Blog Aktuell
Die Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat einen Antrag eingebracht, der die Aufnahme eines Beratungsverfahrens zur Verbesserung der Hilfsmittelversorgung zum Gegenstand hat. Der Antrag zielt NICHT auf eine Ausweitung des Leistungsanspruchs für Hilfsmittel, sondern auf eine Beschleunigung, Vereinfachung und Transparentwerdung des Versorgungsprozesses.
Dazu läuft eine Befragung bei Betroffenen. Wenn Sie an der Teilnahme interessiert sind, also über eigene Erfahrungen bei der Beantragung und Bewilligung (oder Ablehnung) von Hilfsmitteln verfügen, schreiben Sie bitte an .(Javascript muss aktiviert sein, um diese Email-Adresse zu sehen) damit wir Ihnen den Fragebogen zusenden können.
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt das Vorhaben, die Aufsicht über den Datenschutz zu harmonisieren, sieht das Kernproblem der Datennutzung aber in der unzureichenden Verknüpfung und der unzureichenden Validität der Daten. Die neu vorgesehene anlassbezogene Forschungskennziffer kann aber hier nur ein erster Schritt sein.
„Die Einführung einer allgemeinen Patientenidentifikationsnummer ist Grundvoraussetzung für eine systemweite patientenbezogene Datennutzung. Sie würde auch im Zusammenhang der Vorbereitungen zur Anschlussfähigkeit des nationalen Datenraums an den europäischen Datenraum eine wichtige Voraussetzung darstellen. Leider reflektiert der Referentenentwurf hierzu die noch bestehenden Schwächen des Vorschlags der Europäischen Kommission zur Ausgestaltung des europäischen Datenraums viel zu wenig“, macht Bundesgeschäftsführer Dr. Martin Danner deutlich.
Wer noch keinen Podcast gehört hat kann hier einsteigen: ein Wort wird erklärt mit dem viele Menschen in Deutschland nichts anfangen können. Und dann geht es um den Albtraum von Eltern behinderter Kinder: tödliche Gewalt in einer evangelischen Anstalt für Menschen mit Behinderungen in der viele Eltern ihre Kinder gut aufgehoben dachten. Das es keine Garantien gibt ...
Vier Menschen sind tot, der Ableismus lebt weiter. In dieser Folge tauchen wir in ein dunkles Kapitel ableistischer Gewalt ein. Es geht um den grausamen Serienmord an Martina W., Christian S., Lucille H. und Andreas K. im Potsdamer Oberlinhaus 2021. Lasst euch mitnehmen auf eine Reise, die euch zum Nachdenken über den Umgang mit Gewalt an Menschen mit Behinderung anregt. Das mediale Echo mag verstummt sein, aber wir haben den Fall nicht vergessen. Denn das Echo der Vergangenheit hallt auch in der Gegenwart nach.
Auf Spotify zu hören: https://akds.info/gewaltimoberlinhaus
“In den letzten Wochen habe ich mich mit dem Phänomen der “Schaum-Symbolik” beschäftigt. Es nervt mich zunehmend, wenn Empathie für Menschen mit Behinderungen gezeigt wird, aber keine konkreten Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Situation ergriffen werden. Was bringen überhaupt diese politischen Diskurse, in denen symbolische Gesten und leere Worte anstelle konkreter Maßnahmen zur Förderung der Inklusion verwendet werden. Wir brauchen echte Handlungsschritte und Ergebnisse, um die Situation von Menschen mit Behinderungen zu verbessern.”
https://akds.info/schattenseiten-mitgefuehl
Bundesseniorenministerin Lisa Paus hat heute den zweiten Bericht des unabhängigen Beirats für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf entgegengenommen. Die Mitglieder haben in fünf Kapiteln dargelegt, wie die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf besser gelingen kann. Kern des Berichts sind zukunftsweisende Empfehlungen zur Ausgestaltung einer praxistauglichen Familienpflegezeit und zur Einführung eines neuen Familienpflegegelds für häuslich pflegende Erwerbstätige. Darüber hinaus enthält der Bericht wichtige Ausführungen speziell zu Pflegenden in kleinen und mittelständischen Unternehmen und auch zu der besonderen Situation von Angehörigen, die pflegebedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene versorgen.
