Gesundheit
Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) hat einen Prototyp für die Beantragung von Reha- und Teilhabeleistungen entwickelt. Das vom Bundesarbeitsministerium geförderte Projekt soll einen trägerübergreifend abgestimmten digitalen Antrag ermöglichen. Je nach Fall ist laut Gesetz einer von sieben Trägern zuständig, etwa Krankenkasse, Renten- oder Unfallversicherung. Es geht um Angebote wie medizinische und berufliche Rehabilitation sowie verschiedene Leistungen für Menschen mit Behinderungen. Bis zum 15. Mai kann der Prototyp getestet werden.
Von Seiten der Ärzteschaft werden immer wieder Anforderungen an die Betreuer gestellt, die mit der Gesetzeslage nicht vereinbar sind – Einwilligungsfähigkeit aber auch Einwilligungsunfähigkeit der Betreuten werden oft nicht oder nur sehr vereinfacht gesehen. Auch beim Umgang mit Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten gibt es häufig Unsicherheiten. Erschwert wird dies in Fällen von Ehegatten auch durch das neue Ehegattennotvertretungsrecht.
Unsicherheiten bestehen auch aufgrund der sich mit dem 1.1.2023 geänderten betreuungsrechtlichen Vorschriften in den §§ 1827-1834 BGB (neu). In einer Online Schulung “Betreueraufgaben bei übertragener Gesundheitsfürsorge” gibt es einen umfassenden Überblick über die Änderungen und Auswirkungen durch die Betreuungsrechtsreform.
Teilnehmer erfahren u. a., auf welche Stolperfallen Sie achten müssen und welche Maßnahmen der Genehmigung des Betreuungsgerichts bedürfen.
Wer an diesem Seminar am 30.04.2024 (online) teilnehmen möchte kann zu den Seminargebühren einen Zuschuss des Vereins erhalten.
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Die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin hat ihren Abschlussbericht an die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Lisa Paus, den Bundesminister für Gesundheit, Prof. Dr. Karl Lauterbach, und den Bundesminister der Justiz, Dr. Marco Buschmann, übergeben.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Die Kommission hat sich ein Jahr lang ehrenamtlich mit den Fragen der Bundesregierung zum Schwangerschaftsabbruch und im Bereich Fortpflanzungsmedizin beschäftigt. Ich danke den 18 Expertinnen und Experten sehr für ihre intensive Arbeit. Ihre Empfehlungen bieten eine gute Grundlage für den nun notwendigen offenen und faktenbasierten Diskurs. Denn diesen braucht es bei den Themen Schwangerschaftsabbruch und unerfüllter Kinderwunsch – wir alle wissen, wie emotional diese sein können.“
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach: „Die Kommission hat hervorragende Arbeit geleistet. Ihre wissenschaftliche Expertise ist eine wesentliche Hilfe, um die komplexen ethischen Fragen zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin zu beantworten. Am Ende braucht es dafür aber einen breiten gesellschaftlichen und natürlich auch parlamentarischen Konsens. Danke der Kommission für die Arbeit und für die Anregungen zur Debatte.“
Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann: „Inwieweit es möglich wäre, den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuchs zu regeln, ist eine äußerst anspruchsvolle rechtliche, aber vor allem auch ethisch äußerst sensible und bedeutsame Frage. Ich danke der Kommission dafür, dass sie sich dieser Herausforderung gestellt hat und uns heute einen unabhängigen und wissenschaftlich fundierten Bericht übergibt. Als Bundesregierung werden wir den Bericht gründlich auswerten, insbesondere die verfassungs- und völkerrechtlichen Argumente werden wir prüfen. Diesen Auftrag nehmen gerade wir in unserem Hause als Verfassungsressort sehr ernst. Das gebietet uns nicht zuletzt das Verantwortungsbewusstsein für den sozialen Frieden in unserem Land.“
Die Kommission empfiehlt:
Schwangerschaftsabbrüche in der Frühphase der Schwangerschaft sollten rechtmäßig sein. Für Abbrüche in der mittleren Phase der Schwangerschaft steht dem Gesetzgeber ein Gestaltungsspielraum zu. Außerdem sollten wie bisher Ausnahmeregelungen vorgesehen sein, zum Beispiel bei einer Gesundheitsgefahr der Schwangeren.
Die Eizellspende könnte unter engen Voraussetzungen ermöglicht werden.
Wie erfolgreich der Kampf vieler Down-Syndrom-Initiativen gegen den Abbruch von Schwangerschaften bei erwartetem Kind mit Down-Syndrom unter solchen Bedingungen noch sein kann?
