Blog Aktuell
Am 21. September wird in Berlin erneut der „Marsch für das Leben“ stattfinden, bei dem tausende von Anhängern einer christlich-fundamentalistischen und konservativen Agenda für ein vollständiges Abtreibungsverbot demonstrieren. Diese Veranstaltung, die seit 2002 jährlich durchgeführt wird, bleibt eine herausragende Plattform für Gruppen wie den Bundesverband Lebensrecht (BVL), die eine patriarchale und queerfeindliche Weltanschauung vertreten.
Die Lebensschutzbewegung nutzt geschickt Leerstellen feministischer Diskurse, um ihre Positionen zu stärken, insbesondere in der Debatte über Abbrüche nach pränataldiagnostischen Auffälligkeiten. Die Marsche in verschiedenen deutschen Städten sind eine der sichtbarsten Ausdrucksformen dieser Bewegung, bei der bis zu 5.000 Menschen teilnehmen, auch wenn die Zahlen in den letzten Jahren gesunken sind.
Das menschliche Ohr ist ein faszinierendes Organ, das Schallwellen aufnimmt und sie in Nervenreize übersetzt, die dann im Gehirn verarbeitet werden. Doch was passiert, wenn diese Fähigkeit beeinträchtigt ist? Menschen mit Schwerhörigkeit haben Schwierigkeiten, Sprache und Geräusche klar wahrzunehmen, während Gehörlosigkeit, auch als Taubheit bekannt, bedeutet, dass das Hörvermögen stark eingeschränkt oder nicht mehr vorhanden ist.
Arten und Ursachen von Hörstörungen
Schwerhörigkeit und Gehörlosigkeit können angeboren sein oder im Kindesalter auftreten. Bei vielen Menschen beginnt das Hörvermögen jedoch erst im Alter nachzulassen, was als Altersschwerhörigkeit (Presbyakusis) bezeichnet wird. Die Gründe für diese Altersveränderungen sind noch nicht vollständig verstanden, vermutet wird jedoch, dass eine Kombination aus natürlichen Alterungsprozessen, jahrelanger Lärmbelastung und genetischer Veranlagung eine Rolle spielt.
Darüber hinaus können akute oder chronische Schädigungen des Ohres, wie das Verstopfen des Gehörgangs durch Ohrenschmalz oder Mittelohrentzündungen, zu hörbedingten Problemen führen. Andere seltene Ursachen sind beispielsweise Schädelverletzungen oder Tumoren.
Am 22. August 2024 forderte die Allianz Chronischer Seltener Erkrankungen (ACHSE) e.V. die Abberufung von Dr. Klaus Heckemann, dem Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen. Der Grund für diese Forderung ist ein kontroverses Editorial von Heckemann in den KVS-Mitteilungen 05-06/2024, in dem er unter dem Vorwand der Kostenreduzierung im Gesundheitssystem besorgniserregende Ansichten über genetische Selektion und Eugenik äußert. Diese Äußerungen haben bei Fachverbänden wie dem Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) für entsetzen gesorgt und führen zu einer breiten Diskussion über die ethischen Grenzen in der Gesundheitsversorgung.
Die DBfK-Bundesgeschäftsführerin Dr. Bernadette Klapper äußerte sich dazu deutlich: „Die Aussagen von Herrn Heckemann sind nicht nur schockierend; sie werfen ein düsteres Licht auf das Verständnis, das er von Gesundheitsversorgung und Menschlichkeit hat. Unter dem Deckmantel der Kostensenkung diskriminiert er Menschen mit seltenen chronischen Erkrankungen und stellt berechtigte Fragen zur genetischen Diagnostik infrage. Seine Vorstellung von genetischer Selektion erinnert an vergangene, dunkle Kapitel unserer Geschichte.“
Mit großer Besorgnis beobachtet die Lebenshilfe die anstehenden Landtagswahlen in Thüringen und Sachsen am 1. September. Die Vielzahl an Stimmen, die der AfD möglicherweise zufallen könnte, wird von Menschen mit Behinderung als ernsthafte Bedrohung ihrer Teilhabe wahrgenommen. Angesichts der alarmierenden Umfragewerte einer Partei, die der Verfassungsschutz bereits als gesichert rechtsextrem eingestuft hat, sieht die Lebenshilfe Handlungsbedarf. Der Landesvorsitzende der AfD in Thüringen ist zudem wegen extremistischer Äußerungen verurteilt worden, was zusätzliche Bedenken auslöst.
