Gesundheit
Am 12. und 13. Juni tagt die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) im Ostseebad Lübeck-Travemünde. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) appelliert eindringlich an Bundesgesundheitsminister Lauterbach und die Gesundheitsminister:innen der Länder, die Pflegekrise mit Priorität zu behandeln und nachhaltige Lösungen auf den Weg zu bringen.
… mit Folgen für die Erwerbsarbeit.
Befragung zeigt: Fast jede vierte Hauptpflegeperson im Alter zwischen 18 und 65 Jahren hat die eigene Erwerbstätigkeit aufgrund der Übernahme von häuslicher Pflege reduziert oder ganz aufgegeben
Schmerzt die Hüfte immer häufiger etwa beim Gehen oder Treppensteigen, kann eine Hüftarthrose der Grund sein. Sie entwickelt sich über mehrere Monate, oft sogar Jahre. Heilbar ist sie zwar nicht, aber gut behandelbar. Was bei Hüftarthrose helfen kann, lesen Sie in den aktualisierten und erweiterten Informationen des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen mit geprüften Links.
Wie entwickelt sich die Einnahmenstruktur der GKV seit 2009? Wie gestalten sich die Leistungsausgaben bei den Innungskrankenkassen bzw. ihren Mitbewerbern seit 2019? Wie hoch sind die Fondszuweisungen zur Deckung der Leistungsausgaben je Kassenart seit 2019? Diese und zahlreiche andere Fragen beantwortet die diesjährige „Zahlen, Daten und Fakten“-Broschüre des IKK e.V., der Interessenvertretung der Innungskrankenkassen, die gerade erschienen ist. In einem großen Datenteil widmet sich die Broschüre wichtigen Aspekten und spannenden Informationen rund um die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und weist langfristige Trends auf. Das 60-seitige, aktualisierte und erweiterte Kompendium, das bereits zum 15. Mal erscheint, berücksichtigt die neuesten Daten aus dem Jahr 2023. Es richtet sich an Akteure des Gesundheitswesens, Politik- und Medienvertreter sowie an Brancheinteressierte.
Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen informiert auf seiner Website sachlich und ohne eigene wirtschaftliche Interessen über verschiedene Themen. Von Schilddrüsenerkrankungen können auch Menschen mit Down-Syndrom betroffen sein.
150 bis 300 Minuten sollten es schon sein. Soviel Zeit für Ausdauer- und Krafttraining empfiehlt die Weltgesundheitsorganisation (WHO) Erwachsenen pro Woche. Eigentlich wissen wir ganz genau, dass
Bewegung guttut. Trotzdem lässt sich der innere Schweinehund manchmal nur schwer überwinden. Die vielen Annehmlichkeiten unserer modernen Welt – Auto, Bürojob, Fahrstühle, Lieferdienste – tragen ihren Teil dazu bei. Sie haben aber ihren Preis. Bewegungsmangel spielt in der gleichen Liga wie die Klassiker Rauchen, Bluthochdruck oder Diabetes. Die gute Nachricht: Menschen sind genetisch auf Bewegung programmiert.
Letztendlich kommt es nicht darauf an, Minuten zu zählen, sondern dass überhaupt etwas gemacht wird.
55 Prozent der Menschen mit Beeinträchtigungen treiben nie Sport, während dies bei Menschen ohne Beeinträchtigungen 32 Prozent sind. Auch bei Kindern und Jugendlichen bestätigt sich dieser Trend. Immerhin 39 Prozent der Kinder und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen sind nie sportlich aktiv, bei Kindern und Jugendlichen ohne Beeinträchtigungen sind es nur 27 Prozent. Das geht aus dem Teilhabebericht der Bundesregierung hervor.
