Das geht nach Angaben des evangelischen Wohlfahrtsverbands aus einer selbst durchgeführten Erhebung unter mehr als 500 seiner Einrichtung hervor. Demnach hat ein Drittel eine Liquiditätsreserve von nur noch höchstens 90 Tagen. Die Diakonie nannte die Umfrage ein Alarmsignal. Wahrscheinlich sind auch andere Träger von Pflegediensten ähnlich betroffen. Die häusliche Versorgung pflegebedürftiger Menschen sei akut gefährdet. Als Grund für die schwierige Wirtschaftslage werden unter anderem gestiegene Personal- und Sachkosten sowie Zahlungsverzug der Kostenträger genannt. Die Diakonie forderte eine sofortige Anpassung der Pflegesätze. Unsere eigenen Beobachtungen weisen darauf hin, dass die aktuellen Probleme nur teilweise mit mehr Geld anzugehen sind. Ein dadurch nicht lösbares Problem ist auch der Personalmangel. So lassen sich selbst mit guten finanziellen Anreizen in einigen Regionen keine Pflegekräfte gewinnen. Aus unserer Sicht wären deshalb Erhöhungen von Pauschalen an die bewährten Träger keine Lösung, sie würden nur an anderer Stelle die Finanzknappheit verschärfen.
Teilweise gibt es massive Zahnfleischprobleme (Gingivitis + Parodontitis). Einen Tipp haben wir aus Kreisen unserer Mitglieder erhalten. Tägliches Spülen mit Rapsöl (1 Minute abends nach dem Zähneputzen) reduziert die Keimlast im Mund erheblich. Nach nicht einmal einem Jahr sind die Zahnfleischverhältnisse sehr gebessert. Selbst nach dem unangenehmen Sondentest zur Feststellung der Taschentiefe des Zahnfleischs sind selten Blutungen festzustellen. Da es sich um eine schmerzlose Aktion mit großem Verbesserungspotenzial handelt wollen wir diesen Tipp hier schnell weitergeben. Haben Sie Erlebnisse “rund um die Zähne”?
Schreiben Sie uns an .(Javascript muss aktiviert sein, um diese Email-Adresse zu sehen)
Beschwerdemöglichkeiten sind kaum bekannt
Rund 54 Prozent der Patientinnen und Patienten wissen nicht, wo sie sich bei Problemen mit einer Arztpraxis oder einem Krankenhaus beschweren können. So das Ergebnis des „TK-Monitors Patientensicherheit 2023”.
Kassenärztliche Vereinigungen wimmeln ab, Ärztekammern sind oft unbekannt jenseits der Stadt, in der sie ihren Sitz haben. Wenn es dennoch mal zu einer Beschwerde kommt verläuft sie oft im Sand.
“Patientensicherheit ist ein Thema, das die Mehrheit der Versicherten bewegt und an dem sie aktiv mitgestalten wollen”, so Thomas Ballast, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der TK. “Insofern sehen wir den TK-Monitor als ein zentrales Instrument, um die Kultur der Patientensicherheit in Deutschland weiterzuentwickeln.”
Wenn Sie mehr erfahren wollen: https://akds.info/tk-monitor-patsich
Und wenn Sie eigene Erfahrungen haben: Schreiben Sie uns an .(Javascript muss aktiviert sein, um diese Email-Adresse zu sehen)
Am 09.11.2023 fand die 28. Plattform Gesundheit des IKK e.V. mit dem Thema „Gesundheitsdaten: Von Patientennutzen und Profitversprechen“ statt. Fazit der Veranstaltung, an der wir teilgenommen haben, war, dass die von der Politik angestoßene digitale Aufholjagd überfällig ist. Um sie erfolgreich zu realisieren, benötige es eine Aufklärung der Versicherten, die sie zu mündigen Dateneignern mache, eine Aufbereitung und Einspeisung strukturierter Daten, Interoperabilität, Opt-out-Regelung, Praktikabilität und eine technische Vereinfachung.