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Am 24. April soll im Bundestag ein fraktionsübergreifender Antrag zu den sogenannten Bluttests in erster Lesung beraten werden. Nachdem diese Bluttests im Jahr 2023 bei jeder dritten Schwangerschaft durchgeführt wurden, fordert der Antrag eine Untersuchung der Folgen. „Die Lebenshilfe begrüßt diese Initiative sehr“, so Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und frühere Bundesgesundheitsministerin. „Ob solche vorgeburtlichen Bluttests auf Trisomien wie das Down-Syndrom weiter als gesetzliche Kassenleistung zulässig sind, muss dringend überprüft werden.
Mit großer Sorge hat der Deutsche Caritasverband den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz – GVSG) zur Kenntnis genommen. Denn im Vergleich zum Ursprungsentwurf sind nun die drei Grundelemente, die vielversprechende neue Versorgungsansätze dargestellt hätten, entfernt worden:
Die Einteilung von Gesundheitsregionen, die hausärztlichen Primärversorgungszentren sowie – und dies ist besonders kritisch – die Gesundheitskioske!
Der Bundesgesundheitsminister, Prof. Karl Lauterbach, relativiert: das Gesetz gehe jetzt in die parlamentarischen Beratungen. Da könne und werde alles so geändert, dass die drängenden Probleme der Gesundheitsversorgung dennoch gelöst werden könnten. Klingt nach Hoffnung. Die Krankenkassen wollen aber nicht dafür zahlen müssen ohne etwas zu sagen zu haben. Es bleibt also spannend.
Hektik, zuviel Arbeit, zuwenig Personal - immer wieder wird in der öffentlichen Berichterstattung darauf verwiesen. Praxen kaputt - Gesundheit kaputt plakatieren Ärztevertretungen, Krankenhäuser in Not plakatieren die Eigentümer der Krankenhäuser. Also geht es immer darum in knapper werdender Zeit mehr Patienten behandeln zu können. Aber Menschen mit Down-Syndrom brauchen vor allem Zeit und Zuwendung. Gibt es also besondere Probleme von Menschen mit Down-Syndrom in unserem Gesundheitssystem?
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Eine Ernährungsumstellung und mehr Bewegung reichen oft aus, um den Blutzucker zu senken. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, kann man in einer speziellen Beratung klären. Ob deren Umsetzung dann in den Lebenswelten von Menschen mit Down-Syndrom möglich ist bleibt im Einzelfall zu klären.
Mehr Wissen: https://akds.info/blutzzucker
Die Diakonie Württemberg fordert von der Bundesregierung, ethisch vertretbare Bedingungen und Grenzen von Pränataldiagnostik zu definieren. Zum Welt-Down-Syndrom-Tag (21. März) macht Oberkirchenrätin Dr. Annette Noller, Vorstandsvorsitzende des Diakonischen Werks Württemberg, darauf aufmerksam, dass der nicht invasive Bluttest auf Trisomien (NIPT), seit er Kassenleistung ist, stark nachgefragt und nicht wie beabsichtigt nur in begründeten Einzelfällen angewandt wird.
Schon jetzt ist es durch die Telemedizin möglich, bestimmte ärztliche Leistungen über eine Entfernung hinweg zu erbringen. Hierbei können dauerhaft klinische Werte überwacht werden, die Diagnosefindung kann unterstützt werden und es kann Kontakt zu weit entfernten Expert*innen hergestellt werden. Wann und für wen diese Möglichkeiten sinnvoll sind ist aber jeweils einzeln zu bewerten.
Mit dem neuen Erklärvideo unseres Dachverbands BAG SELBSTHILFE möchten wir dazu beitragen, die Möglichkeiten und Grenzen der Telemedizin laienverständlich zu erläutern. Sie können sich den Film auf dem YouTube-Kanal der BAG SELBSTHILFE anschauen:
Video mit Untertitel: https://youtu.be/0-0f5b0QNtM
Video mit Audiodeskription: https://youtu.be/xk7MAlvRnfM
Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) stellt eine Webseite im Rahmen seines gesetzlichen Auftrages zur Verfügung, auf welcher allgemeinverständliche Gesundheitsinformationen für Bürgerinnen und Bürger zu finden sind.
Wir möchten Sie in diesem Zusammenhang insbesondere auf Informationen zur Darm-Spiegelung in Leichter Sprache hinweisen,
die unter folgendem Link zu finden sind: https://akds.info/darmspiegelung
Die Packungsgröße ist ein wichtiges Merkmal von Fertigarzneimitteln, also von Pillen, Tabletten und Tropfen, die im Voraus hergestellt und dann für die Abgabe an Patientinnen und Patienten in einer bestimmten Packung in den Verkehr gebracht werden. Die Packungsgröße orientiert sich dabei an der voraussichtlichen Behandlungsdauer. In Deutschland sind diese Größen normiert und mit den Kennzeichen N1, N2 und N3 versehen. Dieser Ratgeber erläutert, was die Kennzeichen bedeuten, warum sie eingeführt wurden und was Patientinnen und Patienten bei dem Thema beachten müssen.