In diesem Kontext appelliert die Lebenshilfe eindringlich an unentschlossene Wählerinnen und Wähler: „Gehen Sie zur Wahl und unterstützen Sie demokratische Parteien! Wählen Sie nicht die AfD!“ Dieser Aufruf ist nicht nur ein politischer Appell, sondern auch eine gesellschaftliche Notwendigkeit, um die Rechte und die Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu schützen.
Nach jahrelangen Diskussionen über die bessere Absicherung von Geringverdienenden mit langen Rentenversicherungsbiografien wurde im Jahr 2021 die sogenannte „Grundrente“ eingeführt. Der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, bezeichnete dieses Gesetz als einen „sozialpolitischen Meilenstein“. Doch was macht diese neue Regelung so bemerkenswert?
Seit der Einführung des Bürgergeldes sind Sozial- und Transferleistungen wieder verstärkt im Fokus der öffentlichen Debatte. Besonders der Missbrauch von Leistungen und die vermeintliche „soziale Hängematte“ stehen im Zentrum der Diskussionen. Diese Debatten sind oft von Fehlannahmen und populistischen Falschbehauptungen geprägt. Der Bezug von Sozialleistungen würde demnach z.B. Inaktivität und ein Verharren in der Abhängigkeitssituation bewirken und die Leistungen würden durch ihre leichte Verfügbarkeit oft unrechtmäßig bezogen. Ihre Höhe bedinge fehlende Arbeitsanreize und führe dazu, dass bestehende Arbeitsverhältnisse gekündigt werden. Die Beschränkung der Sanktionspraxis ziehe zudem einen immensen Schaden für den Bundeshaushalt nach sich. Viele dieser Aussagen wurden von verschiedenen Seiten einer Überprüfung unterzogen (z.B. IFO; IAB; ZDF) und als unzutreffend beurteilt. Dennoch prägen sie weiterhin die öffentliche Meinung und scheinen in politischen, medialen und Alltagsdiskursen einen fruchtbaren Resonanzboden zu finden. Zwei der am häufigsten vorgebrachten Behauptungen sind der vermeintliche „Missbrauch“ von Sozialleistungen, sowie das Bild der „sozialen Hängematte“.
Im Rahmen des Rentenpakets II wird in der deutschen Politik derzeit die Einführung eines sogenannten Generationenkapitals diskutiert. Dieses Konzept sieht vor, einen Kapitalstock zu schaffen, der durch Kredite finanziert wird und dessen Erträge der Rentenversicherung zugutekommen sollen. Doch was genau steckt hinter dieser Reform, die von der Regierung als „Einstieg in die Kapitaldeckung für die gesetzliche Rentenversicherung“ bezeichnet wird? Handelt es sich tatsächlich um eine kapitalgedeckte Altersvorsorge oder nicht? Und wie ist dieser Plan zu bewerten?
Hautkrebs zählt zu den häufigsten Krebserkrankungen weltweit und die Zahl der Betroffenen steigt seit Jahrzehnten stetig an. Allein in Deutschland erkranken jährlich über 200.000 Menschen an Hautkrebs. Expertinnen und Experten vermuten, dass dies unter anderem auf ein verändertes Freizeitverhalten zurückzuführen ist. Aktivitäten im Freien, Sonnenbaden, Solarienbesuche und Urlaubsreisen in sonnige Länder können das Risiko für Hautkrebs erhöhen, selbst Jahrzehnte später.
Hautkrebs tritt in verschiedenen Formen auf, wobei das Basalzellkarzinom, das Plattenepithelkarzinom und das maligne Melanom die häufigsten Typen sind. Eine frühzeitige Erkennung und Behandlung sind entscheidend für eine erfolgreiche Therapie. In diesem Artikel werden die verschiedenen Arten von Hautkrebs, ihre Risikofaktoren, Präventionsmaßnahmen und Hinweise zur Früherkennung erläutert. Zudem erfahren Leserinnen und Leser, wie sie sich im Falle einer Erkrankung behandeln lassen können.