Vom Ziel einer gleichberechtigten Teilhabe sind wir noch weit entfernt - Interview mit Prof. Dr. Thomas Abel
aus dem Newsletter der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation
Jürgen Hohnl vom Verband der Innungskrankenkassen: „Mit dem GVSG setzt sich die Linie der Gesetzesvorhaben fort, bei denen weniger die vorhandenen Strukturen nachhaltig und effizient ausgestaltet werden, sondern entweder Parallelstrukturen geschaffen oder mehr finanzielle Mittel ‚gießkannengleich‘ in die vorhandenen Strukturen fließen sollen. Angesichts der finanziellen Situation der GKV sind die Zurverfügungstellung von weiteren finanziellen Mitteln und die Abschaffung von Steuerungsoptionen der falsche Weg.
Zwar wurden aus dem Gesetzentwurf z. B. die viel diskutierten und aus Sicht der Innungskrankenkassen überflüssigen Gesundheitskioske gestrichen. Aber mit der Entbudgetierung der ambulanten hausärztlichen Leistungen, der jährlichen Versorgungspauschale zur Behandlung chronisch kranker Patientinnen und Patienten sowie der Vorhaltepauschale für die Wahrnehmung des hausärztlichen Versorgungsauftrages wird über Beitragsmittel verfügt, die nicht vorhanden sind. Gerade in den sich überschneidenden finanziellen Anreizsystemen sehen die Innungskrankenkassen die Gefahr der Strategieanfälligkeit und eine Belastung für die finanzielle Entwicklung – ohne dass die beabsichtigte Wirkung tatsächlich gesichert ist.
Aus Sicht der Innungskrankenkassen hat Minister Lauterbach es mit dem GSVG – wie auch schon mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) – nicht geschafft, die Versorgung der Patientinnen und Patienten und das Gesundheitssystem insgesamt zukunftsfest zu stärken.“
Warum wir auf der Website des Elternverbands darüber berichten? Weil es auch immer um die Versorgung unserer Kinder (jeden Alters) geht. Die werden, schwächer als viele andere Patientinnen und Patienten, unter den Verschlechterungen besonders leiden müssen, wahrscheinlich unbemerkt von der politischen Öffentlichkeit.
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Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) hat einen Prototyp für die Beantragung von Reha- und Teilhabeleistungen entwickelt. Das vom Bundesarbeitsministerium geförderte Projekt soll einen trägerübergreifend abgestimmten digitalen Antrag ermöglichen. Je nach Fall ist laut Gesetz einer von sieben Trägern zuständig, etwa Krankenkasse, Renten- oder Unfallversicherung. Es geht um Angebote wie medizinische und berufliche Rehabilitation sowie verschiedene Leistungen für Menschen mit Behinderungen. Bis zum 15. Mai kann der Prototyp getestet werden.
Von Seiten der Ärzteschaft werden immer wieder Anforderungen an die Betreuer gestellt, die mit der Gesetzeslage nicht vereinbar sind – Einwilligungsfähigkeit aber auch Einwilligungsunfähigkeit der Betreuten werden oft nicht oder nur sehr vereinfacht gesehen. Auch beim Umgang mit Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten gibt es häufig Unsicherheiten. Erschwert wird dies in Fällen von Ehegatten auch durch das neue Ehegattennotvertretungsrecht.
Unsicherheiten bestehen auch aufgrund der sich mit dem 1.1.2023 geänderten betreuungsrechtlichen Vorschriften in den §§ 1827-1834 BGB (neu). In einer Online Schulung “Betreueraufgaben bei übertragener Gesundheitsfürsorge” gibt es einen umfassenden Überblick über die Änderungen und Auswirkungen durch die Betreuungsrechtsreform.
Teilnehmer erfahren u. a., auf welche Stolperfallen Sie achten müssen und welche Maßnahmen der Genehmigung des Betreuungsgerichts bedürfen.
Wer an diesem Seminar am 30.04.2024 (online) teilnehmen möchte kann zu den Seminargebühren einen Zuschuss des Vereins erhalten.