Mehr finden Sie: https://akds.info/arzneimittelpackungen
Potenzierte Herausforderungen
Stuttgart (dzg). Der 21. März ist der Welt-Down-Syndrom-Tag. Was viele nicht wissen: Menschen mit Trisomie 21 leiden überdurchschnittlich häufig zusätzlich an der Autoimmunkrankheit Zöliakie. Um wieviel das Risiko gegenüber dem Bevölkerungsdurchschnitt erhöht ist, darüber ist sich die Forschung nach wie vor nicht einig. Während 1 Prozent der Gesamtbevölkerung als zöliakiebetroffen gilt, liegt die Zahl bei Menschen mit Trisomie 21 zwischen 2,6 und 19,6 Prozent – je nachdem, welcher Studie man folgt. Darauf weist die deutsche Zöliakie-Gesellschaft hin.
Neben Rückenschmerzen zählen Knieschmerzen zu den häufigsten Leiden der Deutschen. Regelmäßige Bewegung und eine Stärkung der Muskulatur durch Sport kann den Einsatz einer Knieendoprothese hinauszögern.
Das Kniegelenk ist das größte und kräftigste Gelenk im menschlichen Körper und von zentraler Bedeutung für unsere Mobilität. Ein Wunderwerk miteinander verzahnter Knochen-, Knorpel-, Muskel-, Band- und Sehnenstrukturen, das im Idealfall durch eine kräftige Oberschenkelmuskulatur in seiner Bewegung und Form bestimmt und gehalten wird. Doch so komplex seine Struktur, so hoch ist leider auch seine Stör- und Schmerzanfälligkeit für Schwellungen, Entzündungen oder andere unangenehme Symptome. Egal, ob der durch den Sport bedingte Meniskusriss, der Knorpelschaden oder die mit zunehmendem Alter voranschreitende Arthrose, für Betroffene ist dies stets mit größerem Schmerz verbunden. Ganz ähnlich den Leiden am Rücken, kann Bewegung und eine gestärkte Muskulatur Schmerzen vermeiden.
Mehr erfahren Sie bei der BARMER: https://akds.info/knie
Die neu erarbeitete Patientenleitlinie steht kostenlos im Internet bereit. Sie bietet Menschen mit Bluthochdruck und ihren Angehörigen ausführliche Informationen über die verschiedenen Untersuchungs- und Behandlungsmöglichkeiten und zum eigenständigen Umgang mit der Erkrankung. Grundlage dieser Informationen ist die Nationale VersorgungsLeitlinie Hypertonie.
Eine aktuelle Information des Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ).
In Deutschland gehört Bluthochdruck zu den Volkskrankheiten – etwa jede dritte erwachsene Person ist betroffen. Es gibt verschiedene Risikofaktoren, zum Beispiel Alter, erbliche Veranlagung, ungesunde Lebensgewohnheiten oder bestimmte Erkrankungen. Ein dauerhaft hoher Blutdruck schädigt die Blutgefäße und erhöht das Risiko für schwere Herz-Kreislauf-Erkrankungen einschließlich Herzinfarkt, Herzschwäche und Schlaganfall.
Patientenleitlinie – Informationen zum Lebensstil und Medikamenten
Ziel der Patientenleitlinie ist es, Menschen mit Bluthochdruck evidenzbasiert zu informieren und eine gemeinsame Entscheidungsfindung zu fördern. Sie erfahren, nach welchen Kriterien und Maßgaben ihre Krankheit idealerweise festgestellt und behandelt werden sollte. So erklärt die Patientenleitlinie leicht verständlich, wie ein veränderter Lebensstil helfen kann, den Blutdruck zu senken. Dazu gehören zum Beispiel: Bewegung, Abbau von Stress, ausgewogene Ernährung mit wenig Salz und bei Übergewicht abnehmen. Wenn die Verhaltensänderungen nicht ausreichen, sind blutdrucksenkende Medikamente empfehlenswert. Für vier Medikamenten-Gruppen gibt es verlässliche Studiendaten und langjährige Erfahrungen: ACE-Hemmer, Sartane, Kalziumkanal-Blocker und Thiazid-artige Diuretika/Thiazide. Sie können den Blutdruck senken und wirksam vor Folgekrankheiten schützen. Deshalb kommen sie als Medikamente der ersten Wahl zum Einsatz.
Außerdem erläutert die umfassende Patientenleitlinie, wie man den Blutdruck richtig misst, was man unter Zielwerten versteht und was für betroffene Frauen mit Kinderwunsch wichtig ist. Zudem wurden eigene Kapitel zu den Themen “Was tun, wenn die Medikamente nicht wirken” und “Einen Notfall erkennen” entwickelt.
