Blog Aktuell
Der Vorschlag der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), erneut eine Gebühr für Arztbesuche einzuführen, stößt beim Dachverband für chronisch kranke und behinderte Menschen auf deutliche Ablehnung. Die Maßnahme würde aus Sicht der Betroffenen vor allem jene treffen, die ohnehin mit erheblichen finanziellen Belastungen zu kämpfen haben.
Im Vorfeld der anstehenden Verbändeanhörung zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) äußert sich Jürgen Hohnl, Geschäftsführer des IKK e.V., kritisch zum aktuellen Stand der Reform. Die ursprünglich angestrebte Neuausrichtung der Krankenhauslandschaft durch Konzentration und Spezialisierung sollte eine höhere Behandlungsqualität und mehr Patientensicherheit gewährleisten. Dieses Ziel gerät jedoch zunehmend in Gefahr.
Die maßgeblichen Patientenorganisationen zeigen sich irritiert über die angekündigte Klage der Länder Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt vor dem Bundesverfassungsgericht. Diese richtet sich gegen drei vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossene Maßnahmen zur Qualitätssicherung: die Mindestmengenregelung für die Versorgung von Extrem-Frühgeborenen mit einem Geburtsgewicht unter 1.250 Gramm, die Mindestmengenregelung für allogene Stammzelltransplantationen sowie die Mindestanforderungen an Personalvorgaben in psychiatrischen Einrichtungen.
Eine aktuelle bundesweite Online-Umfrage der Sozialorganisation Aktion Mensch zeigt ein erschreckendes Bild: Sechs von zehn Menschen mit Behinderung berichten, in den vergangenen fünf Jahren in verschiedenen Alltagssituationen diskriminiert worden zu sein. Besonders häufig treten diese Erfahrungen im öffentlichen Raum, am Arbeitsplatz oder im Gesundheitssystem auf. Für mehr als ein Viertel der Befragten ist Diskriminierung ein dauerhaftes Problem.
Die Folgen dieser Ausgrenzung sind tiefgreifend. Fast die Hälfte der Betroffenen meidet nach diskriminierenden Erlebnissen ähnliche Situationen, um weiteren Benachteiligungen zu entgehen. 27 Prozent suchen nur noch Orte auf, an denen sie keine Diskriminierung befürchten. Die psychischen Auswirkungen sind gravierend: Über ein Drittel der Befragten zweifelt nach solchen Erfahrungen am eigenen Wert, fast ein Viertel zieht sich sozial zurück oder gibt sich selbst die Schuld.
Mit den aktuellen Kabinettsbeschlüssen zum Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege sowie zum Pflegefachassistenzgesetz werden wichtige pflegepolitische Reformen angestoßen. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) sieht darin einen bedeutenden Schritt zur Weiterentwicklung der Pflegeberufe, weist jedoch auf mehrere Punkte hin, die aus Sicht der professionellen Pflege noch nicht ausreichend berücksichtigt wurden.
Die Diakonie Deutschland sieht im aktuellen Haushaltsentwurf keine klare Strategie zur Stärkung der sozialen Sicherungssysteme. Insbesondere die geplante Kreditaufnahme durch die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, um Beitragserhöhungen zu vermeiden, wird kritisch bewertet. Auch die Tatsache, dass die soziale Infrastruktur vom Sondervermögen ausgenommen bleibt, stößt auf deutliche Ablehnung.
Rüdiger Schuch, Präsident der Diakonie Deutschland, warnt vor den langfristigen Folgen dieser Finanzpolitik: „Von den angekündigten Reformen in der Pflege- und Krankenversicherung ist bislang nichts zu sehen – stattdessen wächst der ökonomische Druck auf die kommenden Jahre. Was wir brauchen, sind strukturelle Reformen, die die Belastungen fair verteilen, den Einrichtungen verlässliche Rahmenbedingungen bieten und die Beiträge stabil halten. Kredite verschieben die Probleme lediglich in die Zukunft.“
Der Deutsche Behindertenrat (DBR) fordert eine umfassende Beteiligung von Verbänden und Betroffenen an der Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG). Obwohl die Bundesregierung angekündigt hat, das Gesetz weiterzuentwickeln, bleibt die Einbindung derjenigen, die von den Regelungen unmittelbar betroffen sind, bislang unzureichend.
„Nichts über uns ohne uns“ – dieser Grundsatz ist zentral für Inklusion und Teilhabe und wird auch von der UN-Behindertenrechtskonvention eingefordert. Dennoch zeigt sich immer wieder, dass politische Prozesse, die Menschen mit Behinderungen betreffen, ohne ihre aktive Mitwirkung gestaltet werden. Der DBR macht deutlich: Wer die Auswirkungen eines Gesetzes direkt erlebt, muss auch frühzeitig in dessen Ausarbeitung einbezogen werden.