Am 28. August 2024 starten die Paralympics, und für viele Zuschauer beginnt damit auch das Lernen über unbekannte Diagnosen, Unfallereignisse und Klassifizierungen. Kolumnistin Katja Lüke beleuchtet kritisch den Umgang der Presse mit behinderten Sportler*innen und schlägt Alternativen vor.
Wer noch nie von der Berichterstattung über die Paralympics gehört hat, könnte sich fragen, ob es sich um einen medizinischen Kongress, eine Rehaveranstaltung oder ein Treffen barrierefreier Reiseanbieter handelt. Doch die Paralympics sind das zweitgrößte Sportereignis der Welt, nach den Olympischen Spielen. Es geht um sportliche Leistungen, Kämpfe, Triumphe und auch knappe Niederlagen und Siege, die mitfiebern lassen.
Zum Welttag der humanitären Hilfe, der die unermüdlichen Bemühungen zur Rettung von Menschenleben weltweit ehrt, haben der Hohe Vertreter der EU, Josep Borrell, und Kommissar Janez Lenarčič ein gemeinsames Statement veröffentlicht. Sie betonen die wichtige Rolle der humanitären Helfer, die bei Katastrophen, Krisen und Konflikten als Erste vor Ort sind, um den Betroffenen Soforthilfe zu leisten. Diese selbstlose Berufung, den Schwächsten der Gesellschaft zu helfen und ihnen Hoffnung zu geben, verdient höchste Anerkennung.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat einen neuen Gesetzesentwurf vorgestellt, der auf die im europäischen Vergleich hohe kardiovaskuläre Mortalität und die niedrige Effektivität des deutschen Gesundheitssystems hinweist. Das geplante „Gesundes-Herz-Gesetz“ enthält mehrere wesentliche Maßnahmen. Dazu gehört die Einführung eines systematischen Screenings auf familiäre Hypercholesterinämie bei Kindern und Jugendlichen. Zudem sollen die Krankenkassen alle anspruchsberechtigten Jugendlichen zur Jugenduntersuchung J1 einladen. Auch Erwachsene im Alter von 25, 35 und 50 Jahren sollen zu regelmäßigen Checkup-Untersuchungen eingeladen werden.
Investitionen in den Sozialstaat sind nicht nur ein Beitrag zum sozialen Frieden, sondern auch eine ökonomisch sinnvolle Maßnahme, die zukünftige Mehrkosten verhindert. Gerade in Zeiten des Wandels sind kluge Investitionen notwendig, um allen Menschen eine faire soziale Teilhabe zu ermöglichen.
Die Diakonie Deutschland ruft die Koalitionsparteien dazu auf, ihre Fortschrittsversprechen einzuhalten. Kürzungen im Bundeshaushalt 2025 könnten drastische Folgen für viele Menschen in Notlagen haben und das unverzichtbare freiwillige Engagement der Bürgerinnen und Bürger für die liberale Demokratie gefährden.
In einer schnellen Reaktion auf den Mpox-Ausbruch in Afrika hat die EU-Behörde für Notfallvorsorge und -bewältigung (HERA) 175.420 Dosen des MVA-BN®-Impfstoffs von Bavarian Nordic beschafft und gespendet. Dieser Impfstoff ist der einzige, der sowohl von der US-amerikanischen FDA als auch von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) zugelassen ist. Zusätzlich hat Bavarian Nordic 40.000 Dosen an HERA gespendet. Die Afrikanischen Zentren für Krankheitsbekämpfung und Schutzmaßnahmen (Africa CDC) werden die Impfstoffe nach regionalem Bedarf verteilen.
Am 21. September 2024 wird Wetzlar erneut Gastgeber des 22. Deutschen Down-Sportlerfestivals sein. Dieses Festival ist die weltweit größte Sportveranstaltung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Down-Syndrom. Jedes Jahr fiebern über 800 Teilnehmer:innen und ihre Familien diesem besonderen Tag entgegen. Die Sportler:innen haben die Möglichkeit, ihr Können in verschiedenen Disziplinen zu zeigen und neue Sportarten auszuprobieren.