Die Unstatistik des Monats Oktober ist ein LinkedIn-Beitrag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV). Unter der auffälligen Überschrift „45 Prozent fahren mit dem Rad zur Arbeit“ wird eine Grafik gezeigt, die herausstellt, dass das Fahrrad „mehr als nur ein Freizeitspaß“ sei. „Fahrräder und E-Bikes erobern unseren Alltag“, behauptet das BMDV. In der Tat wäre es recht bemerkenswert, wenn trotz der traditionell recht autofreundlichen Politik inzwischen fast halb Deutschland mit dem Rad zur Arbeit führe.
Lesen Sie mehr: https://down-syndrom.org/pdf/231025_PM_Unstatistik_radeln.pdf
Die Werkstätten sind unverzichtbar, viele unserer Töchter und Söhne hätten ohne diese Möglichkeit keine sinnvolle Beschäftigung. Sie würden sich “zu Tode langweilen” oder Schlimmeres. Andererseits steht das Konzept der Werkstätten unter Druck. Nicht zuletzt bei der Staatenprüfung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) wurde Deutschland schon recht kritisch “angezählt”: die Aussonderung von Menschen mit Behinderungen u. a. auch in diese Werkstätten ist ein Verstoß gegen das Postulat der Inklusion.
Eine Studie zum Entgelt und zu Alternativen in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen zeigt, dass eine Reform zur Gleichstellung dringend nötig ist.
Weit unter Mindestlohn
Die schlechte Bezahlung weit unter dem Mindestlohn und die geringe Vermittlungsquote von behinderten Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch Werkstätten für behinderte Menschen wird schon seit vielen Jahren kritisiert. Eine aktuell vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlichte Studie zeigt nach Ansicht des Verein für Menschenrechte und Gleichstellung Behinderter NETZWERK ARTIKEL 3 den dringenden Handlungsbedarf in diesem Bereich. „Im Jahr 2021 betrug das Durchschnittsentgelt in Werkstätten für behinderte Menschen gerade einmal 226 Euro pro Monat. Zudem kommen die Werkstätten ihrem Vermittlungsauftrag auf den allgemeinen Arbeitsmarkt so gut wie nicht nach. 2019 wurden von den ca. 300.000 Werkstattbeschäftigten gerade einmal 0,35 Prozent auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt“, kritisiert Prof. Dr. Sigrid Arnade vom Vorstand des NETZWERK ARTIKEL 3.
Mehr dazu: https://www.fokus-sozialrecht.de/wfbm-entgelt-alternativen
Inflationsausgleichs-Sonderzahlung für Betreuungsvereine
Die Vergütung für berufliche Betreuer, Betreuungsvereine und ehrenamtliche Betreuer soll zeitlich begrenzt erhöht werden. Die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben einen Gesetzentwurf (Drucksache 20/8864) vorgelegt, mit dem eine Inflationsausgleichs-Sonderzahlung ermöglicht werden soll. Damit reagieren die Fraktionen auf die stark gestiegenen Preise und auf die erhöhten Personalkosten. Diese würden vor allem bei Betreuungsvereinen anfallen, die ihre Mitarbeitenden nach TVöD bezahlen und den jüngsten Tarifabschluss umsetzen müssen. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Sonderzahlung soll sich an diesem Tarifabschluss orientieren.