Noch’n Bericht, noch ne Kommission, noch mehr Termine, noch mehr Papier. Lösungen und echte Maßnahmen? Wir bleiben gespannt.
https://akds.info/kommissionpflegevereinbarung
Am heutigen Freitag, den 11. August, widmen sich einige Presseartikel dem Thema Pflege:
Berliner Morgenpost: Ruf nach mehr Hilfe für pflegende Angehörige
Lausitzer Rundschau: Ein Stück Anerkennung
Frankfurter Rundschau: BEZAHLTE PFLEGEZEIT, Teuer, aber notwendig
Weser Kurier Bremen: Die Zweiklassengesellschaft in der Pflegeversicherung
Wirtschaftswoche: Pflegt auch die Pfleger!
Bei Interesse: Schreiben Sie uns an .(Javascript muss aktiviert sein, um diese Email-Adresse zu sehen)
“Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) wurde im Zuge der Gesundheitsreform des Jahres 2004 gegründet. Das Institut ist eine fachlich unabhängige wissenschaftliche Einrichtung der privaten und gemeinnützigen Stiftung für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen. Die Stiftung verfolgt das Ziel, evidenzbasierte Entscheidungen in Gesundheitsfragen zu unterstützen.”
So beschreibt sich das Institut selbst auf seiner Website.
Einige europäische Länder erlauben noch immer die Zwangssterilisation von behinderten Menschen - eine neue EU Richtlinie könnte dies ändern.
Ein Film auf arte: https://akds.info/Zwangssterilisation - arte
Vor zwei Jahren ertrinken bei der Hochwasserkatastrophe im Ahrtal 12 Bewohner*innen in einem Heim für Menschen mit Behinderungen. Das Magazin andererseits fragt im Dokumentarfilm “Rette sich, wer kann”, ob der Tod hätte verhindert werden können. Jonas Karpa hat mit zwei der Filmemacher*innen gesprochen.
https://akds.info/ahrtaldokufilm
Auf der Website von Mareike Kaiser erscheint eine Reihe „Ferien mit behindertem Kind“. “Wir drei – Anna, Bárbara und Simone -, sowie weitere Gastautor*innen werden euch von unseren Ferien aus verschiedenen Perspektiven erzählen.”
Schauen Sie vorbei: https://akds.info/ferienreihe2023
Auch der Arbeitskreis Down-Syndrom Deutschland e. V. unterstützt das am 27.07.23 veröffentlichte Positionspapier des Inklusionsbeirates bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen zum Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen und fordert dringende Maßnahmen um ein barrierefreies Gesundheitswesen für alle Menschen umzusetzen.
In Ennepetal wurde Ende Juli ein Demenzpfleger wegen des Verdachts auf schwere sexualisierte Gewalt gegen mindestens neun Frauen mit Demenz festgenommen. Vor diesem Hintergrund fordert das Netzwerk Frauen und Mädchen mit Behinderung / chronischer Erkrankung NRW (Netzwerk NRW) von der nordrhein-westfälischen Landesregierung weitere Maßnahmen, um die Schutzlücke für Frauen mit Behinderungen zu schießen.
Weiterlesen unter https://akds.info/gewaltnrw
Bundestagspräsidentin Bärbel Bas hat am 21. Juli 2023 die Teilnehmenden des ersten Bürgerrates des Deutschen Bundestages ausgelost. Aus den über 1000 möglichen Bürgerräten zog sie die Nr. 187. Damit standen dann die 160 Bürger*innen aus ganz Deutschland fest. Der Bürgerrat wird sich ab Ende September 2023 mit dem Thema »Ernährung im Wandel: Zwischen Privatangelegenheit und staatlichen Aufgaben« beschäftigen. Der Bürgerrat soll die Vielfalt der Gesellschaft möglichst gut abbilden und soll nach dem Willen der Mehrheit des Deutschen Bundestags auch die Stimmen hörbar machen, die sonst in der politischen Diskussion weniger präsent sind. Beim Bundestag finden sich dazu Erläuterungen zum Hintergrund und zu den Gemeinden der Losnummer 187. Obwohl Wolfgang Schäuble die Tür zwischen der Bürgerratsidee per Los und Bundestag einst geöffnet hatte, ist die Union dagegen: »Es braucht kein Alibi-Parlament, das per Los zusammengewürfelt ist«, sagte die CDU-Politikerin Gitta Connemann im Fernsehen am 21. Juli. Die Linke als andere demokratische Opposition unterstützt die Einführung eines Bürgerrats. Fraktionsgeschäftsführer Jan Korte mahnt allerdings an, dass die Empfehlungen dann nicht in Koalitionsstreit untergehen dürften.