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Die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin hat ihren Abschlussbericht an die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Lisa Paus, den Bundesminister für Gesundheit, Prof. Dr. Karl Lauterbach, und den Bundesminister der Justiz, Dr. Marco Buschmann, übergeben.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Die Kommission hat sich ein Jahr lang ehrenamtlich mit den Fragen der Bundesregierung zum Schwangerschaftsabbruch und im Bereich Fortpflanzungsmedizin beschäftigt. Ich danke den 18 Expertinnen und Experten sehr für ihre intensive Arbeit. Ihre Empfehlungen bieten eine gute Grundlage für den nun notwendigen offenen und faktenbasierten Diskurs. Denn diesen braucht es bei den Themen Schwangerschaftsabbruch und unerfüllter Kinderwunsch – wir alle wissen, wie emotional diese sein können.“
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach: „Die Kommission hat hervorragende Arbeit geleistet. Ihre wissenschaftliche Expertise ist eine wesentliche Hilfe, um die komplexen ethischen Fragen zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin zu beantworten. Am Ende braucht es dafür aber einen breiten gesellschaftlichen und natürlich auch parlamentarischen Konsens. Danke der Kommission für die Arbeit und für die Anregungen zur Debatte.“
Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann: „Inwieweit es möglich wäre, den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuchs zu regeln, ist eine äußerst anspruchsvolle rechtliche, aber vor allem auch ethisch äußerst sensible und bedeutsame Frage. Ich danke der Kommission dafür, dass sie sich dieser Herausforderung gestellt hat und uns heute einen unabhängigen und wissenschaftlich fundierten Bericht übergibt. Als Bundesregierung werden wir den Bericht gründlich auswerten, insbesondere die verfassungs- und völkerrechtlichen Argumente werden wir prüfen. Diesen Auftrag nehmen gerade wir in unserem Hause als Verfassungsressort sehr ernst. Das gebietet uns nicht zuletzt das Verantwortungsbewusstsein für den sozialen Frieden in unserem Land.“
Die Kommission empfiehlt:
Schwangerschaftsabbrüche in der Frühphase der Schwangerschaft sollten rechtmäßig sein. Für Abbrüche in der mittleren Phase der Schwangerschaft steht dem Gesetzgeber ein Gestaltungsspielraum zu. Außerdem sollten wie bisher Ausnahmeregelungen vorgesehen sein, zum Beispiel bei einer Gesundheitsgefahr der Schwangeren.
Die Eizellspende könnte unter engen Voraussetzungen ermöglicht werden.
Wie erfolgreich der Kampf vieler Down-Syndrom-Initiativen gegen den Abbruch von Schwangerschaften bei erwartetem Kind mit Down-Syndrom unter solchen Bedingungen noch sein kann?
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Am 24. April soll im Bundestag ein fraktionsübergreifender Antrag zu den sogenannten Bluttests in erster Lesung beraten werden. Nachdem diese Bluttests im Jahr 2023 bei jeder dritten Schwangerschaft durchgeführt wurden, fordert der Antrag eine Untersuchung der Folgen. „Die Lebenshilfe begrüßt diese Initiative sehr“, so Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und frühere Bundesgesundheitsministerin. „Ob solche vorgeburtlichen Bluttests auf Trisomien wie das Down-Syndrom weiter als gesetzliche Kassenleistung zulässig sind, muss dringend überprüft werden.
Mit großer Sorge hat der Deutsche Caritasverband den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz – GVSG) zur Kenntnis genommen. Denn im Vergleich zum Ursprungsentwurf sind nun die drei Grundelemente, die vielversprechende neue Versorgungsansätze dargestellt hätten, entfernt worden:
Die Einteilung von Gesundheitsregionen, die hausärztlichen Primärversorgungszentren sowie – und dies ist besonders kritisch – die Gesundheitskioske!