Gesetzentwurf: https://dserver.bundestag.de/btd/20/088/2008864.pdf
Unter Vorsitz der Arbeiterwohlfahrt e.V. (AWO) als dem derzeit federführenden Verband in der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) wird aufgrund der Sparpläne der Bundesregierung zu einer Kundgebung in Berlin am 8. November 2023 aufgerufen: »#Sozialkürzungen stoppen!« Auf der Website der AWO finden sich alle Infos zur Kundgebung gegen die Kürzungen im Bundeshaushalt.
https://awo.org/kundgebung-gegen-die-sparplaene-der-bundesregierung
Seit November 2022 ist die Finanzierung der Begleitung von Menschen mit Behinderung im Krankenhaus gesetzlich geregelt. Nun soll geprüft werden, wie praktikabel und wirksam die neuen Vorschriften sind. Wir sind an der Überprüfung beteiligt und würden uns freuen, wenn Sie uns dabei unterstützen und bis zum 10. November an unserer Umfrage teilnehmen. Wir gehören übrigens zum Fachverband LEBENSHILFE.
https://www.surveymonkey.de/r/8DD8HNV
Von der Bundesregierung geplant sind fortlaufende verständliche interaktive Informationen darüber, an welchem Krankenhausstandort in Deutschland welches Leistungsangebot (Leistungsgruppen) mit welcher Häufigkeit und welcher fachärztlichen und pflegerischen Ausstattung erbracht wird. Darüber hinaus soll der sogenannte Krankenhausatlas patientenrelevante Qualitätsergebnisse wie Komplikationsraten, Mortalitätsraten etc. enthalten. Positiv ist auch die geplante Einteilung der Krankenhäuser in Versorgungsstufen (von der Grundversorgung bis Maximalversorgung) als Orientierungshilfe für die Patientinnen und Patienten bei der Suche nach einem geeigneten Krankenhaus.
Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen veranstaltet am 9. November gemeinsam mit dem Deutschen Institut für Menschenrechte ein Fachgespräch „Gewaltschutz in der Eingliederungshilfe im Licht des § 37a SGB IX“ im Kleisthaus in Berlin.
Eine gute Idee den Datenschutz auch Kindern bereits zu erklären. Wenn man nur daran denkt, ab welchem Alter heute der Besitz dieser universell einsetzbaren Mobiltelefone, was sag ich? Handys, Smartphones oder was auch immer zu beobachten ist. Und wenn man in meinem Alter damit auch noch nicht so recht klar kommt? Dann hilft ja vielleicht der Blick in Texte in einfacher Sprache, oder gleich Videos? Und diese Lücke hat der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) gefüllt: Die Inhalte orientieren sich am Pixi-Wissen “Was ist Datenschutz?”, dass der BfDI ebenfalls kostenlos zur Verfügung stellt. Schauen Sie mal rein: https://akds.info/pixiwissen
Impfungen gehören zur sogenannten Primärprävention, auf die gesetzlich Versicherte einen Anspruch haben. Impfungen verhindern zahlreiche Infektionskrankheiten, die einen schweren Verlauf nehmen oder sogar zum Tod führen können.
Eine detaillierte Aufstellungen welche Impfungen in welchem Alter empfohlen werden (und wie sie bezahlt werden) erhalten Sie auf der Website der AOK unter https://akds.info/impfenherbst2023
Es besteht dringender Handlungsbedarf bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vor allem im Bereich inklusiver Bildung (Artikel 24 UN-BRK)!Das ist die Botschaft eines Offenen Briefes, der heute in Berlin an die Minister Hubertus Heil (BMAS) und Bettina Stark-Watzinger (BMBF) übergeben wurde.Initiatorinnen der Aktion sind Eltern von Kindern mit Behinderung aus mehreren Bundesländern, die am 29./30. August bei der UNO in Genf anlässlich der Staatenprüfung Deutschlands zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention gegen die fehlende Realisierung der inklusiven Bildung protestiert hatten.Unterzeichnet haben den Brief mehr als 140 Verbände und Organisationen sowie mehr als 1.400 Einzelpersonen aus ganz Deutschland, darunter viele Eltern von Kindern mit Behinderung und in der Bildungspraxis und der Wissenschaft Tätige.In der heutigen Episode sprechen wir über den Brief und die Aktion vom Verein Mittendrin e.V. in Genf ende August bei der Staatenprüfung.
