Blog Aktuell
Die Broschüre „Das Persönliche Budget“ des LVR-Dezernat Soziales ist ab sofort in neuer Auflage verfügbar: Diese enthält neben aktualisierten Zahlen neue Fallbeispiele von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen, die das Persönliche Budget für ganz verschiedene Unterstützungsbedarfe nutzen. Die 36-seitige Publikation liefert zudem ausführliche Informationen rund um die Antragsstellung und organisatorische Rahmenbedingungen. Sie enthält auch eine Zusammenfassung in Leichter Sprache. Sie können die Broschüre auf soziales.lvr.de bestellen oder als PDF herunterladen.
Um mehr Menschen mit Behinderung auf die Möglichkeiten eines Persönlichen Budgets aufmerksam zu machen, hat das LVR-Dezernat Soziales zudem einen neuen Erklärfilm erstellt. Im Fokus des Films steht der 45-jährige Adriano Mancini, der aufgrund seiner Lernschwierigkeiten Unterstützung im Alltag benötigt und deswegen seit über zehn Jahren in einer Wohneinrichtung für behinderte Menschen lebt. Weil er jedoch mehr selbst entscheiden möchte, überlegt er, in eine eigene Wohnung zu ziehen. Wie dabei das Persönliche Budget helfen kann, erfahren Sie auf lvr.beratungskompass.de.
Die Zahl der Menschen mit Behinderung, die mit einem Persönlichen Budget selbstbestimmt ihre Unterstützungsleistung organisieren, ist im Gebiet des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) zwischen 2015 und 2022 deutlich um 150 Prozent gestiegen. Das entspricht 2.198 Leistungsberechtigten. Betrachtet man nur die drei Jahre 2020 bis 2022 ist eine Steigerung der Fallzahlen um 13 Prozent festzustellen. Das geht aus einem am 5. September 2023 im Sozialausschuss der Landschaftsversammlung Rheinland vorgestellten Datenbericht des LVR-Dezernates Soziales hervor.
Das LVR-Dezernat Soziales informierte zudem über eine online und persönlich durchgeführte Befragung zur Nutzung des Persönlichen Budgets, bei der im Herbst/Winter 2022/2023 zufällig ausgewählte Nutzer*innen, aber auch LVR-Mitarbeitende und Expert*innen aus Beratungsstellen befragt worden sind. Es wurden insgesamt rund 50 persönliche Interviews geführt, davon 31 mit Menschen mit Behinderungen bzw. ihren Angehörigen. Das Ergebnis zeigt hohe Zustimmungswerte und einen deutlichen „Selbstbestimmungs-Mehrwert“ bei den Nutzenden, aber auch Unsicherheiten und hohe Arbeitsbelastung auf Seiten der Verwaltung wie der Menschen mit Behinderung.
Die Vorlage des Sozialausschusses mit Datenbericht und auch Einfacher Sprache mit vielen weiteren Links ist online abrufbar.
Viele medizinische Eingriffe sind geplant. Patientinnen und Patienten wünschen sich, möglichst schnell wieder gesund zu werden. Dieser Ratgeber informiert darüber, welche Fragen vor einer Operation geklärt werden sollten, was zu tun ist, um möglichst fit in eine OP zu gehen, was bei Krankheit vor einer OP angezeigt ist und welche Unterlagen und persönlichen Gegenstände für einen Krankenhausaufenthalt mitgenommen werden sollten.
https://akds.info/vorOP
Wissen das die Betreuerinnen behinderter Menschen?
Auch wenn es schon einige Tage alt ist: In Hamburg und Schleswig-Holstein fehlen Mittel für die Betreuung von Kindern mit Behinderung. Also übernehmen die Eltern - und die können nicht mehr.
