Blog Aktuell
Der Deutsche Caritasverband und der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) setzen sich entschieden für die Beibehaltung der Beratungspflicht bei Schwangerschaftskonflikten ein und unterstützen die derzeitigen Regelungen im Strafgesetzbuch. Sie betonen, dass ein Schwangerschaftsabbruch ohne vorherige Beratung oder gegen den Willen der Frau auch in den ersten Schwangerschaftswochen nicht rechtmäßig sein darf. Ein rechtlicher Rahmen ist notwendig, der sowohl die Rechte der schwangeren Frau als auch die ihres ungeborenen Kindes berücksichtigt.
Vor dem Hintergrund eines neuen Gesetzgebungsvorschlags betont Yvonne Fritz vom SkF, dass Frauen in schwierigen Situationen oft Unterstützung, Schutz und Zeit benötigen, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können. Beratungseinrichtungen sind essenziell, da sie Frauen in Notlagen begleiten und ihnen helfen, in komplexen Situationen eine Entscheidung zu treffen.
Seit der Corona-Pandemie hat sich die Krankheitslast durch Atemwegsinfekte deutlich erhöht, so das Robert-Koch-Institut (RKI) in seinem aktuellen „Epidemiologischen Bulletin“. Dies sei nicht nur in Deutschland zu beobachten, auch Daten aus anderen europäischen Ländern weisen darauf hin. Die Pandemie und die gleichzeitige Zirkulation von Influenza, RSV und Corona haben die Dynamik von Atemwegserkrankungen nachhaltig verändert. Corona zeigt noch kein klares saisonales Muster, und eine Normalisierung ist derzeit nicht in Sicht. Aktuell leidet eine große Anzahl von Menschen in Deutschland – etwa 7,3 Millionen – an einem Atemwegsinfekt, wobei Rhinoviren und Corona dominieren. Grippe und RSV spielen bislang eine untergeordnete Rolle.
Gesetzlich versicherte Patienten können weiterhin zahnärztliche Füllungen ohne zusätzliche Kosten erhalten, auch nachdem Amalgam ausgedient hat. Der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) haben sich auf Materialien verständigt, die Dentalamalgam ersetzen werden. Ab dem 1. Januar 2025 darf Amalgam in der EU aufgrund des Quecksilbergehaltes nur noch in Ausnahmefällen verwendet werden. Die neuen Regelungen stellen sicher, dass alle GKV-Versicherten mit modernen, hochwertigen und amalgamfreien Zahnfüllungen versorgt werden können, ohne mehr bezahlen zu müssen.
In Deutschland gibt es fast 5,5 Millionen pflegende Angehörige, doch nur ein kleiner Teil von ihnen nutzt die Möglichkeiten der Pflegezeit oder Familienpflegezeit. Eine aktuelle Analyse des Deutschen Alterssurveys zeigt, dass nur knapp vier Prozent der Menschen, die Angehörige oder Freunde zu Hause pflegen, diese Angebote in Anspruch nehmen. Pflegezeit und Familienpflegezeit bieten eine unbezahlte vollständige oder teilweise Arbeitsfreistellung von bis zu sechs Monaten, um Pflege und Beruf besser vereinbaren zu können.
Die Pandemie hat die Nachfrage nach Rehabilitationsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche zunächst steigen lassen, doch nun geht sie zurück. Viele trauen sich die Rehabilitation allein nicht zu und reisen daher mit ihren Eltern an, die eigene Ziele und Wünsche mitbringen.
Die WHO betont, dass die Rehabilitation im Kindes- und Jugendalter ein wesentlicher Bestandteil der Gesundheitsversorgung ist, um den Erwachsenen von morgen Selbstständigkeit und Teilhabe zu ermöglichen. Neben der somatischen Gesundheit rücken zunehmend psychosomatische sowie kinder- und jugendpsychiatrische Erkrankungen in den Fokus. Diese haben durch die Pandemie deutlich zugenommen und beeinträchtigen die Entwicklung der betroffenen Kinder erheblich.
Am 30. September 2024 hat die Gruppe Die Linke einen Antrag (Drucksache 20/13079) zur Reform der Gemeinnützigkeit eingereicht. Sie kritisiert darin eine dramatische Fehlentwicklung im Gemeinnützigkeitsrecht der letzten Jahre. Das Urteil des Bundesfinanzhofes von 2019 hat dazu geführt, dass selbst vermeintlich unpolitische Sport-, Brauchtums- und Kulturvereine Angst haben, dass jegliche politische Aktivität, wie etwa eine Unterschrift unter einen Appell gegen Rassismus oder Rechtsextremismus, ihre Gemeinnützigkeit gefährden könnte.