Der Arbeitskreis Down-Syndrom Deutschland e. V. hat den Aufruf unterzeichnet.
Einverstanden oder eher nicht? Schreiben Sie uns an .(Javascript muss aktiviert sein, um diese Email-Adresse zu sehen)
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach hat gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern aus den Bereichen Politik und Zivilgesellschaft den Erarbeitungsprozess des Aktionsplans für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen auf den Weg gebracht. Damit soll ein wesentlicher Beitrag geleistet werden, Hindernisse beim Zugang zur Versorgung für die Menschen in all ihrer Verschiedenheit und Vielfalt abzubauen.
Wir waren an dem Tag beim Gedenken an die Transporte von Grunewald in die Konzentrationslager. Wir haben den Minister gebeten uns zu einem späteren Zeitpunkt noch anzuhören. Denn der Faktor ZEIT spielt bei unseren Überlegungen eine große Rolle. Und an Zeit zur Kommunikation mit Menschen mit Down-Syndrom fehlt es im Gesundheitssystem an allen Ecken und Kanten.
Schreiben Sie uns an .(Javascript muss aktiviert sein, um diese Email-Adresse zu sehen)
Angesichts der Kürzungspläne im Bundeshaushalt warnen die Wohlfahrtsverbände Arbeiterwohlfahrt (AWO), Diakonie Deutschland und der Paritätische vor einem Zusammenbruch der sozialen Infrastruktur. Viele soziale Angebote in ganz Deutschland drohen vollständig wegzubrechen, da gestiegene Kosten finanziell nicht ausreichend kompensiert werden können. Trotz steigender Nachfrage mussten vielerorts bereits Angebote und Hilfen eingeschränkt bzw. reduziert oder sogar ganz eingestellt werden. Darüber hinaus drohen kurzfristig weitere Kürzungen ihrer Einnahmen.
Sind Sie betroffen? Schreiben Sie uns an .(Javascript muss aktiviert sein, um diese Email-Adresse zu sehen)
Wir haben fast zwei Wochen Pause gemacht. Haben Sie es gemerkt? Dann gehören Sie zu den treuen Leserinnen und Lesern für die wir diese Website täglich aktuell halten. Wenn Sie es nicht gemerkt haben? Macht nichts, dann haben Sie nichts versäumt und wir keinen Fehler gemacht.
Wenn Sie sich daran gestört haben und die Nachrichten vermissten, dann sollten Sie einmal darüber nachdenken selber auch aktiv zu werden im Sinne von SELBSTHILFE. Wir suchen aktive Redakteure, die diese Website nutzen wollen und Nachrichten und Informationen von und für Menschen mit Down-Syndrom ins Internet stellen wollen.
Schreiben Sie uns an .(Javascript muss aktiviert sein, um diese Email-Adresse zu sehen)
Die völlig neu überarbeitete und erweiterte Auflage des Lebenshilfe-Ratgebers „Recht auf Teilhabe“ mit Rechtsstand 1. Januar 2023 liegt jetzt druckfrisch vor. Das 520 Seiten starke Buch liefert einen Überblick über alle Rechte und Sozialleistungen, die Menschen mit Behinderung aktuell zustehen. Berücksichtigt wurden unter anderem Änderungen durch das Teilhabestärkungsgesetz, das Bürgergeldgesetz, die Reform des Wohngeldes und das neue Vormundschafts- und Betreuungsrecht, das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz sowie die Neuregelung zur Begleitung im Krankenhaus.
Das „Recht auf Teilhabe“ (ISB-Nummer: 978-3-88617-587-1) kann für 34,50 Euro plus Versandkosten unter http://www.lebenshilfe.de im Online-Shop der Bundesvereinigung Lebenshilfe oder unter Telefon 06421/491-123 bestellt werden.
← Zurück
|
Weitere Einträge →
1160 Blogeinträge insgesamt
↑ Zum Seitenanfang ↑