Der Bundesgesundheitsminister, Prof. Karl Lauterbach, relativiert: das Gesetz gehe jetzt in die parlamentarischen Beratungen. Da könne und werde alles so geändert, dass die drängenden Probleme der Gesundheitsversorgung dennoch gelöst werden könnten. Klingt nach Hoffnung. Die Krankenkassen wollen aber nicht dafür zahlen müssen ohne etwas zu sagen zu haben. Es bleibt also spannend.
Hektik, zuviel Arbeit, zuwenig Personal - immer wieder wird in der öffentlichen Berichterstattung darauf verwiesen. Praxen kaputt - Gesundheit kaputt plakatieren Ärztevertretungen, Krankenhäuser in Not plakatieren die Eigentümer der Krankenhäuser. Also geht es immer darum in knapper werdender Zeit mehr Patienten behandeln zu können. Aber Menschen mit Down-Syndrom brauchen vor allem Zeit und Zuwendung. Gibt es also besondere Probleme von Menschen mit Down-Syndrom in unserem Gesundheitssystem?
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Eine Ernährungsumstellung und mehr Bewegung reichen oft aus, um den Blutzucker zu senken. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, kann man in einer speziellen Beratung klären. Ob deren Umsetzung dann in den Lebenswelten von Menschen mit Down-Syndrom möglich ist bleibt im Einzelfall zu klären.
Mehr Wissen: https://akds.info/blutzzucker
Die Diakonie Württemberg fordert von der Bundesregierung, ethisch vertretbare Bedingungen und Grenzen von Pränataldiagnostik zu definieren. Zum Welt-Down-Syndrom-Tag (21. März) macht Oberkirchenrätin Dr. Annette Noller, Vorstandsvorsitzende des Diakonischen Werks Württemberg, darauf aufmerksam, dass der nicht invasive Bluttest auf Trisomien (NIPT), seit er Kassenleistung ist, stark nachgefragt und nicht wie beabsichtigt nur in begründeten Einzelfällen angewandt wird.
Schon jetzt ist es durch die Telemedizin möglich, bestimmte ärztliche Leistungen über eine Entfernung hinweg zu erbringen. Hierbei können dauerhaft klinische Werte überwacht werden, die Diagnosefindung kann unterstützt werden und es kann Kontakt zu weit entfernten Expert*innen hergestellt werden. Wann und für wen diese Möglichkeiten sinnvoll sind ist aber jeweils einzeln zu bewerten.
Mit dem neuen Erklärvideo unseres Dachverbands BAG SELBSTHILFE möchten wir dazu beitragen, die Möglichkeiten und Grenzen der Telemedizin laienverständlich zu erläutern. Sie können sich den Film auf dem YouTube-Kanal der BAG SELBSTHILFE anschauen:
Video mit Untertitel: https://youtu.be/0-0f5b0QNtM
Video mit Audiodeskription: https://youtu.be/xk7MAlvRnfM
Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) stellt eine Webseite im Rahmen seines gesetzlichen Auftrages zur Verfügung, auf welcher allgemeinverständliche Gesundheitsinformationen für Bürgerinnen und Bürger zu finden sind.
Wir möchten Sie in diesem Zusammenhang insbesondere auf Informationen zur Darm-Spiegelung in Leichter Sprache hinweisen,
die unter folgendem Link zu finden sind: https://akds.info/darmspiegelung
Die Packungsgröße ist ein wichtiges Merkmal von Fertigarzneimitteln, also von Pillen, Tabletten und Tropfen, die im Voraus hergestellt und dann für die Abgabe an Patientinnen und Patienten in einer bestimmten Packung in den Verkehr gebracht werden. Die Packungsgröße orientiert sich dabei an der voraussichtlichen Behandlungsdauer. In Deutschland sind diese Größen normiert und mit den Kennzeichen N1, N2 und N3 versehen. Dieser Ratgeber erläutert, was die Kennzeichen bedeuten, warum sie eingeführt wurden und was Patientinnen und Patienten bei dem Thema beachten müssen.
Mehr finden Sie: https://akds.info/arzneimittelpackungen
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