach oben“.
Zum Sommerurlaub gehört auch ein ordentliches Sonnenbad. Das meinen zumindest all diejenigen, die sich am Strand, im Freibad oder bei der Bergwanderung die Sonne auf den Pelz brennen lassen. Hilft es der Haut eigentlich, wenn sie schon vor dem Urlaub im Sonnenstudio „trainiert“ wird? Unser Ratgeber klärt auf, was vom Mythos des Vorbräunens zu halten ist.
Eine Information des BARMER
Am 12. und 13. Juni tagt die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) im Ostseebad Lübeck-Travemünde. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) appelliert eindringlich an Bundesgesundheitsminister Lauterbach und die Gesundheitsminister:innen der Länder, die Pflegekrise mit Priorität zu behandeln und nachhaltige Lösungen auf den Weg zu bringen.
… mit Folgen für die Erwerbsarbeit.
Befragung zeigt: Fast jede vierte Hauptpflegeperson im Alter zwischen 18 und 65 Jahren hat die eigene Erwerbstätigkeit aufgrund der Übernahme von häuslicher Pflege reduziert oder ganz aufgegeben
Schmerzt die Hüfte immer häufiger etwa beim Gehen oder Treppensteigen, kann eine Hüftarthrose der Grund sein. Sie entwickelt sich über mehrere Monate, oft sogar Jahre. Heilbar ist sie zwar nicht, aber gut behandelbar. Was bei Hüftarthrose helfen kann, lesen Sie in den aktualisierten und erweiterten Informationen des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen mit geprüften Links.
Wie entwickelt sich die Einnahmenstruktur der GKV seit 2009? Wie gestalten sich die Leistungsausgaben bei den Innungskrankenkassen bzw. ihren Mitbewerbern seit 2019? Wie hoch sind die Fondszuweisungen zur Deckung der Leistungsausgaben je Kassenart seit 2019? Diese und zahlreiche andere Fragen beantwortet die diesjährige „Zahlen, Daten und Fakten“-Broschüre des IKK e.V., der Interessenvertretung der Innungskrankenkassen, die gerade erschienen ist. In einem großen Datenteil widmet sich die Broschüre wichtigen Aspekten und spannenden Informationen rund um die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und weist langfristige Trends auf. Das 60-seitige, aktualisierte und erweiterte Kompendium, das bereits zum 15. Mal erscheint, berücksichtigt die neuesten Daten aus dem Jahr 2023. Es richtet sich an Akteure des Gesundheitswesens, Politik- und Medienvertreter sowie an Brancheinteressierte.
Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen informiert auf seiner Website sachlich und ohne eigene wirtschaftliche Interessen über verschiedene Themen. Von Schilddrüsenerkrankungen können auch Menschen mit Down-Syndrom betroffen sein.
150 bis 300 Minuten sollten es schon sein. Soviel Zeit für Ausdauer- und Krafttraining empfiehlt die Weltgesundheitsorganisation (WHO) Erwachsenen pro Woche. Eigentlich wissen wir ganz genau, dass
Bewegung guttut. Trotzdem lässt sich der innere Schweinehund manchmal nur schwer überwinden. Die vielen Annehmlichkeiten unserer modernen Welt – Auto, Bürojob, Fahrstühle, Lieferdienste – tragen ihren Teil dazu bei. Sie haben aber ihren Preis. Bewegungsmangel spielt in der gleichen Liga wie die Klassiker Rauchen, Bluthochdruck oder Diabetes. Die gute Nachricht: Menschen sind genetisch auf Bewegung programmiert.
Letztendlich kommt es nicht darauf an, Minuten zu zählen, sondern dass überhaupt etwas gemacht wird.
55 Prozent der Menschen mit Beeinträchtigungen treiben nie Sport, während dies bei Menschen ohne Beeinträchtigungen 32 Prozent sind. Auch bei Kindern und Jugendlichen bestätigt sich dieser Trend. Immerhin 39 Prozent der Kinder und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen sind nie sportlich aktiv, bei Kindern und Jugendlichen ohne Beeinträchtigungen sind es nur 27 Prozent. Das geht aus dem Teilhabebericht der Bundesregierung hervor.
Vom Ziel einer gleichberechtigten Teilhabe sind wir noch weit entfernt - Interview mit Prof. Dr. Thomas Abel
aus dem Newsletter der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation
Jürgen Hohnl vom Verband der Innungskrankenkassen: „Mit dem GVSG setzt sich die Linie der Gesetzesvorhaben fort, bei denen weniger die vorhandenen Strukturen nachhaltig und effizient ausgestaltet werden, sondern entweder Parallelstrukturen geschaffen oder mehr finanzielle Mittel ‚gießkannengleich‘ in die vorhandenen Strukturen fließen sollen. Angesichts der finanziellen Situation der GKV sind die Zurverfügungstellung von weiteren finanziellen Mitteln und die Abschaffung von Steuerungsoptionen der falsche Weg.
Zwar wurden aus dem Gesetzentwurf z. B. die viel diskutierten und aus Sicht der Innungskrankenkassen überflüssigen Gesundheitskioske gestrichen. Aber mit der Entbudgetierung der ambulanten hausärztlichen Leistungen, der jährlichen Versorgungspauschale zur Behandlung chronisch kranker Patientinnen und Patienten sowie der Vorhaltepauschale für die Wahrnehmung des hausärztlichen Versorgungsauftrages wird über Beitragsmittel verfügt, die nicht vorhanden sind. Gerade in den sich überschneidenden finanziellen Anreizsystemen sehen die Innungskrankenkassen die Gefahr der Strategieanfälligkeit und eine Belastung für die finanzielle Entwicklung – ohne dass die beabsichtigte Wirkung tatsächlich gesichert ist.
Aus Sicht der Innungskrankenkassen hat Minister Lauterbach es mit dem GSVG – wie auch schon mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) – nicht geschafft, die Versorgung der Patientinnen und Patienten und das Gesundheitssystem insgesamt zukunftsfest zu stärken.“
Warum wir auf der Website des Elternverbands darüber berichten? Weil es auch immer um die Versorgung unserer Kinder (jeden Alters) geht. Die werden, schwächer als viele andere Patientinnen und Patienten, unter den Verschlechterungen besonders leiden müssen, wahrscheinlich unbemerkt von der politischen Öffentlichkeit.
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