Der Evangelische Bundesfachverband Existenzsicherung und Teilhabe e.V. (EBET) hat im Rahmen seines Bundeskongresses die Frankfurter Erklärung veröffentlicht, in der eine grundlegende Neuausrichtung der Wohnungspolitik gefordert wird. Die zentrale Forderung: Bezahlbarer Wohnraum für alle, insbesondere auch für wohnungslose Menschen.
Die Wohnsituation in deutschen Großstädten und Ballungszentren ist alarmierend. Steigende Mietpreise machen es Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen nahezu unmöglich, angemessenen Wohnraum zu finden. Viele geben mehr als die Hälfte ihres Einkommens für die Miete aus und leben in überbelegten und unsanierten Wohnungen. Besonders prekär ist die Lage für wohnungslose Menschen, die auf dem freien Wohnungsmarkt keinerlei Chancen haben und häufig diskriminiert werden.
Die Initiative “Freibad einfach für alle!” setzt sich dafür ein, dass alle Berliner*innen Zugang zu Schwimmbädern haben. Derzeit stehen viele vor dem Problem, dass sie keine Eintrittskarten an der Kasse kaufen können, da diese in einigen Freibädern nur bis 10 Uhr morgens verkauft werden. Die Schwimmbäder argumentieren, dass dies den Prozess vereinfachen soll, indem die Menschen ihre Eintrittskarten online kaufen. Doch die Initiative kritisiert, dass diese neue Regelung es für viele Menschen viel schwieriger macht.
„Die vom Schätzerkreis für 2025 prognostizierte Steigerung des durchschnittlichen Zusatzbeitrages um 0,8 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent zeigt die Dramatik der Finanzsituation in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und ist aber auch wiederum nur ein Teil der Wahrheit, denn wie schon im letzten Jahr bleiben kostensteigernde Gesetzesvorhaben außen vor. Einige der im vergangenen Jahr bei der Schätzung noch außen vor gebliebenen Reformpakete sind in diese Prognose zwar eingepreist, gleichwohl ist der große ‚Brocken‘ der Krankenhausreform und die komplette finanzwirksame Auswirkung der versprochenen Entbudgetierung im hausärztlichen Bereich weiterhin offen. Aber klar ist, dass diese die Finanzlage der Kassen noch einmal massiv beeinträchtigen werden. Die Krankenkassen warnen schon seit langem vor einem milliardenschweren Defizit und mahnen mit Blick auf die gesetzlich abgeschmolzenen Finanzreserven der Kassen dringende Strukturreformen an.
Der drastische Anstieg der Zusatzbeiträge der Kassen bedeutet im Klartext, dass erneut die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler, also die Versicherten und Arbeitgeber, die ganze Finanzlast tragen müssen. Bei einer Steigerung um 0,8 Prozentpunkte würde das bei einem durchschnittlichen Bruttogehalt von 45.358 Euro eine jährliche Mehrbelastung von je 181,43 Euro für den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber bedeuten. Und das, weil die Ampelregierung die im Koalitionsvertrag vereinbarten Punkte nicht umsetzt und der Bundesgesundheitsminister die Aufforderung des Gesetzgebers aus dem GKV-FinStG faktisch aussitzt, in dem er darauf verweist, die Finanzreform dann anzugehen, wenn die wirtschaftliche Lage es erlaubt. Die Belastung der Versicherten und Arbeitgeber und deren wirtschaftlichen Lage scheint in der BMG-Welt keine Rolle mehr zu spielen. In dieses Bild passt auch die von der IKK gesund plus zusammen mit WIG2 erstellte Studie, die aufzeigt, dass der Staat der GKV immer mehr versicherungsfremde Leistungen aufbürdet, ohne eine Gegenfinanzierung sicherzustellen.“
IKK e.V.- Geschäftsführer Jürgen Hohnl
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe setzt sich seit Jahren für die Rechte von Menschen mit Behinderung ein. Nun gibt es endlich einen Referentenentwurf, der die Weichen für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe stellt. Am 8. Oktober wird dieser Entwurf im Familienministerium von Expertinnen und Experten diskutiert.