Hat so eine weitere Aktivität ohne erkennbaren Nutzen wirklich Sinn? Ist der Aufwand gerechtfertigt? Schreiben Sie uns an .(Javascript muss aktiviert sein, um diese Email-Adresse zu sehen)
Am 10.08.2023 will sich der Gesundheitsausschuss des Bundestags mit der Stiftung Unabhängige Patientenberatung (UPD-Stiftung) befassen. Patientenorganisationen riefen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) heute zu einem Treffen auf.
Sieben Verbände betonten in einer gemeinsamen Mitteilung, dass das unabhängige Informations- und Beratungsangebot der UPD für hilfesuchende Patientinnen und Patienten in Deutschland „vor dem Aus“ stünde.
Grund sei, dass das Bundesgesundheitsministerium dem GKV-Spitzenverband weitgehende Zugriffsrechte auf die künftige Neugestaltung der UPD-Stiftung zugesichert habe. Die Organisationen sprachen von einem „Schlag ins Gesicht“ aller Hilfesuchenden.
Mehr bei https://akds.info/upd_230805
Wie inklusiv die Gesundheitsversorgung in Deutschland ist und wie sich Defizite beheben lassen – diesem Thema widmeten sich die Inklusionstage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) am 8. und 9. Mai 2023 in Berlin. Das Motto lautete „GESUNDHEIT barrierefrei – selbstbestimmt – zeitgemäß“. Nun ist die Dokumentation der Veranstaltung in verschiedenen Formaten veröffentlicht.
Die Inklusionstage fanden dieses Jahr zum zehnten Mal statt: Mehr als 300 Teilnehmende aus Politik, Wissenschaft, den Sozial- und Wohlfahrtsverbänden, der Zivilgesellschaft und Menschen mit Behinderungen nutzten vor Ort die Gelegenheit, sich über neue Ansätze und Verbesserungsbedarfe in der Gesundheitsversorgung für Menschen mit Behinderungen auszutauschen.
Auch diesmal hatte das BMAS für den Austausch in Podiumsdiskussionen, Projektvorstellungen und Seminaren wieder zahlreiche Expertinnen und Experten aus der Politik und Praxis sowie aus Interessenverbänden der Menschen mit Behinderungen eingeladen. Die Teilnehmenden erörterten Fragen, Anregungen und Kritik zu Themen wie Barrierefreiheit in Krankenhäusern, Schulungen des medizinischen Personals im Umgang mit Patientinnen und Patienten mit Behinderungen oder auch deren Gesundheitsversorgung während der Pandemie.
Je nach Bedarf konnte das Programm auf der Veranstaltungswebseite des BMAS mit Dolmetschungen in Gebärdensprache, Schriftsprache, Leichter Sprache und Audiodeskription verfolgt werden. Über 400 Menschen nutzten das Online-Angebot.
Die nun veröffentlichte Dokumentation enthält u. a. den Kurzfilm über die Inklusionstage 2023, Aufzeichnungen ausgewählter Veranstaltungsteile im Plenum, die Fotogalerie zur Veranstaltung und die schriftliche Zusammenfassung der Inklusionstage.
Diese und weitere Informationen sind unter folgendem Link abrufbar: www.gemeinsam-einfach-machen.de/ikt23.
Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 27.10.2022 (AZ: B 9 SB 1/20 R) “Es dem zu Begutachtenden im Grundsatz frei eine Vertrauensperson zu einer Untersuchung durch einen medizinischen Sachverständigen mitzunehmen.”
Im vorliegenden Fall wandte sich der Kläger gegen die Herabsetzung des bei ihm ursprünglich festgestellten Grades der Behinderung (GdB) von 50 auf 30. Die mir der Erstellung eines Sachverständigengutachtens im Klageverfahren beauftragten Orthopäden hatten die Begutachtung des Klägers deshalb abgelehnt, weil der Kläger die Anwesenheit seiner Tochter oder seines Sohnes als Vertrauensperson während der Anamnese sowie der Untersuchung verlangt hatte. Daraufhin wurde dem Kläger vom sachlich zuständigen Landessozialgericht als Berufungsinstanz Beweisvereitelung vorgeworfen mit dem Argument, der von ihm gestellte Antrag nach § 109 SGG auf Begutachtung durch den von ihm benannten Orthopäden sei angesichts der Vereitelung des von Amts wegen in Auftrag gegebenen Sachverständigengutachtens als rechtsmissbräuchlich abzulehnen.