Weitere Gesundheitsinformationen zum Thema “Bluthochdruck”
Zusätzlich zur ausführlichen Patientenleitlinie gibt es die Kurzinformation “Bluthochdruck – Was gehört zur Behandlung?”. Diese stellt kompakt und allgemein verständlich wichtige Inhalte dar und ist auch in Leichter Sprache sowie in sechs Fremdsprachen verfügbar. Des Weiteren stehen 15 Informationsblätter zur Verfügung, die häufige Fragen von Menschen mit Bluthochdruck beantworten.
Grundlage – Nationale VersorgungsLeitlinie Hypertonie
Wissenschaftliche Grundlage dieser Patientenleitlinie ist die Nationale VersorgungsLeitlinie (NVL) Hypertonie. Auf Basis aktueller Studien gibt die NVL Empfehlungen zur Untersuchung und zur Behandlung der Erkrankung wieder.
Das Programm für Nationale VersorgungsLeitlinien steht unter der Trägerschaft von Bundesärztekammer, Kassenärztlicher Bundesvereinigung und der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften. Mit der Durchführung wurde das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin beauftragt.
So finden Sie die Dokumente im Internet
Die Patientenleitlinie und weitere Materialien stehen für jeden kostenfrei zum Download zur Verfügung.
Der Anteil an übergewichtigen Kindern und Erwachsenen steigt weltweit. Übergewicht, das bedeutet laut Definition der WHO einen Body Mass Index (BMI) von 25 oder mehr zu haben. Hierzulande sind laut Deutscher Adipositas-Gesellschaft etwa 17 Millionen Menschen betroffen. In der Perspektive der Ärzte auf die Zivilisationskrankheit Adipositas wurde rasch sichtbar: Es ist eine vielschichtige Erkrankung, die ein großes Risiko für die Gesundheit darstellt. Adipositas hat negative Konsequenzen für das Organsystem und wird mit zahlreichen chronischen Komorbiditäten assoziiert. „Wer stark übergewichtig ist, hat ein erhöhtes Risiko für viele Krankheiten, etwa Typ-2-Diabetes, verschiedene Krebsarten, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder chronische Atemwegserkrankungen“, so Urs Schaden, Facharzt für Innere Medizin mit den Schwerpunkten Diabetologie und Ernährungsmedizin aus Düsseldorf.
Bericht und Video der Veranstaltung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein: https://akds.info/adipositas-KOSA
Anlässlich des Weltfrauentages am 8. März 2024 macht der bvkm darauf aufmerksam, dass die dauerhafte Pflege eines Kindes mit Behinderung die Gesundheit der pflegenden Mütter gefährdet. Immer noch sind es Frauen, die den Großteil der Pflegearbeit übernehmen. In einem Positionspapier fordert der bvkm deshalb gemeinsam mit seiner Bundesfrauenvertretung einen Zusatzurlaub für pflegende Angehörige und weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheit von pflegenden Müttern.
Der NIPT musste früher selbst bezahlt werden, seit Juli 2022 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen in bestimmten Fällen die Kosten. Schwangere Frauen können ihr Blut untersuchen lassen, um herauszufinden, ob ihr Kind Anzeichen für eine Behinderung hat. Zum Beispiel das Down-Syndrom, auch Trisomie 21 genannt. Diese Bluttests sind aber nicht sicher, teilweise zeigen sie eine Behinderung an, auch wenn das Kind keine Behinderung hat. Je jünger die werdende Mutter ist, desto größer ist die Fehlerrate. Das Kind hat also gar kein Down-Syndrom, obwohl der Test zu diesem Ergebnis kommt.
Typisch für eine Netzhautablösung sind Lichtblitze, Schatten oder dunkle Flecken im Sichtfeld. Bemerkt man diese Symptome, ist schneller augenärztlicher Rat wichtig.
Zum Überblick: https://akds.info/netzhautabloesung
In eigener Sache!
wir haben neben der Kategorie Informationen (die für so ziemlich alle Nachrichten dienen kann) uns jetzt vor allem auf Gesundheit und Wohnformen beschränkt. Die Kategorien sollen der Übersichtlichkeit dienen. Aber wer jetzt schaut: da steht ja nix (oder fast nix Aktuelles). Das liegt daran, dass wir die Kategorien erst in diesem Monat angelegt haben. Wir werden jetzt beginnen dort auch Nachrichten einzustellen. Also nur etwas Geduld. Und damit das niemand verpasst haben wir diese Information in alle Kategorien gestellt.
Blog: 13.02.2024
Zöliakie
Übelkeit, Bauchschmerzen oder Durchfall können zahlreiche Ursachen haben. Eine davon ist die Zöliakie. Bei dieser Erkrankung wird Gluten, ein in vielen Getreidesorten enthaltenes Eiweiß, nicht vertragen. Eine Zöliakie lässt sich nicht heilen, aber mit einer glutenfreien Ernährung gut behandeln.
https://akds.info/zöliakie
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