Ein bedeutender Fortschritt
Nach einem langjährigen Prozess liegt nun ein Referentenentwurf vor, der die inklusive Kinder- und Jugendhilfe voranbringen soll. Die Lebenshilfe begrüßt diesen Entwurf und sieht darin einen wichtigen Schritt zu mehr Teilhabe für Familien von Kindern mit Behinderung. „Die inklusive Kinder- und Jugendhilfe muss jetzt kommen und darf nicht weiter verzögert werden“, betont Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a.D.
Ab dem 1. Januar 2025 wird das Medizinforschungsgesetz in Kraft treten. Trotz einiger Kritikpunkte hat der Bundesrat heute darauf verzichtet, den Vermittlungsausschuss von Länderkammer und Bundestag anzurufen. Laut dem rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Alexander Schweitzer (SPD) trägt das Gesetz durch die Verzahnung von Wissenschaft und Wirtschaft dazu bei, Produktion und Forschung in einer Schlüsselindustrie im Land zu halten. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bezeichnete das Gesetz als wesentlichen Bestandteil der Pharmastrategie des Bundes. Die AOK hingegen kritisierte die „Geheimpreise“ für neue Medikamente.
Der Bundesrat hat das Zweite Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes verabschiedet, das bereits vom Bundestag beschlossen wurde. Nach der geplanten Verkündung im Herbst dieses Jahres wird das Gesetz in Kraft treten.
Bundesfrauenministerin Lisa Paus betonte die Bedeutung dieser Entscheidung: „Die Entscheidung über die Fortführung oder den Abbruch einer Schwangerschaft gehört zu den höchstpersönlichen Entscheidungen des Lebens. Sie ist von zentraler Bedeutung für die Selbstbestimmung und Identität von Frauen. Schwangere haben das Recht auf eine unvoreingenommene Beratung und eine selbstbestimmte Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch.“
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) verleiht zum sechsten Mal den Bundesteilhabepreis. Jedes Jahr steht der Preis unter einem neuen Motto, und 2025 lautet das Thema: “DIGITALISIERUNG INKLUSIV – digitale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an Bildung und Arbeit”.
Ziel des Preises
Der Bundesteilhabepreis zeichnet herausragende Praxisbeispiele und Modellprojekte aus, die als Vorbilder für inklusive Sozialräume dienen und bundesweit in Kommunen oder Regionen umgesetzt werden können. Der Fokus liegt auf der aktiven Mitwirkung von Menschen mit Behinderungen bei der Konzeption, Entwicklung und Bewertung digitaler Technologien. Zugänglichkeit und Nutzbarkeit mit geringem Anpassungs- und Kostenaufwand sind ebenfalls zentrale Kriterien.
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) hatte große Hoffnungen in das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) gesetzt, nachdem die Vorschläge der Regierungskommission veröffentlicht wurden. Doch diese Hoffnungen wurden enttäuscht, als das Gesetz im Bund-Länder-Streit immer weiter abgeschwächt wurde, ohne die Bedürfnisse der Pflege zu berücksichtigen. Auch die Stellungnahme des Bundesrats und die Reaktion der Bundesregierung brachten keine Verbesserungen für die professionelle Pflege in den Gesetzesentwurf ein.
Gentherapien wecken große Hoffnungen bei Millionen von Menschen, in der medizinischen Forschung und nicht zuletzt in der Industrie. In diesem Artikel werfen wir einen Blick auf die aktuellen Entwicklungen in diesem spannenden Forschungsfeld und was Patientinnen und Patienten bereits heute erwarten können.
Gene: Die Bausteine des Lebens
Gene sind wahre Wunderwerke der Evolution. Sie enthalten alle Informationen, die Lebewesen und somit auch uns Menschen ausmachen. Merkmale wie Augenfarbe, Körpergröße und Geschlecht sind nur einige der sichtbaren Zeichen. Andere, wie die Blutgruppe oder die Funktion innerer Organe, basieren ebenfalls auf diesen kleinsten Bausteinen des Lebens. Fehler im genetischen Bauplan sind zunächst Ausdruck einer normalen Weiterentwicklung, können jedoch auch schwerwiegende Krankheiten verursachen. Die Grundidee der Gentherapie ist es, fehlerhafte Gene zu reparieren. „Es gibt verschiedene Ansätze: Entweder übernimmt ein gesundes Gen die Funktion eines defekten Gens, oder ein krankmachendes Gen wird stillgelegt. Gentherapien bekämpfen somit nicht nur die Symptome einer Erkrankung, sondern deren Ursache“, erklärt Dr. Ursula Marschall, leitende Medizinerin der Barmer. Auf diese Weise können nicht nur genetische Fehler behoben werden, sondern auch neue Behandlungsoptionen für Infektionskrankheiten oder Krebs entstehen, indem die Wirkung von Genen im Immunsystem verstärkt wird.