Die taz berichtet: Die schwarz-grüne Regierung in Schleswig-Holstein hat eine Haushaltssperre verhängt – und die Wohlfahrtsverbände schlagen Alarm: Denn die Sperre betrifft so genannte freiwillige Leistungen, die oft an Vereine im sozialen Bereich gehen. Betroffen sind unter anderem Menschen mit Behinderung, deren Angehörige schon jetzt unter fehlenden Angeboten leiden.
https://taz.de/Eltern-von-Kindern-mit-Behinderung/!5933428/ Link vom Verlag kaputtgemacht
04.09.2023 neu: https://akds.info/HaushaltssperreHamburg
Im Saarland leben fast 600 junge behinderte Menschen mit älteren Menschen in einem Heim zusammen. Das Problem: Diese Altenheime sind extra für ältere Menschen gebaut. Junge Menschen mit Behinderungen brauchen aber andere Dinge.
https://akds.info/altenheimesaarland
Verfahrenslotsen sollen junge Menschen und deren Familien, die (potentiell) Anspruch auf Eingliederungshilfe gemäß § 35a SGB VIII oder Teil 2 SGB IX haben, beraten, unterstützen und begleiten. Zudem sollen die Verfahrenslotsin bzw. der Verfahrenslotse die Jugendämter bei der Zusammenführung der Leistungen für alle jungen Menschen strukturell unterstützen. Der Bundesgesetzgeber eröffnet den Kommunen gleichzeitig die Möglichkeit, bereits vor dem 01. Januar 2024 Verfahrenslotsen einzuführen.
Im Rahmen des Projekts „Umsetzungsbegleitung BTHG“ geht der Deutsche Verein in einer Online-Veranstaltung der Frage nach, wie die Einführung des Verfahrenslotsen gelingen kann. Dazu werden die Erfahrungen aus dem bayerischen Modellprojekt dargestellt. Der Verfahrenslotse soll ab 2024 in allen Jugendämtern einerseits junge Menschen mit Behinderung und ihre Familien beraten und begleiten sowie andererseits die Jugendämter bei der Zusammenführung der Leistungen für alle jungen Menschen strukturell unterstützen.
Anmeldung: https://akds.info/verfahrenslotsen
Zwischen den Parteien der „Ampel-Koalition“ wurde in den vergangenen Wochen erneut heftig über die geplante Einführung einer „Kindergrundsicherung“ gestritten. Trotz der intensiven öffentlichen Debatte hat weniger als die Hälfte der Bundesbürger (44%) bislang verstanden, was mit der geplanten „Kindergrundsicherung“ gemeint ist. Einer Mehrheit von 56 Prozent ist das dagegen unklar. Auch unter Eltern mit Kindern unter 25 Jahren hat eine Mehrheit (57%) nicht verstanden, was mit der „Kindergrundsicherung“ gemeint ist.
Unter den von der geplanten „Kindergrundsicherung“ potenziell Betroffenen – den Eltern mit Kindern im Alter von unter 25 Jahren – glaubt nur eine Minderheit (7%), dass sich durch die geplante „Kindergrundsicherung“ an der finanziellen Situation ihres Haushalts irgendetwas verändern wird. Die Mehrheit von 76 Prozent der Eltern mit Kindern in diesem Alter erwartet dagegen keinerlei Veränderung ihrer finanziellen Situation. (Quelle: RTL/ntv Trendbarometer)
Haben Sie Fragen? Dann schreiben Sie uns: .(Javascript muss aktiviert sein, um diese Email-Adresse zu sehen)
Die Patientenvertretung (PatV) im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) bittet Betroffene und deren Angehörige um Teilnahme an einer Umfrage. Hintergrund ist, dass im G-BA über die Verbesserung der Hilfsmittelversorgung für Menschen mit komplexen Behinderungen beraten werden soll. Ziel ist die Beschleunigung und Vereinfachung der Versorgung. Erfahrungsberichte aus der Praxis helfen der PatV, sich für Verbesserungen einzusetzen. Bis zum 18.09.2023 ist die Teilnahme möglich unter folgendem Link:
https://www.surveymonkey.de/r/D6DTL3C
Im „Ratgeber Recht” hat der Verband blinder und sehbehinderter Menschen die häufigsten Fragen, die sich im rechtlichen Bereich ergeben, zusammengestellt. Mit ihm möchte er eine Basis bieten, um sich im Einzelfall gezielter informieren zu können.