Wie gut berücksichtigen die Bauvorschriften der Bundesländer die Rechte von Menschen mit Behinderungen? Diese Frage hat die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte in einer umfassenden Untersuchung analysiert. Im Fokus standen die Bauordnungen und Denkmalschutzgesetze der Länder – insbesondere im Hinblick auf Barrierefreiheit, Teilhabe und mögliche Sanktionen bei Verstößen.
Die Ergebnisse der Analyse wurden kartografisch und in vergleichenden Übersichten aufbereitet. Sie zeigen ein ernüchterndes Bild: Zwar unterscheiden sich die rechtlichen Grundlagen von Land zu Land, doch insgesamt besteht bundesweit erheblicher Handlungsbedarf. Die gesetzlichen Regelungen reichen nicht aus, um die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention wirksam umzusetzen. Besonders kritisch ist der geringe Anteil barrierefreier Wohnungen – laut Monitoring-Stelle sind nur rund zwei Prozent der Wohnungen in Deutschland tatsächlich für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen nutzbar.
Am 10. Juli 2025 haben die Fachverbände für Menschen mit Behinderung, darunter auch der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm), eine gemeinsame Stellungnahme zum überarbeiteten Referentenentwurf des Pflegekompetenzgesetzes (PKG) veröffentlicht. Darin kritisieren sie insbesondere die geplante Begrenzung der Weiterzahlung des Pflegegeldes während eines Krankenhausaufenthalts.
Der aktuelle Entwurf sieht vor, die bisherige Zahlungsdauer von vier auf acht Wochen zu verlängern. Aus Sicht der Verbände greift diese Regelung jedoch zu kurz. Viele Eltern pflegen ihre schwerbehinderten Kinder auch während längerer stationärer Aufenthalte aktiv weiter – eine zeitliche Begrenzung der finanziellen Unterstützung wird daher als nicht sachgerecht und belastend empfunden. Die Fachverbände fordern stattdessen eine unbegrenzte Weiterzahlung des Pflegegeldes für die gesamte Dauer eines Krankenhausaufenthalts.
Wie kann Digitalisierung zur echten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen beitragen? Diese Frage stand im Zentrum der Inklusionstage 2025, die am 12. und 13. Mai in Berlin stattfanden. Bereits zum zwölften Mal lud das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zur Fachveranstaltung ein, die sich als Plattform für Austausch, Innovation und gesellschaftliche Impulse etabliert hat.
Erstmals übernahm die neue Bundesministerin Bärbel Bas die Schirmherrschaft. In ihrer Eröffnungsrede betonte sie die Bedeutung digitaler Lösungen für ein selbstbestimmtes Leben und verlieh den Bundesteilhabepreis unter dem Titel „Digitalisierung inklusiv – digitale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an Bildung und Arbeit“. Die Auszeichnung würdigte Projekte, die Barrieren abbauen und neue Wege der Teilhabe eröffnen.
Der DKV-Report 2025 zeigt ein besorgniserregendes Bild der Gesundheitslage in Deutschland. Nur zwei Prozent der Bevölkerung erfüllen alle Kriterien für einen rundum gesunden Lebensstil. Besonders kritisch wird die digitale Gesundheitskompetenz bewertet: Mehr als die Hälfte der Befragten hat Schwierigkeiten, gesundheitsbezogene Informationen korrekt zu verstehen und anzuwenden.
Der DBfK reagiert mit einem klaren Appell an die Politik: Es braucht dringend mehr präventive Gesundheitsstrukturen, die direkt in der Lebenswelt der Menschen ansetzen. DBfK-Präsidentin Vera Lux betont, dass viele Menschen nicht wissen, was ihrer Gesundheit nützt, wie sie entsprechende Maßnahmen umsetzen oder Informationen richtig bewerten können. Hier könnten Community Health Nurses und Schulgesundheitspflegende gezielt unterstützen – mit alltagsnaher Gesundheitsbildung bereits im Kindesalter, individueller Beratung und kontinuierlicher Begleitung vor Ort.
Am 27. September 2025 findet in Wetzlar das 23. Deutsche Down-Sportlerfestival statt. Die Veranstaltung gilt als eines der größten inklusiven Sportfeste in Deutschland und bringt jährlich hunderte Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit und ohne Down-Syndrom zusammen. Die Anmeldung für das Festival ist ab sofort geöffnet.