Medikamente kommen in vielen Formen: ob groß oder klein, als Pille oder Tropfen. Eines haben sie jedoch alle gemeinsam – ein Verfallsdatum. In diesem Beitrag wird erklärt, warum das so ist und worauf geachtet werden sollte.
Warum Medikamente nicht ewig halten
Arzneimittel haben eine begrenzte Haltbarkeit. Sobald das auf der Verpackung angegebene Verfallsdatum erreicht ist, sollten sie nicht mehr verwendet werden. „Arzneimittel sollte man generell nicht mehr nehmen, wenn ihr Ablaufdatum überschritten ist. Das Gleiche gilt, wenn angebrochene Packungen schon länger geöffnet sind“, rät Heidi Günther, Apothekerin bei der BARMER. Der Grund dafür ist, dass sich die Wirkstoffe im Laufe der Zeit zersetzen können, was die Wirksamkeit des Medikaments beeinträchtigt. Dies kann besonders bei schweren Krankheiten oder Notfallmedikamenten kritisch sein. Das Verfallsdatum sowie Hinweise zur Aufbewahrung und Haltbarkeit nach Anbruch sind auf der Arzneimittelpackung zu finden.
In einem offenen Brief wendet sich der Deutsche Behindertenrat (DBR) mit großer Sorge an die Bundesministerinnen und Bundesminister der Bundesregierung. Der Brief hebt die dringende Notwendigkeit hervor, die im Koalitionsvertrag der 20. Legislaturperiode angekündigten Reformen zur Barrierefreiheit umzusetzen.
Hintergrund und Forderungen
Die Bundesregierung hat sich verpflichtet, Deutschland in allen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens barrierefrei zu gestalten. Dies umfasst insbesondere die Mobilität, das Wohnen, die Gesundheit und den digitalen Bereich. Der DBR begrüßt diese behindertenpolitischen Vorhaben und betont die Bedeutung der Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) als wesentlichen Baustein für mehr Barrierefreiheit. Auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sollen weiterentwickelt werden.
Kritik an Regeln zu neuen Wohnformen
Die geplante Aufwertung der Pflege als Heilberuf mit eigenen Befugnissen stößt auf breite Zustimmung. Anlässlich der Fachanhörung zum Entwurf des Pflegekompetenzgesetzes (PKG) dringen der Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland (VKAD) und die katholischen Krankenhäuser (KKVD) jedoch auf Verbesserungen, etwa bei der Ausgestaltung neuer Wohnformen für Pflegebedürftige. Der Paritätische Gesamtverband sprach von einem wegweisenden Schritt, den Beruf attraktiver zu machen, warnt aber vor zu viel Bürokratie bei den Regelungen zu neuen Wohngemeinschaften. Der Dachverband der Betriebskrankenkassen sieht statt Einsparungen höhere Kosten und kritisiert das Gesetz als „Milchmädchenrechnung“.
Die Auswirkungen auf Wohngruppen für Menschen mit Down-Syndrom sind noch nicht zu beurteilen. Was Parität an Bürokratie kritisiert dürften aber auch Regelungen sein, die dem Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner vor Trägerwillkür dienen. Die immer öfter in unseren Beratungen aufkommenden Kündigungen von Menschen mit Down-Syndrom mit Pfegebedarf lassen Regelungslücken erkennen.
Die MITTEILUNGEN 124 in 2024 ist erschienen. Unter den Themen ist eine aktuelle Mitgliederbefragung. Einen Überblick über die weiteren Inhalte bietet das Editorial. Wir wünschen viel Freude beim Lesen.
Liebe Leserinnen und Leser,
wir möchten Sie darüber informieren, dass sich unser täglicher Blog in eine kurze, verspätete Sommerpause verabschiedet. In der Zwischenzeit laden wir Sie herzlich ein, die Artikel der letzten Zeit noch einmal zu durchstöbern und vielleicht den ein oder anderen Beitrag neu zu entdecken.
Ab dem 7. Oktober sind wir dann wieder täglich mit frischen und spannenden Informationen für Sie da und freuen uns schon darauf, Sie wieder begrüßen zu dürfen!
Bis dahin wünschen wir Ihnen eine schöne Zeit und viel Spaß beim Lesen!
Ihr Arbeitskreis Down-Syndrom Deutschland e. V.
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