Der nachfolgende Ratgeber berücksichtigt das am 01.01.2022 geltende Recht und wird zur Gewährleistung der Aktualität nur noch online veröffentlicht.
https://akds.info/ratgeberrecht-dbsv
Das Deutsche Institut für Menschenrechte bemängelt die Stagnation bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland. „Ein echter Paradigmenwechsel in Politik und Gesellschaft hin zu Inklusion und Selbstbestimmung ist auch 14 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtkonvention nicht festzustellen“, erklärt Leander Palleit, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts, anlässlich der bevorstehenden Staatenprüfung Ende August in Genf. „Die Dynamik in Bund, Ländern und Kommunen hat trotz einiger Fortschritte inzwischen deutlich nachgelassen und in der Abwägung unterschiedlicher politischer Prioritäten hat die Konvention spürbar an Gewicht verloren.“
Ein Standard-Werk im Verlag des bvkm ist das Buch „Die frühkindliche Bewegungsentwicklung“. Durch die Darstellung einfacher Prinzipien wecken die Autorinnen Lust und Interesse, kleine Kinder in ihrer Bewegungsentwicklung zu verstehen und anteilnehmend zu begleiten. Viele anschauliche Illustrationen verdeutlichen, mit welcher Begeisterung und Beharrlichkeit sich Kinder ihren Weg erschließen. Ein Nachschlagewerk, das in keinem Bücherregal fehlen sollte.
https://akds.info/fruehkindliche-bewegungsentwicklung
Ab Juni 2024 müssen Notaufnahmen ihre Patientinnen und Patienten auf der Basis einheitlicher Vorgaben einschätzen – nicht wenige werden die Klinik womöglich unbehandelt, nur mit einem Vermittlungskode in der Tasche verlassen. Und damit sind die Pläne der Bunderegierung noch nicht erschöpft. Die Notfallversorgung, die seit vielen Jahren alle Beteiligten plagt, soll laut Regierungskommission vor allem durch eine bessere Patientensteuerung entlastet werden. Erhalten Menschen mit akuten Beschwerden dadurch in Zukunft die richtige Versorgung? Experten wie Martin Pin von der Deutschen Gesellschaft für interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin (DGINA) bezweifeln, dass die Probleme an der Sektorengrenze am „gemeinsamen Tresen“ gelöst werden, und plädiert für eine Notfallmedizin als eigenständige, sektorenunabhängige Fachdisziplin. Lesen Sie im neuen „Blickpunkt Klinik“, was die Bundesregierung plant, wie Versorgungsketten besser organisiert werden könnten, und welche Rolle die Finanzierung spielt.
Und spielen die Möglichkeiten und Beschränkungen von Menschen mit Down-Syndrom überhaupt noch eine Rolle?
https://www.blickpunkt-klinik.de
Hessen droht eine „Pflegekatastrophe“, zu diesem Schluss kommt die BARMER Krankenkasse in einem Dossier aus dem Jahr 2022. In den Pflegeeinrichtungen ist dies deutlich zu spüren; bereits heute sind viele Träger am Limit ihrer Kapazitäten angelangt. Um dem zu begegnen, müssen alle verfügbaren Potenziale genutzt werden. Dennoch sind viele Pflegehelfer:innen aus sog. Drittstaaten von der Ausreise bedroht und das, obwohl sie die staatlich anerkannte einjährige Qualifizierung zum/zur Pflegehelfer:in erfolgreich absolviert haben.