Die Einführung von E-Rollern hat in den letzten Jahren für blinde und sehbehinderte Menschen erhebliche Probleme verursacht. Besonders betroffen sind die massenhaft stationslos vermieteten E-Roller im sogenannten Free-Floating-Modell. Diese Roller werden oft von unerfahrenen Nutzern gefahren, was zu unsicherem und verkehrsgefährdendem Verhalten führt. Noch gravierender sind jedoch die überall auf Gehwegen herumstehenden und liegenden E-Roller, die gefährliche Stolperfallen darstellen. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) berichtet von zahlreichen Sturzunfällen mit teils erheblichen Verletzungen. In größeren Städten trauen sich viele blinde Menschen aus Angst vor diesen Hindernissen kaum noch allein aus dem Haus. Dies beeinträchtigt ihre eigenständige und selbstbestimmte Teilnahme am Straßenverkehr und stellt eine unzumutbare Einschränkung ihrer Mobilität und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben dar.
Die Europäische Union hat mit dem KI-Gesetz die weltweit erste umfassende Verordnung über künstliche Intelligenz (KI) eingeführt. Ziel des Gesetzes ist es, sicherzustellen, dass in der EU entwickelte und eingesetzte KI vertrauenswürdig ist und die Grundrechte der Menschen schützt. Die meisten Vorschriften treten am 2. August 2026 in Kraft.
Die CDU/CSU-Fraktion hat kürzlich eine Kleine Anfrage (Drucksache 20/11709) an die Bundesregierung gestellt, um den aktuellen Stand der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Wissenschaft und Forschung zu ermitteln. In ihrer Antwort vom 7. Juni 2024 (Drucksache 20/12232) hat die Bundesregierung detaillierte Informationen über den prozentualen Anteil von Menschen mit Behinderung in verschiedenen renommierten Forschungseinrichtungen bereitgestellt.
Geflüchtete Menschen mit Behinderungen gehören zu den besonders schutzbedürftigen Gruppen unter den Zugewanderten. Sowohl die UN-Behindertenrechtskonvention als auch die EU-Aufnahmerichtlinie verpflichten staatliche Stellen dazu, diese Menschen zu identifizieren, bedarfsgerecht zu beraten und zu versorgen. Leider werden viele Behinderungen nicht oder erst spät erkannt, da es an einer flächendeckenden systematischen Erfassung der besonderen Unterstützungsbedarfe bei der Ankunft in Deutschland und während des Asylverfahrens mangelt.
Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag dazu verpflichtet, Deutschland in allen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens barrierefrei zu gestalten. Sie plant, das Behindertengleichstellungsgesetz zu überarbeiten. Doch trotz dieses Versprechens bleibt die Frage offen: Warum wird dieses Vorhaben nicht umgesetzt?
Sozialminister Hubertus Heil hat bereits einen Gesetzentwurf vorgelegt, der jedoch seit Monaten innerhalb der Koalition blockiert wird. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) fordert daher zusammen mit einem breiten Bündnis von Verbänden die Bundesregierung auf, ihr Versprechen einzuhalten und das Behindertengleichstellungsgesetz noch vor der Bundestagswahl 2025 zu reformieren.
Zwangsbehandlungen bei rechtlich betreuten Menschen sind ein hochsensibles und kontroverses Thema. Sie dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen und bisher nur in Kliniken durchgeführt werden, da dort die medizinische Nachsorge gewährleistet ist. Doch nun stellt sich die Frage, ob Ausnahmen von der Krankenhausbehandlung möglich sind. Diese Frage beschäftigt derzeit das Bundesverfassungsgericht.
Die Herausforderung für das Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht (BVG) steht vor einer schwierigen Entscheidung. Es muss klären, ob rechtlich betreute Menschen im Falle einer notwendigen Zwangsbehandlung generell und unbedingt in einem Krankenhaus behandelt werden müssen, oder ob eine Behandlung auch in ihrer Wohneinrichtung möglich ist.
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