Die Zahl arbeitsloser schwerbehinderter Menschen ist im Juli 2025 erneut gestiegen und liegt laut Bundesagentur für Arbeit bei insgesamt 186.225. Im Vergleich zum Vorjahresmonat Juli 2024, in dem 176.791 schwerbehinderte Menschen arbeitslos gemeldet waren, bedeutet dies einen Anstieg um rund 10.000 Personen. Damit nähert sich die aktuelle Zahl dem bisherigen Höchststand aus Januar 2015, als 187.483 schwerbehinderte Menschen ohne Beschäftigung waren.
Die Bundesregierung hat einen entscheidenden Schritt zur Reform der Pflegeausbildung in Deutschland eingeleitet: Mit dem heute verabschiedeten Gesetzentwurf wird eine bundeseinheitliche Ausbildung zur Pflegefachassistenz eingeführt. Bundesfamilienministerin Karin Prien und Bundesgesundheitsministerin Nina Warken brachten das Gesetz ins Kabinett ein. Ziel ist es, die Pflegeberufe zu modernisieren und den steigenden Personalbedarf in der Pflege langfristig zu sichern.
Die geplante Einstellung des Bundesklinikatlas durch Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat bei der BAG SELBSTHILFE großes Unverständnis und Entsetzen ausgelöst. Als Dachverband für chronisch kranke und behinderte Menschen warnt die Organisation eindringlich vor den Folgen dieses Schrittes für die Patiententransparenz und die Qualität der Krankenhausversorgung in Deutschland.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat im Rahmen seines Forschungsprojekts „Praktische Hürden beim Zugang zur inklusiven Schule“ eine bundesweite Online-Befragung für Eltern gestartet. Ziel der Erhebung ist es, Einblicke in den Schulalltag von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf oder Behinderungen zu gewinnen – unabhängig davon, ob diese eine allgemeine Schule oder eine Förder- bzw. Sonderschule besuchen.
Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) regelt seit 2019, wie E-Scooter im Straßenverkehr genutzt werden dürfen. Derzeit wird die Verordnung überarbeitet. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband hatte sich zuletzt im August 2024 im Rahmen einer Anhörung beteiligt und auf bestehende Probleme hingewiesen. Nun hat das Bundesverkehrsministerium einen neuen Entwurf veröffentlicht, der aus Sicht des DBSV viele dieser Probleme nicht löst – im Gegenteil: Einige geplante Änderungen könnten die Situation für Fußgängerinnen und Fußgänger sogar verschlechtern. Eine erneute Anhörung der Verbände ist nicht vorgesehen. Der Entwurf soll nach der Sommerpause direkt ins Kabinett und anschließend in den Bundesrat eingebracht werden.
Nach der Veröffentlichung des Entwurfs für den Bundeshaushalt 2026 sowie ersten Stellungnahmen äußert sich die Caritas kritisch zu den geplanten Maßnahmen. Aus Sicht des Verbandes reichen die Vorschläge des Bundesfinanzministeriums in zentralen Bereichen nicht aus, um den aktuellen Herausforderungen angemessen zu begegnen.
Caritas-Präsidentin Eva Welskop-Deffaa betont, dass insbesondere die angedachte Einbindung der Sozialversicherungen in die Haushaltskonsolidierung problematisch sei. Angesichts des demografischen Wandels seien kurzfristige Einsparungen in diesem Bereich nicht realistisch. Stattdessen bedürfe es struktureller Reformen, die auf Generationengerechtigkeit, eine gezielte Steuerung und Effizienzsteigerung – etwa in der Primärversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung – abzielen. Solche Reformen könnten nur mittel- und langfristig Wirkung entfalten. Ehrlichkeit und Verlässlichkeit seien daher entscheidend, um die notwendige Reformbereitschaft in der Bevölkerung zu erhalten.
Der evangelische Fachverband für Teilhabe (BeB) hat zum achten Mal den mitMenschPreis ausgeschrieben. Mit dieser Auszeichnung werden Projekte und Initiativen gewürdigt, die sich für die Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung engagieren. Ziel ist es, Ansätze sichtbar zu machen, die die Lebensqualität der betroffenen Personen verbessern und ihre gesellschaftliche Teilhabe fördern. Die Curacon GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unterstützt den Preis erneut als Stifter des Preisgeldes.
Ein vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördertes Forschungsprojekt hat seit 2022 an der Universität Heidelberg Rahmenbedingungen für ein mögliches genomisches Neugeborenen-Screening in Deutschland erarbeitet. Ziel des Projekts „NEW_LIVES“ ist es, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass künftig das gesamte Genom von Neugeborenen auf genetisch bedingte Erkrankungen untersucht werden kann. Ein solches Screening würde eine frühzeitige Diagnose ermöglichen und damit die Chancen auf eine rechtzeitige Behandlung verbessern.
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