Trotz Pflegenotstand sind viele ausländische Pflegehelfer:innen in Frankfurt von Abschiebung bedroht.
https://akds.info/hessenausreise
Elf Menschen starben bei dem Brand in einer Urlaubsherberge im elsässischen Wintzenheim, zehn Menschen mit Behinderung und ein Betreuer. 17 weitere wurden verletzt und stehen unter Schock.
Die Ursachen für den Brand in der Kleinstadt nahe Colmar sind bislang noch nicht umfassend geklärt. Aber die Umstände sind offenbar so belastend für die Besitzerin der Herberge, dass die Staatsanwaltschaft Paris am Freitag verkündete, sich der Ermittlungen “aufgrund der Schwere der Vorwürfe und der Zahl der Opfer” angenommen zu haben.
https://akds.info/elsassfeuer
In einem Artikel auf der Webseite des Deutschen Behindertensportverbandes aus dem Jahr 2021 wird darauf hingewiesen, dass mehr als jeder zweite Mensch mit Behinderung bei einer Umfrage angegeben hat, keiner sportlichen Aktivität im Alltag nachzugehen. “Waren es im zweiten Teilhabebericht noch 46 Prozent, sind es diesmal 55 Prozent. Da die veröffentlichten Zahlen von 2017 datieren, schlagen die Auswirkungen der Corona-Pandemie noch gar nicht zu Buche.”
Und während die Ideologen den Ersatz der Behindertensportgruppen durch Inklusion in das “normale” Sportvereinsleben fordern überlegen Skeptiker, ob es Menschen mit Down-Syndrom gefallen könnte, dabei immer zu den Leistungsschwächeren zu gehören. Aber lesen Sie selbst:
https://dieneuenorm.de/kolumne/inklusive-breitensportangebote/
Und eins bleibt richtig: mehr Sport würde das Leben von Menschen mit Down-Syndrom ausgeglichener machen und ihnen gut tun, auch wenn sie das selbst nicht alle einsehen würden.
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Stärkung der Früherkennung
Auf Antrag der Patientenvertretung wird der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) über die Aufnahme einer neuen Früherkennungsuntersuchung für Kinder im Alter von 9 bis 10 Jahren beraten. Im Fokus der Untersuchung sollen – gerade auch vor dem Hintergrund der Folgen der Corona-Pandemie - die Themen Übergewicht/Adipositas, Bewegung und Medienkonsum, psychische Auffälligkeiten sowie eine Impfberatung stehen.
Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) hat uns eine Übersicht der bundesweiten (Online-) Angebote für sorgende und pflegende An- und Zugehörige geschickt. Bei Interesse in Ihrer Familie bitten wir um eine mail an .(Javascript muss aktiviert sein, um diese Email-Adresse zu sehen) damit wir Ihnen die Liste zur Verfügung stellen können.
In einer Umfrage für den Deutschen Beamtenbund hielten 69 Prozent der Befragten den Staat für überfordert. Das sind drei Prozentpunkte mehr als im vergangenen Jahr. In Ostdeutschland sind sogar 77 Prozent der Befragten dieser Meinung. Bei der Frage, auf welchen Feldern der Staat überfordert sei, wurde 2022 die Energieversorgung als erstes genannt. Jetzt steht mit 26 Prozent die Asyl- und Flüchtlingspolitik an erster Stelle.
Wenn die Vertrauensfrage an das Thema Inklusive geknüpft würde ergeben sich wahrscheinlich noch deutlich schlechtere Werte für unseren Staat.
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Unter dem Titel „Menschenrechte jetzt!“ veröffentlicht ein Bündnis deutscher Nichtregierungsorganisationen zur UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) seinen Parallelbericht. Gemeinsam mit dem Bericht der Bundesregierung bildet er die Grundlage, auf der Ende August der zuständige UN-Fachausschuss in Genf Deutschland zur Umsetzung der UN-BRK prüfen wird. Die Interessen der Menschen mit Down-Syndrom wurden von der LEBENSHILFE vertreten. Machen Sie sich selbst ein Bild.
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