Mit seiner Revision vor dem BSG machte der Kläger geltend, dass es ihm aus Gründen des fairen Verfahrens grundsätzlich erlaubt sein müsse, eine Vertrauensperson an der Untersuchung, der Anamnese sowie den Unterredungen mit dem Sachverständigen teilhaben zu lassen. Das Bundessozialgericht hat dem Kläger in diesem Punkt Recht gegeben und entschieden, dass es dem zu Begutachtenden im Grundsatz frei stehe, eine Vertrauensperson zu einer Untersuchung mitzunehmen. Das Gericht kann jedoch den Ausschluss einer Vertrauensperson anordnen, wenn ihre Anwesenheit im Einzelfall eine geordnete, effektive oder unverfälschte Beweiserhebung erschwere bzw. verhindere. Dies gelte insbesondere dann, wenn zu befürchten sei, dass durch die Anwesenheit eines Dritten das Ergebnis der Exploration und Begutachtung verfälscht werden könnte. Werden beispielsweise sensible Bereiche aus der persönlichen Biographie angesprochen, ist es plausibel, dass die Anwesenheit Dritter dazu führen kann, dass Informationen nicht mitgeteilt werden, sei es aus Angst, Scham oder Rücksicht auf die Gefühle der Vertrauensperson.
Mit dem Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts vom 6. Juni 2023 (BGBl 2023 I Nr. 146) wurde unter anderem die Vorgabe des Koalitionsvertrags umgesetzt, dass die Mittel der Ausgleichsabgabe vollständig zur Unterstützung und Förderung der Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verwendet werden sollen. Die Möglichkeit, Mittel der Ausgleichsabgabe nachrangig auch für Einrichtungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben – insbesondere für Werkstätten für behinderte Menschen – zu verwenden, entfällt mit Wirkung ab dem 1. Januar 2024.
Das Gesetz enthält eine Übergangsvorschrift, wonach eine Förderung noch möglich ist, wenn diese bis zum 31. Dezember 2023 bewilligt wurde. Dies wurde von mehreren Ländern kritisiert, da zwischen Beantragung und Bewilligung häufig mehrere Jahre liegen würden und die Übergangsvorschrift durch ein Abstellen auf den Bewilligungszeitpunkt entwertet würde.
Die Bundesregierung hat diesen Kritikpunkt im Rahmen der Behandlung im Bundesrat anerkannt und in einer Protokollerklärung zugesagt, eine Verordnung zur Änderung der SchwbAV auf den Weg zu bringen, damit weiter Leistungen aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe zur Förderung von Einrichtungen erbracht werden dürfen, die vor dem 1. Januar 2024 beantragt, aber nicht notwendigerweise bereits bewilligt worden sind.
Die barrierefreie Mobilität von Menschen mit Behinderungen wird Berlin auch mittelfristig nur dann sicherstellen können, wenn das Thema priorisiert und das Umsetzungstempo deutlich erhöht wird. Trotz eines allgemein positiven Trends bestehen weiter große Umsetzungsprobleme beim Recht auf persönliche Mobilität, die sich ohne eine zusammenhängende Gesamtplanung kaum werden lösen lassen. Zu diesem Ergebnis kommt der zweite Mobilitätsbericht Berlin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention. In einem partizipativen Verfahren hat die Monitoring-Stelle Daten zur Mobilität von Menschen mit Behinderungen in Berlin zusammengetragen. Der Bericht legt einen besonderen Fokus auf die Implikationen von Mobilitätswende und Neuer Mobilität für Menschen mit Behinderungen.
Zu diesem Ergebnis kommt der heute veröffentlichte Rechtsvergleich der Behindertengleichstellungsgesetze auf Bundes- und Landesebene der Monitoring-Stelle UN-BRK des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Mit Blick auf die Umsetzung der UN-BRK wurde zu elf Schlüsselthemen verglichen, ob diese in den jeweiligen Gesetzen vorhanden und wie sie gegebenenfalls konkret ausgestaltet sind. Die sich ergebenden Verbesserungsbedarfe werden durch Empfehlungen zu Gesetzesänderungen auf Bundes- sowie Landesebene in dazugehörigen Factsheets aufgeführt.
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